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Saubere Luft europaweit durchsetzen

In Europa führen Schadstoffe in der Atemluft nach Angaben der Europäischen Kommission immer noch jedes Jahr zu rund 300.000 vorzeitigen Todesfällen. Herzkrankheiten, Schlaganfall, chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD), Asthma und Krebs können durch Schadstoffe in unserer Atemluft ausgelöst oder verschlimmert werden – auch dann, wenn die derzeitig gültigen Grenzwerte der Europäischen Union eingehalten werden.

Die Einhaltung der Grenzwerte bedeutet entsprechend noch lange nicht, Saubere Luft zu atmen. Das hat die Weltgesundheitsorganisation WHO im September 2021 klar dargelegt. Die neue Empfehlung der WHO unterstreicht, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, die Notwendigkeit einer massiven Verschärfung der aktuellen Grenzwerte für Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffdioxid und die Umsetzung geeigneter Maßnahmen, die kurzfristig und dauerhaft wirken.

Die Deutsche Umwelthilfe setzt sich dafür ein, dass die empfohlenen WHO-Richtwerte zu rechtlich verbindlichen Luftqualitätsstandards in Europa werden – schnellstmöglich umgesetzt, um die Menschen und ihre Gesundheit zu schützen.

Auch die Klimakrise wird durch die laxen Luftreinhaltevorgaben weiter angefeuert. Die Klimaforschung weist seit Jahren darauf hin, dass die Minderung kurzlebiger Klimaschadstoffe – unter ihnen Ruß – zur Einhaltung der Klimaschutzziele unverzichtbar ist. Auch hier brauchen wir mehr Handeln.

Es ist also höchste Zeit für die Durchsetzung der wirklich Sauberen Luft in unseren Städten und Gemeinden. Unser Ziel ist es, dass zum Schutz der Gesundheit eine schnellstmögliche Umsetzung der WHO-Empfehlungen in europäische und nationale Luftreinhaltegesetze und Verordnungen erfolgt und ein hoher Luftqualitätsstandard verbindlich festgelegt wird. Um diese Standards zu erreichen, müssen diese von verbindlichen Regelungen flankiert werden, die schädliche Emissionen von Luftschadstoffen an der Quelle reduzieren, geeignete Technik zur Schadstoffminderung vorschreiben und verbindliche nationale Reduktionsziele für Luftschadstoffemissionen in der EU vorgeben. Dies sind die drei Säulen der EU-Luftreinhaltepolitik, für deren ambitionierte Fortführung und Anpassung an die aktuellsten wissenschaftlichen Kenntnisse sich die Deutsche Umwelthilfe einsetzt.

Es geht uns darum, eine wirklich Saubere Luft für Mensch, Natur und Klima zu erreichen.

Dies ist Kern unserer Arbeit für Saubere Luft und unserer 2022 in Leben gerufenen Initiative Clean Air 2.0.


Nach der Veröffentlichung der neuen Empfehlungen für Luftqualitätsstandards der Weltgesundheitsorganisation WHO im September 2021 ist die Debatte um die Verbesserung der Luftqualität auf eine neue Grundlage wissenschaftlicher Evidenz gestellt worden. Die Europäische Kommission hat unter anderem die WHO-Veröffentlichung zum Anlass genommen, die Europäischen Luftqualitätsrichtlinie (Ambient Air Quality Directives, AAQD, 2008/50/EC) zu überarbeiten und am 26. Oktober 2022 einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die AAQD bildet eine Rahmenrichtlinie für die europäische Luftreinhaltung. Sie gibt die formalen Standards vor, die für eine Saubere Luft in Europa sorgen sollen und legt fest, wie diese Vorgaben überwacht und umgesetzt werden sollen.

Aufbauend auf die Luftqualitätsrichtlinie werden derzeit auch Anpassungen weiterer europäischer Gesetzgebungen geplant und umgesetzt, die Teil der Europäischen Luftreinhaltung sind und zur Erreichung der Standards für saubere Luft beitragen sollen. Dazu zählen u.a. die Industrieemissionsrichtlinie (Industrial Emissions Directive, IED), die Richtlinie über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (National Emission Ceilings Directive, NEC), die Ökodesign Verordnung (EcoDesign) für Öfen sowie für Heizkessel und die neuen Euro 7 Standards für Typengenehmigungen von Pkw und Nutzfahrzeugen. Alle diese Gesetze machen Vorgaben, wie viele Luftschadstoffe bestimmte Quellen ausstoßen dürfen und wie viel Belastung der Außenluft als rechtlich in Ordnung anerkannt werden soll.

