Unterstützen Sie unsere KLIMAKLAGEN durch eine PATENSCHAFT
Um wirksamen Klimaschutz durchzusetzen, führen wir mittlerweile Klimaschutz-Verfahren gegen die Bundesregierung, Landesregierungen und drei Milliardenkonzerne. Nach unserem Erfolg der beiden von der DUH initiierten und finanzierten Klimaklagen vor dem Bundesverfassungsgericht wurden zwar die Klimaschutzziele für 2030 verschärft. Die Bundes- wie Landesregierungen verweigern jedoch nach wie vor die Einleitung konkreter Maßnahmen, die kurzfristig gestartet werden und so überhaupt sicherstellen, dass wir die verbindliche 1,5°C-Grenze erreichen.
Wir haben daher bereits seit Herbst 2020 zwei weitere Klimaklagen gegen die Bundesregierung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Im Herbst 2021 haben wir außerdem besonders klimaschädliche Wirtschaftsunternehmen verklagt: die Automobilkonzerne BMW und Mercedes-Benz. Gegen das neue Klimaschutzgesetz, das nach wie vor nicht ausreichend ambitioniert ist, um die Einhaltung der 1,5°C-Grenze einzuhalten, klagen wir derzeit außerdem vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Wir sind von den vielen positiven Rückmeldungen und Hilfsangeboten nach dem Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht überwältigt. Daher haben wir uns überlegt, wie wir die Hilfsangebote zur inhaltlichen Mitwirkung, wie auch zur Sicherstellung der Finanzierung der Klimaschutzklagen organisieren könnten. Hieraus ist die Idee der "KLIMAKLAGEN-PATENSCHAFT" entstanden. Wir rechnen mit langen Verfahrensdauern, bis wir in unseren Klimaklagen rechtsverbindliche Entscheidungen bei den nationalen Bundesgerichten bzw. dem Europäischen Gerichtshof erreichen können. Und da wir mit unterschiedlichen Klagen gegen die Bundesregierung, verschiedene Landesregierungen und drei finanzstarke Wirtschaftsunternehmen antreten, rechnen wir mit hohen Kosten für die fachlichen und rechtlichen Gutachten.
Bitte helfen Sie uns durch die Übernahme einer KLIMAKLAGEN-PATENSCHAFT dabei, dieses bisher größte und wichtigste Projekt der DUH zu stemmen! Dabei beschränkt sich diese Patenschaft nicht nur auf die finanzielle Unterstützung. Wer inhaltlichen Input leisten kann, ist herzlich eingeladen, diesen zu liefern. Außerdem veranstalten wir regelmäßige Termine, um über die Entwicklung in den laufenden und geplanten Klimaklagen zu berichten und uns mit den KLIMAKLAGEN-PATEN auszutauschen.
Nach dem historischen Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts Anfang 2021 unterstützen wir nun neun Jugendliche und junge Erwachsene auch auf europäischer Ebene – bei einer Klimaklage gegen die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Gemeinsam fordern wir, dass die Freiheit und Lebensgrundlagen der jungen Menschen und aller künftiger Generationen erhalten und geschützt werden. Denn Fakt ist: Das aktuelle Bundesklimaschutzgesetz genügt nach wie vor nicht, um das Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten.
Statt die Zukunft künftiger Generationen zu schützen, würde Deutschland auch mit dem neuen Klimaschutzgesetz bis 2030 das gesamte deutsche CO2-Budget aufbrauchen. Damit würde die Freiheit der jungen Menschen massiv eingeschränkt. Aus diesem Grund hatten wir erneut vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Weil das Bundesverfassungsgericht unsere zweite Beschwerde in diesem Sommer nicht angenommen hat, ist nun der Weg frei für eine Beschwerde vor dem EGMR. Wir unterstützen diesen nächsten wichtigen juristischen Schritt, um eine Grundsatzentscheidung zu erwirken.
Mehr Infos dazu gibt es hier.
Diese Verbandsklage hat die Deutsche Umwelthilfe am 11. September 2020 als Klägerin gegen die Bundesregierung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben. Ziel ist es, die Regierung dazu zu verpflichten, die Klimaziele im Verkehrssektor einzuhalten. Im Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung Ende 2019 jährliche Höchstmengen klimaschädlicher Treibhausgase festgelegt. Die bislang vorgesehenen Maßnahmen reichen jedoch bei Weitem nicht aus, um die Höchstmengen im Verkehrssektor einzuhalten.
Deshalb fordern wir konkrete Sofortmaßnahmen zur Erreichung der Minderungsziele im Verkehrssektor. Diese sind:
- die schnelle Einführung eines generellen Tempolimits auf Autobahnen
- ein Ende der Dieselsubventionierung
- eine deutliche Erhöhung des beschlossenen CO2-Preises
- eine grundsätzliche Reform der Kfz-Steuer, durch die Fahrzeuge, die den EU-Grenzwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer auf der Straße nicht einhalten, deutlich verteuert und nicht mehr als Dienstwagen steuerlich abgesetzt oder gar gefördert werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bereits Anfang September 2020 verklagten wir die Bundesregierung vor dem OVG Berlin-Brandenburg auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehrssektor. Da auch in den anderen Sektoren die Maßnahmen längst nicht genügen, um die Klimaziele zu erreichen, haben wir die Bundesregierung am 09. März 2021 erneut vor dem OVG Berlin-Brandenburg verklagt. Diesmal betrifft die Klage übergreifend die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft.
