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Stoppen Sie die Monster-SUV! Gemeinsam für lebenswerte Städte und eine nachhaltige Verkehrswende!

Stadtpanzer verstopfen unsere Innenstädte, gefährden alle weiteren Verkehrsteilnehmenden und auch sie verpesten mit ihren Abgasen unsere Luft zum Atmen. Sie belasten uns Menschen und die Umwelt und trotzdem beherrschen sie das Bild unserer Städte: Monster-SUV, die Stadtgeländewagen „für das Ego“, Pickups und andere übergroße Fahrzeuge, die rechtswidrig in den Straßenraum hinein oder auf Geh- und Radwegen parken, da sie in die innerstädtischen Norm-Parkplätze mit ihrer Länge und Breite schlicht nicht reinpassen.

Sie möchten sich für die Verkehrswende und für Monster-SUV freie Städte stark machen? Wir fordern innerstädtische Parkbeschränkungen für übergroße Fahrzeuge ab 5 Metern sowie erhöhte Parkgebühren für besonders große Autos. Wir brauchen eine schnelle Verkehrswende – weg vom Auto, hin zu klima- und gesundheitsfreundlichen Alternativen – und müssen den Platz in den Städten neu verteilen. Bitte stellen Sie sich dabei an unsere Seite:

Doch warum sind SUV problematisch?

Die Autos werden immer länger und breiter, sodass sie nicht in herkömmliche Parkplätze hineinpassen. Diese wurden auf eine Fahrzeuglänge von 4,74 m entwickelt. Manche SUV sind aber über 5,20 Meter lang, Pickups erreichen sogar knapp 6 Meter Länge.

Größe und Gewicht steigen zumeist Hand in Hand an. Das höhere Gewicht führt zudem zu mehr Reifenabrieb und damit wird mehr gesundheitsgefährdendes Mikroplastik und Feinstaub in die Umwelt abgegeben.

Aufgrund der erhöhten Sicht auf die Straße werden gerade Kleinkinder, aber auch andere Verkehrsteilnehmende oft schlechter gesehen, die Unfallgefahr ist bei diesen Fahrzeugen hoch.

Aufgrund der höheren Motorhaube und damit der veränderten Aufprallhöhe im Falle eines Unfalls, fallen Unfälle oft schwerer und häufig tödlich aus.

Aufgrund ihrer Größe und Gewichtes verbrauchen sie mehr Sprit bzw. Strom sowie Rohstoffe in der Herstellung als kleinere Pkw und schaden damit der Umwelt und dem Klima zusätzlich.

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Gemeinsam schaffen wir lebenswerte Städte ohne störende Monster-SUV

Bereits jetzt das möglich, doch viele Städte nutzen gar nicht erst ihren bereits vorhandenen rechtlichen Spielraum, diese übergroßen Fahrzeuge möglichst aus den Innenstädten zu verbannen! Schon jetzt dürfen Kommunen in vielen Bundesländern nach Größe des Fahrzeuges gestaffelte Kurzzeitparkgebühren festsetzen, doch keine einzige Kommune in Deutschland tut dies. Bei den Anwohnerparkgebühren gibt es erste Vorreiter. In Tübingen gilt beispielsweise für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mit einem Gewicht von über 1800 kg sowie für E-Autos mit einem Leergewicht von mehr als 2000 kg, eine um 50 % erhöhte Gebühr. Das missbräuchliche Parken der Riesen-Fahrzeuge über die durch Markierungen festgelegten Parkflächen, wird jedoch in kaum einer Stadt geahndet.

Das wollen wir ändern: Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern fordern wir Städte auf, sicherzustellen, dass besonders große Fahrzeuge von mehr als 5 Metern Länge nicht mehr in den dicht bebauten Innenstädten parken können und Verstöße, wie die Blockade von Rad- und Fußwegen, mit Ordnungsgeldern oder Abschleppen geahndet werden. Wir brauchen eine schnelle Verkehrswende – weg vom Auto, hin zu klima- und gesundheitsfreundlichen Alternativen – und müssen den Platz in den Städten neu verteilen. Dafür setzen wir uns ein, doch wir brauchen Sie an unserer Seite!

Weitere Informationen

Unser Spendenkonto

Konto: SozialBank Köln
IBAN: DE45 3702 0500 0008 1900 02
BIC: BFSWDE33XXX

Wie werde ich über dieses Projekt als Spender informiert?

Die Deutsche Umwelthilfe informiert Sie als Spender regelmäßig über ihre Projekte, sofern gewünscht: im Magazin DUHwelt (vierteljährlich), im Newsletter (regelmäßig) sowie über Twitter, Facebook und Instagram und auf dieser Internetseite. Bei weiteren Fragen steht Ihnen unser Team aus der Spendenverwaltung gerne zur Verfügung.

Informationen zu Steuer und Spendenquittung

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt. Ihre Spende an uns ist von der Steuer absetzbar.

Selbstverständlich erhalten alle Fördermitglieder und Paten unabhängig von der Beitragssumme eine Jahres-Zuwendungsbestätigung (immer im Januar des Folgejahres) für ihr Finanzamt.

Für Spenden gilt: Ab einer Spende von 50 € schicken wir Ihnen automatisch eine Spendenbescheinigung zu. Bei Spenden unter 50 € genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (Kontoauszug), zusammen mit dem vereinfachten Zuwendungsbeleg.

Ihre Ansprechpartnerin

Copyright: © Holzmann/DUH

Gabriele Dufner-Ströble
Spendenverwaltung
Tel.: 07732 9995-511
E-Mail: Mail schreiben


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