Damit werden alle drei Säulen der Europäischen Luftreinhaltung derzeit und in naher Zukunft neu definiert:

  • Erste Säule: Luftqualitätsnormen, die in der Luftqualitätsrichtlinie festgelegt sind.
  • Zweite Säule: Nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen, die im Rahmen der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) für die wichtigsten Luftschadstoffe festgelegt sind.
  • Dritte Säule: Emissionsnormen für die wichtigsten Verschmutzungsquellen, wie Verkehr, Holzfeuerung oder Industrie.

Die europäischen Vorgaben der Luftreinhaltung sind Grundlage und Mindeststandard für die nationale Gesetzgebung in allen EU-Mitgliedsstaaten und damit auch für kommunale Handlungsmöglichkeiten, um Saubere Luft umzusetzen.

Die europäischen Vorgaben der Luftreinhaltung sind Grundlage und Mindeststandard für die nationale Gesetzgebung in allen EU-Mitgliedsstaaten und damit auch für kommunale Handlungsmöglichkeiten, um Saubere Luft umzusetzen.

Die DUH setzt sich mit ihrer Arbeit in den angestoßenen und noch geplanten Regelungsanpassungen in allen drei Säulen der Europäischen Luftreinhaltepolitik für ein ambitioniertes Luftreinhalteregime ein und fordert die schnellstmögliche Absenkung der gesetzlichen Luftqualitätsgrenzwerte auf europäischer wie auf nationaler Ebene an die auf wissenschaftlicher Faktenlage basierenden WHO-Empfehlungen. Darüber hinaus fordert die DUH alle weiteren Gesetzgebungsprozesse, die Emissionen von Luftschadstoffen und Immissionen in der Außenluft betreffen, entsprechend so anzupassen, dass die Empfehlungen der WHO bis 2025 eingehalten werden.

Die DUH kämpft seit 1998 erfolgreich für schwefelfreie Kraftstoffe und seit 2002 für den umfassenden Einsatz von Dieselpartikelfiltern. Mit dem Inkrafttreten der Grenzwerte für Feinstaub PM10 setzte die DUH ab 2005 durch ihre Kampagne und Musterklagen über 70 Umweltzonen sowie über einen Grundsatzentscheid des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) 2008 das europaweit einklagbare „Recht auf Saubere Luft“ durch. Seit 2011 erreichte die DUH schließlich in 40 weiteren Gerichtsverfahren die Durchsetzung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte (NO2) in (fast) allen deutschen Städten. Mit diesem langjährigen Engagement für Saubere Luft hat die DUH einen erheblichen Anteil an der Umsetzung der bisherigen EU-Luftqualitätsrichtlinie in Deutschland und Europa.
Noch immer überschreiten Städte wie Essen und München die NO2-Jahresmittelgrenzwerte. Notwendige Maßnahmen wurden nicht freiwillig getroffen, sondern erst aufgrund öffentlichen Drucks von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Entscheidungen nationaler Gerichte und des EuGHs.

Damit sich die Luftqualität kontinuierlich verbessert und wir möglichst bald Luft atmen, die basierend auf den WHO-Empfehlungen als gesundheitlich unbedenklich gilt, machen wir uns weiter stark für rechtlich bindende und effektive Regelungen in den aufgeführten Gesetzen. Wir kämpfen für das Grundrecht auf Saubere Luft in Europa und fordern die Umsetzung effektiver und schnell wirkender Maßnahmen in allen relevanten Sektoren, wie Verkehr, Landwirtschaft und Holzfeuerung und setzten diese, wo nötig, mit rechtlichen Mitteln durch.

Copyright:

Anna-Lena Franke
Referentin EU Politik / Verkehr & Luftreinhaltung
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Copyright: © DUH / Heidi Scherm

Dorothee Saar
Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung
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Copyright Navigationsbild: mirpic/Fotolia
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