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Unsere neue Klimaschutz-Verfassungsbeschwerde, um gegen FDP-Minister Wissing endgültig ein Tempolimit und einen Stopp der Klimakiller-Dienstwagenförderung durchzusetzen!

Am Mittwoch, den 26. Juni 2024 um 10:00 Uhr stellten wir in der Berliner Bundespressekonferenz unsere neue Klimaschutz-Verfassungsbeschwerde vor. Monatelang haben wir unter absoluter Geheimhaltung daran gearbeitet – nun sind die 200 Seiten fachliche Bestandsaufnahme und juristische Begründung fertig, mit der wir gemeinsam mit elf Jugendlichen und jungen Erwachsenen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen werden – sollte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Entkernung des Klimaschutzgesetzes tatsächlich unterschreiben:

Das käme einem Freibrief für die rot-gelb-grüne Ampelregierung gleich, keine einzige konkrete Klimaschutzmaßnahme in dieser Legislatur mehr zu ergreifen. Und dies, obwohl ihr eigener Expertenrat ihr das Reißen der verpflichtenden Klimaziele bis 2030 und erst recht für die Folgeperiode attestiert. Gemeinsam mit Ihnen verhindern wir diesen Liebesdienst für die Öl- und Automobilkonzerne durch Porsche-Minister Wissing!

Das Bundesverfassungsgericht hat im Frühjahr 2021 in seinem historischen Klimaurteil unserer Klage von zehn von uns unterstützten Jugendlichen stattgegeben und den Grundgesetzartikel 20a, zu einem „Grundrecht auf eine (lebenswerte) Zukunft“ aufgewertet. Es ist ein Treppenwitz der Geschichte, dass das daraufhin unter einer Merkel-Kanzlerschaft verschärfte Klimaschutzgesetz von einer grün mitgetragenen Bundesregierung kastriert werden soll. Das werden wir nicht akzeptieren!

 

Deutschland ist verpflichtet, den Pariser Klimabeschluss zur Einhaltung des 1,5 Grad-Ziels umzusetzen.
Mit unserer Verfassungsbeschwerde und den weiteren Klimaklagen gegen die Bundesregierung, Landesregierungen und Industriekonzerne, die wir fast ausnahmslos bisher gewonnen haben, werden wir dieses Grundrecht aus Artikel 20a GG durchsetzen! Mit Ihrer Hilfe werden wir den sich gegen unsere Klage wehrenden Regierungen und Konzernen die Stirn bieten. Wir versprechen Ihnen: Wir werden mithilfe der Gerichte die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen durchsetzen – auch und gerade im Verkehrssektor.


In einer fast sechsstündigen Marathon-Gerichtsverhandlung haben wir Fakten für einen verbindlicheren Klimaschutz geschaffen. Gleich vier Bundesministerien versuchten erfolglos das Gericht davon zu überzeugen, dass die DUH weder klagebefugt sei, noch, dass sie ihr Klimaschutzprogramm für die Jahre bis 2030 um konkrete Maßnahmen wie das von uns geforderte Tempolimit auf Autobahnen, Stopp der Klimakiller-Dienstwagen Subventionierung oder die energetische Sanierung von Schulen und Kindergärten nachbessern müssten.

Schon der Auftakt der Verhandlung im größten Saal des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verlief furios: Die Vorsitzende Richterin Holle eröffnete die Verhandlung mit dem Hinweis, wie bedeutend diese Klage für den Klimaschutz in Deutschland sei. Und dass es in dieser Verhandlung darum gehe, die Grundrechte von vielen hunderttausenden Kinder und Jugendlichen zu schützen, die das aktuell geltende Klimaschutzgesetz über den von der DUH unterstützten Entscheid des Bundesverfassungsgerichts im April 2021 erkämpft haben. Der nächste Paukenschlag in der Verhandlung war die Entscheidung, die Verhandlung direkt mit dem Kernthema „Klimaschutz konkret“ zu beginnen und alle rechtlichen Fragen der Zulässigkeit nach hinten zu schieben.

