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Wer hartnäckig so viele konkrete Erfolge für Natur, Umwelt, Klima und Menschen durchsetzt, der macht sich viele Freunde – aber auch mächtige Feinde. Das können milliardenschwere Konzerne sein, die ihr umwelt- oder klimaschädliches Geschäftsmodell ungeniert weiterbetreiben möchten, oder auch Politikerinnen und Politiker, deren Kumpanei mit Wirtschaftslobbys durch uns ans Licht kommt. Aus 50 Jahren DUH-Geschichte können wir von Anfeindungen, Drohungen, Millionenklagen, Attacken auf unsere Rechte oder von Hacker-Angriffen berichten. Und davon, dass all diese Einschüchterungsversuche keinen Erfolg hatten. Wir lassen uns nicht zurückdrängen. Wir machen weiter und sprechen unangenehme Wahrheiten aus. Furchtlos und unabhängig.

Symbolbild Cyberangriff© James Thew / AdobeStock


Auf dem Handy öffnet sich wie von Geisterhand die Kontaktliste, Telefonanrufe werden umgeleitet, ein Hacker-Angriff auf einen Server manipuliert eine Website. Was klingt wie Szenen aus einem Spionagefilm, haben wir erlebt. Als wir im Diesel-Abgasskandal gegen die Autoindustrie vorgingen, begann eine Reihe von Angriffen auf uns: Am 21. März 2016 präsentierten wir in einer Pressekonferenz eine 600 Seiten umfassende Dieselgate-Akte den Medien. Für den Folgetag kündigten wir an, diese vollständig online zu veröffentlichen. Daraufhin drangen in der Nacht professionelle Hacker in unser Netzwerk ein, zerstörten den Downloadbereich, manipulierten die Webseite und hinterließen eine Warnung: In der Pressemitteilung stand nun, dass gegen uns wegen „Landesverrats“ ermittelt werde. Auf dem Smartphone unseres Rechtsanwalts Remo Klinger ging eines Tages wie von Geisterhand das Adressbuch auf und einzelne Kontakte wurden durchsucht. Das Smartphone unseres Bundesgeschäftsführers Jürgen Resch wurde wiederum durch eine gezielte Gesprächsumleitung so manipuliert, dass Anrufe bei jemandem landeten, der sich als Jürgen Resch ausgab. Durch die Einschaltung des Staatsschutzes und der Hilfe von IT-Experten wie dem Chaos-Computer-Club konnten wir diese Bedrohungen dokumentieren, behördlich verfolgen lassen und ihnen trotzen. Trotz aller Versuche, die DUH als Organisation oder ihre Vertreter als Personen zu diskreditieren, haben wir Dieselgate aufgedeckt und die dabei festgestellten Rechtsverstöße sowie den millionenfachen Verbraucherbetrug vor Gericht gebracht.

Einschüchterungsversuche einer Regierungspartei

2018 versuchte mit der CDU sogar eine Regierungspartei, uns aus dem Weg zu räumen: Auf dem CDU-Bundesparteitag am 6. und 7. Dezember bliesen der CDU-Bezirksverband Nordwürttemberg gemeinsam mit dem CDU-Wirtschaftsrat zum Angriff – beide eng verflochten mit der Automobilwirtschaft. Sie stellten drei Anträge: auf Aberkennung der Gemeinnützigkeit der DUH, den Entzug von Klagerechten sowie die Streichung von Mitteln für die DUH aus Projekten des Bundeshaushalts. Doch die Diesellobby scheiterte mit dieser Fernsteuerung einer Regierungspartei: Die Behörden und Gerichte machten nicht mit.
Im März 2019 forderten dann Politiker der CSU, bestehende Gesetze zu ändern, um uns die Gemeinnützigkeit entziehen zu können. Natürlich behielten wir letztlich alle Klagerechte, denn sie basieren auf europäischem und internationalem Recht und können nicht per Parteitagesbeschluss aufgehoben werden. Und natürlich behielten wir auch den Status der Gemeinnützigkeit, denn auch der kann nicht von Parteien oder Regierungen entzogen werden, nur weil ihnen eine zivilgesellschaftliche Organisation nicht passt.
Auf Rechtsverstöße von Wirtschaft und Regierungen aufmerksam zu machen und, sollten diese dann nicht abgestellt werden, auch Gerichte anzurufen – das ist die zentrale Aufgabe von Umweltverbänden wie der DUH. Und für diese Aufgabe genießen wir in Deutschland wie Europa rechtlichen Schutz. Das für uns zuständige Finanzamt Singen prüft regelmäßig unsere Gemeinnützigkeit und attestiert sie uns seit 50 Jahren ohne Einschränkung.

