Dicke Luft in Mainz: DUH aktiviert Klage für saubere Luft
Bereits im November 2011 hatte die Deutsche Umwelthilfe Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz wegen Überschreitung der Grenzwerte für NO2 eingereicht. NO2, bzw. Stickstoffdioxid, ist ein gefährliches Atemgiftes, das zu fast 90 Prozent durch den Straßenverkehr, insbesondere durch dieselbetriebene Fahrzeuge in die Umwelt gelangt.
Zwei Jahre später – im Dezember 2013 – hat sich die DUH bereit erklärt, mit der Stadt außergerichtlich zu einer Lösung zu kommen, die Luft in Mainz zu verbessern. Sie beantragte damals, das Verfahren bis auf weiteres ruhen zu lassen. Die Stadt Mainz sollte unter anderem Messungen in Auftrag geben, die verkehrsbezogenen Hauptemittenten identifizieren und geeignete Maßnahmen zur kurzfristigen Einhaltung der Grenzwerte ergreifen. Knapp drei Jahre später werden die NO2-Grenzwerte in Mainz weiterhin überschritten. Auch hat die Stadt keine Maßnahmen ergriffen, welche die Schadstoffbelastung kurzfristig senken werden.
Aus diesem Grund nimmt die Deutsche Umwelthilfe nun ihre Klage gegen die Landeshauptstadt vor dem zuständigen Verwaltungsgericht wieder auf, um wirksame Maßnahmen gegen die anhaltend hohe Luftbelastung in Mainz gerichtlich zu erwirken und insbesondere Fahrverbote für Dieselfahrzeuge durchzusetzen. Der seit 2010 verbindlich geltende Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg NO2/m³ im Jahresdurchschnitt wird an verschiedenen Messstellen weiterhin erheblich überschritten.
„Wir gehen von Diesel-Fahrverboten ab 2018 aus“
Erst im Juni 2016 wurden die ursprünglich bereits für 2014 vereinbarten abschließenden Stickstoffdioxid-Messungen durch die Universität Heidelberg von der Stadt vorgelegt. Diese Messungen zeigen, dass alleine die Diesel-Pkw für mehr als 60 Prozent an der von Fahrzeugen verursachten Konzentration in der Parcusstraße verantwortlich sind. Rund ein Viertel der NO2-Belastung wird allein von Bussen des öffentlichen Nahverkehrs verursacht, 15 Prozent durch Transporter und Lkw.
„Die Mainzer Stadtregierung verweigert nun seit sechs Jahren ihren Bürgern das Recht auf ‘Saubere Luft‘ und verstößt damit gegen Artikel 2 des Grundgesetzes, dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Unseren Versuch, außergerichtlich zu wirksamen Maßnahmen zu kommen, müssen wir nach knapp drei Jahren als endgültig gescheitert erklären. Wir akzeptieren nicht länger, dass Mainz auf Zeit spielt und die freie Fahrt für Dieselstinker höher bewertet als die Gesundheit seiner Bürger. Wir hoffen nun auf eine schnelle Entscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts und gehen spätestens ab 2018 von einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt aus“, erklärt Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer.
Bereits Mitte September 2016 sorgte ein bahnbrechendes Urteil in Düsseldorf für Aufsehen: Hier kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Düsseldorf so schnell wie möglich auszusprechen sind. Die rechtlichen Instrumentarien sind nach Auffassung des Gerichts bereits jetzt vorhanden. Auch für Mainz könnte das Düsseldorfer Urteil Signalwirkung haben.
Mehr zum Thema "Recht auf Saubere Luft" finden Sie im Interview mit DUH-Verkehrsexpertin Amrei Münster