Fast drei Stunden stand dem Gericht und uns als Kläger Dr. Brigitte Knopf Rede und Antwort, die Stellvertretende Vorsitzende des Expertenrates der Bundesregierung zum Klimaschutz. Es war Gänsehautfeeling, mit welcher Ernsthaftigkeit und Sachkenntnis die Berufsrichterinnen auf die Vertreter der Bundesregierung wieder und wieder auf die Schwere der Verstöße gegen geltendes Klimaschutzrecht aufmerksam machte. Die Vorsitzende Richterin machte unmissverständlich klar, dass die im Klimaschutzplan enthaltenen, bisher beschlossenen Maßnahmen zum Klimaschutz fehlerhaft sind. So enthält der Plan Projekte im Wert von über 41 Milliarden Euro, die zwischenzeitlich nicht mehr finanziert sind. Zahlreiche weitere aufgeführte Maßnahmen im Verkehrsbereich bezeichnete Frau Dr. Knopf vom Expertenrat als „nicht bewertbar“, weil zu unkonkret. Sie genügen jedenfalls nicht, dass Deutschland seine Klimaziele bis 2030 erfüllen kann.

Die Vertreter der Bundesregierung aus den vier anwesenden Ministerien für Verkehr, Gebäude, Wirtschaft und Umwelt mussten auf Nachfragen unseres Rechtsanwaltes und der Richterinnen wieder und wieder einräumen, gegen geltendes Klimaschutz-Recht und Gesetz zu verstoßen. Ihnen fiel zur Verteidigung nicht viel mehr ein als darauf zu verweisen, dass ja am nächsten Tag der Bundesrat über eine Novelle des Klimaschutzgesetz abstimmen und sich in Zukunft bestimmte Rahmenbedingungen ändern würden. Die schneidende Antwort der Vorsitzenden Richterin Holle war klar und eindeutig: „Rechtsgrundlage der Verhandlung ist das Klimaschutzgesetz in der heute gültigen Fassung“.

Am Abend um 20:30 Uhr der Verhandlung am 16. Mai 2024 erging das fulminante Urteil: Die bestehenden Klimaschutzprogramme der Bundesregierung sind rechtswidrig. Das Gericht sieht eine Lücke bis 2030 von mind. 200 Millionen Tonnen CO2-Emissionen. Und die Bundesregierung wurde verurteilt, konkrete Klimaschutzmaßnahmen in diesem Umfang in den Klimaschutzplan aufzunehmen, die nachprüfbar wirksam sind! Mit diesem grandiosen Urteil im Rücken können wir endlich konkrete Klimaschutz-Maßnahmen gegenüber den einzelnen Ministerien der Bundesregierung durchsetzen. FDP, SPD und GRÜNE können sich nicht länger aus ihrer Verantwortung für den Klimaschutz stehlen und Maßnahmen wie ein Tempolimit auf Autobahnen oder ein Stopp der Förderung klimaschädlicher Dienstwagen verweigern! Unser Anwalt Remo Klinger hat in einer ersten Analyse das Urteil als gleichbedeutend für den Klimaschutz wie auch den von uns mit erstrittenem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz bewertet. Während dieses 2021 die Bundesregierung zu strengeren Zielvorgaben zwang, legt das gestrige Urteil fest, welche Verbindlichkeit und Konkretheit die im Klimaschutzplan enthaltenen Maßnahmen haben müssen. Und dies gilt auch für ein geändertes Klimaschutzgesetz, gegen das wir aktuell noch politisch wie juristisch ankämpfen.Jetzt können und werden wir insbesondere FDP-Minister Wissing zu wirksamen Maßnahmen zum Klimaschutz im Verkehrssektor zwingen wie einem Tempolimit und den Stopp der Förderung von Klimakiller-Dienstwagen.

