Die Autokonzerne hintertreiben – gemeinsam mit der Porsche-Partei FDP – die Durchsetzung der Sauberen Luft und der Antriebswende!
Unser großer Erfolg: München muss Fahrverbot für alte Diesel umsetzen!
Der 22. Oktober 2024 war für ein grandioser Tag für die Saubere Luft – und zwar in der BMW-Metropole München! Das höchste Bundesverwaltungsgericht hat nach insgesamt zwölf Jahren juristischer Auseinandersetzung über Diesel-Fahrverbote in der aktuell schmutzigsten Stadt Deutschland diese letztinstanzlich bestätigt. Die Stadt München muss jetzt das von uns erstrittene Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs umsetzen und Dieselfahrverbote der Schadstoffklasse Euro 5/V einführen - ein wichtiger Etappensieg! Stellen Sie sich jetzt an unsere Seite:
Wir erleben gerade in Echtzeit den Raubtierlobbyismus von BMW, Mercedes-Benz und Volkswagen gegen die Saubere Luft
Mit unglaublicher Aggressivität kämpft die Industrie für neue Milliardenförderungen zugunsten schmutziger Verbrenner-Pkw. Passend zur Ankündigung einer neuen Generation von Verbrenner-Motoren haben ihre FDP-Vertreter in der Ampel-Regierung, die Porsche-Minister Wissing und Lindner, ein absurdes Verbrenner-Förderkonzept vorgestellt. Die staatliche Unterstützung für neue Diesel- und Benzin-Pkw soll sogar noch umfangreicher ausfallen als die für Elektro-Pkw. Das für 2030 geforderte bzw. für 2035 beschlossene Ende des Verbrennungsmotors soll gänzlich aufgehoben oder gar bis 2069 verschoben werden.
Die GRÜNE Umweltministerin Steffi Lemke hat bereits diesem Druck nachgegeben und fordert eine Entkernung der gerade eben erst verabschiedeten neuen Europäischen Luftqualitätsrichtlinie, die beim Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) immerhin eine Halbierung der erlaubten Luftbelastung vorsieht. Vergangene Woche forderte Lemke in einer offiziellen Stellungnahme, dass wirksame Maßnahmen zur Luftreinhaltung wie Fahrverbote für besonders schmutzige Fahrzeuge oder auch nur Beschränkungen für die Industrie als „nicht angemessen und verhältnismäßig“ ausdrücklich ausgeschlossen werden. Das ist Umweltpolitik absurd! Wir wehren uns gegen diese rückwärtsgewandte Verkehrspolitik und benötigen jetzt mehr denn je Ihre Rückenstärkung.
Einmal mehr sehen wir die Wirkmächtigkeit der drei deutschen Autokonzerne in einer in Klimafragen keinesfalls souverän agierenden Bundesregierung. Wider besseres Wissen um die verheerenden Gesundheits- wie Klimafolgen einer Industrie, die weiter auf Verbrennungsmotoren setzt, sollen BMW, Mercedes-Benz und Volkswagen Sondergewinne durch Verbrenner erzielen dürfen. Und Erdöl-Raffinerien, wie die aktuell von der Bundesregierung verwaltete ehemalige Rosneft-Raffinerie in Schwedt, haben sogar mit amtlichem Segen ihre Schadstoffemissionen verdoppelt.
Einmal mehr zeigt sich, dass unsere Regierung lieber der skrupellosen Autolobby den Rücken stärkt als Menschen vor nachweislich krankmachender Luftverschmutzung zu schützen. Die EU-Umweltbehörde sieht in Deutschland jedes Jahr 32.300 vorzeitige Todesfälle aufgrund von Feinstaub und 9.500 aufgrund des Dieselabgasgiftes NO2 als vermeidbar an – wenn endlich die WHO-Grenzwerte eingehalten würden. Nichtsdestotrotz verweigert die Bundesregierung, allen voran FDP-Verkehrsminister Wissing, Maßnahmen wie ein Tempolimit, das Ende von Klimakiller-Dienstwagen und den Stopp des Straßenneubaus. Allein unsere Forderungen nach einem Tempolimit würden jedes Jahr über 11 Millionen Tonnen CO2 einsparen! Wir versprechen Ihnen: Wir werden nicht nachgeben, bis wir Saubere Luft in ganz Deutschland durchgesetzt haben!
Spätestens seit den 2021 um den Faktor vier abgesenkten Grenzwerten für das Dieselabgasgift NO2 durch die WHO ist klar: Wir müssen schnellstmöglich diese Werte erreichen! Dafür kämpfen wir seit September 2022 auch vor dem Bundesverfassungsgericht. Und zwar mit einer von uns unterstützten Verfassungsbeschwerde von sieben Menschen, die unter einer hohen Luftverschmutzung leiden. Ich bin mir sicher: Auf dem Klageweg werden wir die WHO-Empfehlungen als rechtliche Grenzwerte in Deutschland durchsetzen! Die Saubere Luft ist ein Menschenrecht, das die Bundesregierung aus dem Grundgesetz – Artikel 2 – garantieren muss!
Mit unseren Klagen werden wir der ewigen Verschleppungstaktik der Bundesregierung einen Riegel vorschieben. Am 23. Juli dieses Jahres haben wir ein wegweisendes Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg erreicht. Dank unserer Klage wurde die Bundesregierung dazu verurteilt, das nationale Luftreinhalteprogramm nachzubessern. Ich erwarte in den nächsten Wochen die schriftliche Urteilsbegründung und spätestens vier Wochen später eine Entscheidung der Bundesregierung, ob sie dieses Urteil so akzeptiert – oder ob sie erneut dem Druck der Autokonzerne nachgibt und in Revision geht.
FDP-Verkehrsminister Wissing hat sich bereits in Stellung gebracht und setzt eindrucksvoll seine Blockadehaltung gegen den Gesundheits- und Klimaschutz im Verkehrsbereich fort. Durch unsere gewonnene Luftreinhalteklage konnten wir übrigens Einblick in die Verfahrensakte bei der Bundesregierung nehmen und diese Blockadehaltung des Porsche-Ministers im Detail studieren. Es ist ein Skandal, mit welchen Mitteln Wissing versucht, Luftreinhaltemaßnahmen zu blockieren!
Auf Einsicht der FDP-Minister Wissing und Lindner in die Notwendigkeit wirksamer Maßnahmen zur Durchsetzung der Sauberen Luft können wir nicht setzen. Wir müssen und wir werden daher DRUCK MACHEN!
Mit dem Klageerfolg bezüglich eines wirksamen nationalen Luftreinhalteprogramms können wir – nach dem Eintreten der Rechtskraft – konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität und des Klimaschutzes notfalls im Rahmen der Vollstreckung gegen die Bundesregierung durchsetzen. Ich rechne allerdings damit, dass wir dazu noch in diesem Jahr ein Revisions-verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erleben und in der Folge weitere Rechtsverfahren zur Durchsetzung von Einzelmaßnahmen starten müssen.
Wir brauchen Sie an unserer Seite
Mit dem Klageerfolg bezüglich eines wirksamen nationalen Luftreinhalteprogramms können wir – nach dem Eintreten der Rechtskraft – konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität und des Klimaschutzes notfalls im Rahmen der Vollstreckung gegen die Bundesregierung durchsetzen. Ich rechne allerdings damit, dass wir dazu noch in diesem Jahr ein Revisions-verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erleben und in der Folge weitere Rechtsverfahren zur Durchsetzung von Einzelmaßnahmen starten müssen.
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