Einschüchterungsversuche von Unternehmen: SLAPP-Klagen

Symbolbild Bioplastik© Sommer/DUH

Regelmäßig werden die DUH oder  besonders perfide die Mitglieder unserer Bundesgeschäftsführung von großen Industriekonzernen mit millionenschweren Schadenersatzklagen bedroht, den so genannten SLAPP Klagen. Ziel ist es, die Veröffentlichtung missliebiger Fakten zu verhindern oder auch zu verbieten, dass festgestellte Grenzwertüberschreitungen auch als gesetzeswidrig bezeichnet werden. Im Jahr 2012 waren wir gegen unhaltbare Umweltversprechen rund um Bioplastik vorgegangen. Wir hatten aufgedeckt: Einkaufstüten aus Bioplastik haben, anders als von Herstellern und Händlern versprochen, keine gesamtökologischen Vorteile im Vergleich zu normalen Plastiktüten. Das Werbeversprechen einer 100-prozentigen Kompostierung war ebenfalls nicht korrekt. Bioplastik bleibt Plastik und darf bis auf ganz wenige Ausnahmen bis heute nicht in der Biotonne entsorgt werden. Das Ergebnis unserer Recherche ging den Plastiktütenherstellern und den Zulieferern aus der Chemieindustrie gegen den Strich: Im Dezember 2012 wurden die DUH als Organisation und der damals verantwortliche Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch als Person jeweils einzeln vom Plastiktütenhersteller Victor-Group mit Unterstützung des Chemiekonzerns BASF auf Schadenersatz in Höhe von mehr als 2,7 Millionen Euro verklagt. Der Vorwurf angeblich falscher, geschäftsschädigender Aussagen traf nicht zu. Aber eine wie auch immer gerechtfertigte Verurteilung hätte den finanziellen Ruin der Deutschen Umwelthilfe und den Privatkonkurs von Jürgen Resch bedeutet. Der Prozess zog sich insgesamt über mehr als fünf Jahre hin. Wir gewannen alle Instanzen bis hinauf zum Bundesgerichtshof. Sie können uns glauben: Wenn das Damoklesschwert der Vernichtung über ihnen hängt, ist so ein Prozess enorm belastend, selbst wenn Sie wissen, dass Sie Recht haben. Doch schließlich kam die finale Verhandlung – wir gewannen und bekamen in allen unseren Kritikpunkten an den zweifelhaften Einweg-Bioplastiktüten recht. Und gegen Greenwashing mit Bioplastik gehen wir bis zum heutigen Tag vor.

Nachdem wir allen deutschen Dieselherstellern mit Abgasuntersuchungen nachweisen konnten, dass ihre in Europa verkauften Dieselfahrzeuge auf der Straße um ein mehrfaches schmutzigeres Abgas ausstießen als im Labor gemessen, drohten uns im Spätherbst 2015 gleich mehrere Dieselkonzerne mit SLAPP-Klagen für den Fall, dass wir diese Fakten veröffentlichen sollten. Daimler untersagte uns sogar die Veröffentlichung ihres Drohschreibens, zog vor Gericht – und verlor. Sowohl das Landgericht Berlin als auch das in Hamburg sahen es als berechtigt an, das Drohschreiben des Daimler-Anwalts zu veröffentlichen. Zwei Jahre später verklagte uns die Volkswagen AG und verbot uns per einstweiliger Verfügung samt Streitwert in Millionenhöhe, die festgestellten extrem erhöhten Abgaswerte als rechtswidrig zu bezeichnen. Bis zur Aufhebung dieser Verfügung in der Berufungsinstanz drohten der DUH und Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch je eine viele hundert Millionen Euro hohe SLAPP-Schadenersatzklage. Alles kam auf die Entscheidung des Berufungsgerichts an. Sollte es die einstweilige Verfügung bestätigen, hätte dies das Ende der DUH bedeutet – und erneut den Privatkonkurs von Jürgen Resch. Unsere Nerven lagen blank, als der Richter verkündete, dass die DUH jeden einzelnen zuvor kritisierten Satz der Bewertung zu Recht getätigt hatte – und dies auch zukünftig tun könne.

Bedrohungen und Hass im Netz

© stock.adobe.com/YuryGulakov


Auch von Trollen und Hatern im Netz lassen wir uns nicht von unserer Arbeit abhalten. In der 60.000 Mitglieder zählenden, von leitenden Mitarbeitern der Automobilwirtschaft eingerichteten und bis heute moderierten Facebook-Gruppe „Stoppt die Deutsche Umwelthilfe (DUH)!“ etwa wird regelmäßig zu Gewalt gegen die DUH und ihre Mitarbeitenden aufgerufen, bis hin zu Morddrohungen gegen unsere Bundesgeschäftsführung. Da der Facebook-Mutterkonzern Meta solche Aufrufe zu Mord oder Gewalt nicht unterbindet, klagen wir erstmals in Deutschland auf Schließung von Hass-Gruppen in Sozialen Netzwerken gegen den Meta Konzern. Damit ziehen wir auch stellvertretend für die vielen engagierten Aktivistinnen und Creatoren vor Gericht, die Opfer von Bedrohungen im Netz sind. Und wir werden von einem breiten Bündnis aus Organisationen und Prominenten unterstützt, die alle zustimmen: Es darf keinen Raum für Hass und Bedrohung im Netz geben!

Die Stärke, weiterzumachen

3 Billboards outside Bundesverkehrsministerium© Robert Lehmann / DUH

50 Jahre mit solchen Erlebnissen haben uns wachsen lassen. Heute wissen wir, wie am besten mit Angriffen auf uns und die Ziele des Umweltschutzes umzugehen ist. Unsere Mitarbeitenden und Mitglieder können mit großem Selbstbewusstsein ans Werk gehen. Egal, ob sie sich im Dieselgate-Prozess vor dem Verwaltungsgericht Schleswig zu viert einer ganzen Phalanx von hochbezahlten VW-Anwälten gegenübersahen, die drei Bankreihen einnahmen. Egal, ob der Bundesverkehrsminister Scheuer die Polizei schickte, weil sie ihn mit großen Plakaten im Stile des Films „Three Billboards Outside Ebbing, Missouri“ vor seinem Ministerium daran erinnerten, dass er die Autokonzerne schützte, während weiter jedes Jahr Menschen an zu dreckiger Luft starben und erkrankten. Egal, ob sie auf der Straße und in Geschäften Kontrollen und Checks durchführten, um die Einhaltung von Umweltschutzregelungen zu gewährleisten. Wir haben uns nie stoppen lassen. Unsere 50 Jahre sind voll von solchen Geschichten. Und jeden Tag kommen neue Erlebnisse hinzu.