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Recht auf saubere Luft

Die EU definiert einen Mindeststandard für die Luftqualität in Europa, indem sie Grenzwerte für bestimmte Luftschadstoffe vorgibt. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind gesetzlich dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität festzulegen, um ein Mindestmaß an sauberer Luft sicherzustellen. Werden die Grenzwerte für Luftschadstoffe dennoch überschritten, so haben betroffene Bürgerinnen und Bürger ein einklagbares „Recht auf saubere Luft“.

Klageberechtigt ist jede Person, die sich einen Großteil ihrer Zeit in belasteter Umgebung aufhält. Also nicht nur Anwohnerinnen und Anwohner, sondern zum Beispiel auch Personal in Arztpraxen oder Büros an stark befahrenen Straßen. Auch Eltern dürfen für ihre Kinder klagen, wenn sich der Kindergarten oder die Schule in einer stark schadstoffbelasteten Umgebung befindet.

Wir kämpfen für Ihr Recht!

Doch nicht nur Betroffene können klagen. Die Deutsche Umwelthilfe hat im Jahr 2013 am Bundesverwaltungsgericht erstritten, dass auch Umweltverbände das „Recht auf saubere Luft“ einklagen dürfen. Mit diesem Grundsatzurteil können nun Umweltverbände gegen Verstöße des Luftreinhalterechts der Europäischen Union gerichtlich vorgehen.

Von diesem Recht macht die Deutsche Umwelthilfe Gebrauch und hat in 40 Städten den Rechtsweg gewählt, um eine Fortschreibung der Luftreinhaltepläne mit sicheren Prognosen und wirksamen Maßnahmen zu erreichen. Dabei haben wir in keiner Stadt verloren und somit erheblich zu einer Verbesserung der Luftqualität in Deutschland beigetragen: In den Städten, in denen wir vor Gericht gezogen sind, hat sich die Belastung mit dem Dieselabgasgift NO2 in den darauffolgenden Jahren doppelt so stark reduziert wie in Städten, in denen wir nicht geklagt haben.

Neue gesetzliche Grundlage, neue Grenzwerte und neue Rechtsansprüche

Auch aufgrund unserer Klagen werden die geltenden Grenzwerte in Deutschland nur noch punktuell – an zwei Messstationen im Jahr 2023 – überschritten. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Luftqualität in Deutschland gut wäre. Ganz im Gegenteil: Laut Europäischer Umweltagentur sterben nach wie vor jedes Jahr 68.000 Menschen in Deutschland vorzeitig aufgrund der hohen Luftverschmutzung durch Feinstaub und 28.000 Menschen aufgrund von Stickstoffdioxid (Stand 2023). Die hohe Anzahl an Toten trotz beinahe flächendeckender Grenzwerteinhaltung beweist nur eines: Die Grenzwerte sind viel zu schwach und nicht geeignet die Gesundheit der Menschen zu schützen.

Seit vielen Jahren kämpfen wir auf Europäischer Ebene für striktere Grenzwerte – mit Erfolg! Im Frühjahr 2024 hat die EU sich auf eine neue Europäische Luftqualitätsrichtlinie geeinigt. Nach dem formalen Beschluss, werden ab 2030 neue, deutlich schärfere Grenzwerte für bestimmte Luftschadstoffe gelten. Unter anderem soll ab 2030 für Stickstoffdioxid (NO2) ein Jahresmittelgrenzwert von 20 µg/m3 gelten, für Feinstaub PM2,5 ein Jahresmittelgrenzwert von 10 µg/m3. Dies liegt zwar deutlich unter den bisher geltenden Grenzwerten, aber auch deutlich über den von der Weltgesundheitsorganisation 2021 veröffentlichten Empfehlungen. Die WHO fordert für NO2 einen Grenzwert von 10 µg/m3 und für PM2,5 einen Grenzwert von 5 µg/m3 im Jahresmittel zum Schutz der menschlichen Gesundheit.

Doch wir werden nicht bis zum Jahr 2030 warten, bis wir weiter für ihr Recht auf Saubere Luft kämpfen! Denn Regionen, in denen die neuen Grenzwerte im Jahr 2026 und den darauffolgenden Jahren noch nicht eingehalten werden, müssen bereits vor 2030 Luftreinhaltefahrpläne aufstellen, um dann spätestens 2030 die Grenzwerte tatsächlich einzuhalten – und das werden wir bei den zuständigen Behörden, notfalls auch vor Gericht, einfordern.

Darüber hinaus sieht die neue Richtlinie auch einen neuen Anspruch auf Schadensersatz bei gesundheitlichen Schäden durch die Luftschadstoffbelastung vor, die auf Rechtsverletzungen der Mitgliedsstaaten zurückzuführen sind. Die DUH setzt sich bereits heute mit der Unterstützung einer Verfassungsbeschwerde für Saubere Luft dafür ein, dass von Gesundheitsrisiken und -schäden betroffene Menschen ihr Recht auf Saubere Luft in Deutschland durchsetzen können. Aufbauend darauf, wird die DUH sich auch zukünftig für das individuelle Recht auf Saubere Luft einsetzten und betroffene Menschen unterstützen, ihren Anspruch auf Schadensersatz in Deutschland durchzusetzen.

"In ganz Deutschland werden die geltenden Grenzwerte überschritten!"
Dorothee Saar, Leiterin für Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH

Kontakt

Copyright: © DUH / Heidi Scherm

Dorothee Saar
Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung
E-Mail: Mail schreiben

Copyright: © Finke / DUH

Robin Kulpa
Stellvertretender Bereichsleiter Verkehr und Luftreinhaltung
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Unterstützen Sie unseren Kampf für saubere Luft!

© elcovalana, Picture-Factory/Fotolia
Copyright Navigationsbild: mirpic/Fotolia
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