Der Einmal-Effekt durch die Corona-Pandemie wird nicht ausreichen, um die Emissionsmengen dauerhaft in geeignetem Maße zu reduzieren. Doch nicht nur im Verkehrssektor gibt es Möglichkeiten für kurzfristige Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgase:
- In der Landwirtschaft würde sich deutlich mehr Ökolandbau sowie eine Absenkung der Zahl an Tieren pro Fläche positiv auf die Jahresemissionsmenge auswirken.
- Im Energiesektor könnten für die Nutzung erneuerbarer Quellen in der Fernwärme Anreize geschaffen werden oder alternativ eine Verpflichtung für 10 Prozent mehr grüne Fernwärme bis 2030 eingeführt werden.
- Im vernachlässigten Gebäudebereich sollten längst überfällige verbindliche Sanierungsziele getroffen werden.
Unsere dringende Empfehlung an die Bundesregierung lautet, diese Schritte noch im Wahljahr 2021 anzugehen, um nicht völlig an Glaubwürdigkeit zu verlieren.
Bereits 2020 haben wir erkannt, dass Ziele ohne konsequente Maßnahmenprogramme nicht viel wert sind und dass die Maßnahmen zur Einhaltung der Klimaziele bei weitem nicht ausreichen. Deshalb haben wir vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Klage gegen die Bundesregierung eingereicht, in der wir fordern, dass ein Maßnahmenprogramm aufgestellt wird, dass sicherstellt, dass die Minderungsziele des Klimaschutzgesetzes erreicht werden. Diese Klage zielte zunächst auf den Verkehrssektor ab. 2021 folgte eine Klage, die sektorenübergreifend für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude und Landwirtschaft.
In 2022 haben wir eine weitere Klage für den Sektor der Landnutzung und Forstwirtschaft eingereicht, die auch in diesem Sektor das Ziel verfolgt, dass ein Maßnahmenprogramm aufgestellt wird, um die Einhaltung der Klimaziele in diesem Sektor zu garantieren.
Durch die Verfehlung der jährlichen vom Klimaschutzgesetz erlaubten Höchstmengen von CO2-Emissionen im Verkehrssektor und im Gebäudesektor ist die Bundesregierung nach §8 Klimaschutzgesetz dazu verpflichtet ein Sofortprogramm aufzustellen, um die Sektoren auf Kurs zu bringen. Statt der erlaubten 113 Millionen (Mio.) Tonnen CO2 wurden im Gebäudesektor 2021 115 Mio. Tonnen CO2 emittiert. Im Verkehrssektor wurden statt der erlaubten 145 Mio. Tonnen CO2 148 Mio. Tonnen CO2 emittiert. In den nächsten Jahren müssen wir mit weiteren, noch höheren Verfehlungen der Vorgaben des Klimaschutzgesetzes rechnen!
Für beide Sektoren wurden nur unzureichende Sofortprogramme vorgelegt. Besonders dramatisch ist die Situation im Verkehrssektor, der bis 2030 sein Klimaziel um über 270 Mio. Tonnen verfehlen wird. Wir haben deswegen gegen die Sofortprogramme im Verkehrs- und Gebäudesektor Klagen vor dem OVG Berlin-Brandenburg eingereicht. Wir fordern, dass die Bundesregierung wirksame Sofortprogramme aufstellt, die die Vorgabe des Klimaschutzgesetzes erfüllen und durch geeignete Maßnahmenpakete die Einhaltung der Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre sicherstellen!
Mehr Infos dazu gibt es hier.
Wir ziehen diejenigen vor Gericht zur Verantwortung, die verantwortlich sind. Neben unseren Klimaklagen auf Bundes- und Landesebene nehmen wir deshalb auch Unternehmen in die Pflicht. Seit Jahrzehnten gibt es Unternehmen, die auf Kosten unserer Zukunft ihre klimaschädlichen Geschäfte machen. Die Zeit für fossile Industrien ist jetzt abgelaufen. Denn auch Unternehmen müssen sich an Grundrechte halten und die Zukunft folgender Generationen schützen. Das heißt: Unternehmen müssen sich an das Pariser Klima-Limit halten!
Die Automobilhersteller BMW und Mercedes-Benz sowie der Erdöl- und Erdgaskonzern Wintershall Dea sind für mehrere hundert Millionen Tonnen CO2 verantwortlich. Damit muss Schluss sein: Die Unternehmen dürfen nicht mehr als das ihnen laut dem Weltklimarat IPCC und dem Pariser Klima-Limit zustehende CO2-Restbudget verbrauchen. Wir fordern deshalb von den Autoherstellern den weltweiten Ausstieg aus dem Verbrenner bis 2030. Wintershall Dea darf spätestens ab 2026 keine neuen Erdgas- und Erdölfelder mehr erschließen.
Patenschaft auch zum Verschenken - mit persönlicher Patenurkunde!
Selbstverständlich können Sie die Patenschaft auch verschenken. Wenn Sie online eine Geschenk-Patenschaft abschließen, erhalten Sie im Anschluss automatisch eine E-Mail mit einem Link zu unserem Urkunden-Editor. Darüber können Sie Ihre persönliche Patenurkunde direkt selbst anpassen und den Namen der beschenkten Person eintragen. Bei Überweisungen senden wir Ihnen auf Wunsch eine Urkunde per Post zu.
Weitere Informationen
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