Wie ernst das Gericht unsere Klage nimmt, sehen wir an einer Entscheidung, die es vor der Verhandlung bekanntgab: Zur Gerichtsverhandlung am 16. Mai ordnete die Vorsitzende Richterin Frau Holle das Erscheinen von Vertretern des Umweltbundesamtes und Klima-Expertenrates der Bundesregierung an. Damit macht dieser aus drei Richterinnen bestehende Senat unmissverständlich deutlich, sich nicht von diesem schäbigen Versuch der Ampel-Regierung ablenken lassen zu wollen, vor einer Entscheidung einfach das Gesetz zu verändern. Nein, wie auch bereits in dem von uns am 30. November letzten Jahres gewonnenen Verfahren zu den verweigerten Sofortprogrammen sieht das Gericht unsere aktuelle Klage um das Klimaschutz-Gesamtprogramm bis 2030 als entscheidend für den Klimaschutz in Deutschland.

Es geht darum, ob eine Bundesregierung Recht und Gesetz beachtet und die notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens ergreift. Oder ob sie sich aus der Verantwortung im Klimaschutz herausstehlen kann und Porsche-Minister Wissing einen Freibrief fürs Nichtstun erhält.

Die Ampel-Regierung beabsichtigt tatsächlich, das Gesetz so weit abzuschwächen, dass bis zum Jahr 2030 keinerlei zusätzliche Klimaschutz-Maßnahmen im Verkehrsbereich mehr ergriffen werden müssen! Und das, obwohl die Bundesregierung einräumt, dass die Lücke im Verkehr allein bis 2030 mindestens 180 Mio. Tonnen CO2 beträgt, was nicht zuletzt bereits heute absehbar Strafzahlungen an die EU zweistelliger Milliardenhöhe verursachen wird. Natürlich nicht zulasten der Verursacher der fossilen Industrie, sondern auf Kosten von Bürgerinnen und Bürgern. Statt das Klimaschutzgesetz zu schwächen, muss es in seinen Ambitionen verschärft werden! Und dafür kämpfen wir – bisher erfolgreich – mit unseren Klima-Klagen.

Andere Industrienationen nehmen den Klimaschutz im Verkehrsbereich ernst. Auch sie standen vor der Frage, die von Wissing angedrohten Wochenend-Fahrverbote einzuführen. Aber sie haben sich für geeignetere Maßnahmen entschieden, um die CO2-Emissionen zu senken. Alle zivilisierten Staaten haben ein Tempolimit auf Autobahnen. Kein Industriestaat fördert wie Deutschland den Ankauf oder Leasing von Klimakiller-Dienstwagen mit bis zu knapp 60% der Kosten durch den Finanzminister. Und nirgendwo in Europa wird der Schienen-Güterverkehr so ausgebremst und die Diesel-Lkws dafür im Ankauf subventioniert wie in Deutschland.

Auf der Gegenseite steht nicht nur eine aktiv gegen den Klimaschutz kämpfende FDP, sondern Öl- und Automobilkonzerne, die derzeit für einen Wiedereinstieg in den Verbrennungsmotor kämpfen. Für eine Fortsetzung des besinnungslosen Rasens auf deutschen Autobahnen gegen den Klimaschutz. Und für eine Rückverlagerung von Gütertransporten von der Schiene auf die Straße!

Wir fordern die sofortige Umsetzung der Maßnahmen, die nun schon im dritten Jahr trotz der Rechtsverpflichtung nicht umgesetzt werden: Allein ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und 30 km/h in der Stadt spart mit über 11 Millionen Tonnen mehr als die Hälfte der diesjährigen Emissions-Lücke im Verkehrssektor ein. Die steuerliche Absetzbarkeit und damit bis zu 59-prozentige Subvention von spritdurstigen Klimakiller-Dienstwagen und eine Senkung statt Erhöhung der Schienenbenutzungsgebühr für Gütertransporte können ebenfalls sofort beschlossen und umgesetzt werden.

Wir bitten Sie sehr herzlich: Unterstützen Sie uns in unserem Einsatz für die Einhaltung der Pariser Klimaziele. Wir möchten unseren Kampf vor Gericht weiter erfolgreich fortsetzen. Gegen fossile Energie- und Automobilkonzerne. Und gegen eine Bundesregierung, die gerade dabei ist, unsere und die Zukunft unserer Kinder zu verspielen. Wir werden die Abschaffung des Klimaschutzes nicht akzeptieren und jetzt so ungemütlich werden, wie wir nur können. Wenn es sein muss, kämpfen wir auch über unsere Ressourcen hinaus.


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