Wie können Sie unsere Arbeit als Unternehmen unterstützen?
Wenn Sie es schon ganz genau wissen: Unsere Direktspende
Über unser Online-Spendenformular können Sie schnell und unkompliziert spenden und auf Wunsch einen bestimmten Spendenzweck auswählen. Klicken Sie den Reiter „als Unternehmen spenden“ an und geben Sie dort Ihre Adressdaten ein, so findet Ihre Spendenquittung zuverlässig den Weg zu Ihnen. Auch eine klassische Überweisung funktioniert – und gerade bei größeren Beträgen kommt Ihre Spende so ohne Abzüge oder Servicegebühren bei uns an. Wenn Sie eine Spendenquittung erhalten möchten, geben Sie im Betreff einfach Ihre vollständige Unternehmens-Anschrift an. Spendenkonto: SozialBank | IBAN DE45 3702 0500 0008 1900 02| BIC BFSWDE33XXX
Für Mitarbeitende oder Kunden: Patenschaft oder Spende verschenken
Geschenke zu Weihnachten, zum Firmenjubiläum oder Sommerfest? Ein passendes Last-Minute-Geschenk zur Hochzeit, zum Geburtstag oder gar zum Abschied eines Teammitglieds? Immer mehr Unternehmen entscheiden sich für eine Spende oder Patenschaft an eine gemeinnützige Organisation als nachhaltige und sinnstiftende Aufmerksamkeit. Das geht natürlich auch bei der Deutschen Umwelthilfe.
Spenden Sie einfach den Betrag, der für Ihre Geschenke gedacht war und setzen Sie ein Zeichen für Klimaschutz, Mensch und Natur. Dafür erhalten Sie von uns neben der Spendenbescheinigung attraktiv gestaltete Urkunden für die Beschenkten, ausgedruckt auf wertigem Umweltpapier oder für Eilige als Link zum selbst Ausdrucken. So können Sie Ihr Engagement gegenüber Kundinnen und Kunden, Ihrem Team und Geschäftspartnern zeigen.
Einfach Aufrunden: Payroll-Spenden Ihrer Mitarbeitenden
Weil viele kleine Beträge zusammen richtig wirksam werden können: Gerade für Unternehmen mit vielen Mitarbeitenden bietet sich die so genannte Payroll-Spende an, auch Payroll-Giving oder Rest-Cent-Spende genannt. Die Mitarbeitenden verzichten auf die hinter dem Komma stehenden Centbeträge ihres Gehalts und der so zustande kommende Betrag wird vom Unternehmen gespendet. Oft verdoppeln Unternehmen den Betrag oder runden ihn großzügig auf. Der Spendenzweck kann frei gewählt werden oder auch gewechselt werden. Und vielleicht möchte sogar Ihr ganzes Team den Spendenzweck gemeinsam per Voting bestimmen: Wildbienenschutz, Meeresschutz, unser Einsatz für Saubere Luft, Klimaschutz und mehr.
Sie haben noch Fragen? Wir sind für Sie da.
Sie haben Ideen, wie Sie uns mit eigenen Aktionen unterstützen möchten, zum Beispiel einem Spendenlauf? Oder Sie haben Fragen? Dann sprechen Sie uns an, wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Häufige Fragen zur Spende
Eine Unternehmens-Spende ist ebenso wie eine Spende einer privaten Person eine freiwillige Unterstützung unserer wichtigen Arbeit. Diese inhaltliche Arbeit der Deutschen Umwelthilfe bleibt stets eigenständig und unabhängig. Das spendende Unternehmen erhält eine Spendenquittung über den Betrag.
Ja, das ist sie, da die Deutsche Umwelthilfe e.V. ein gemeinnütziger Verein ist.
Selbstverständlich können Sie uns auch spenden, indem Sie den gewünschten Betrag direkt auf unser Spendenkonto überweisen:
Spendenkonto: SozialBank Köln
IBAN: DE45 3702 0500 0008 1900 02
BIC: BFSWDE33XXX
Bitte bedenken Sie, dass bei einer direkten Überweisung keine Informationen zu Ihrer Adresse mitgegeben werden. Eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Spende ab 60 Euro können wir Ihnen jedoch nur aushändigen, wenn wir Ihre vollständige Postadresse vorliegen haben. Sofern Sie eine Zuwendungsbestätigung wünschen, können Sie Ihre Postadresse zum Beispiel im Überweisungszweck angeben.
Bis zu einem Spendenbetrag von 300 Euro gilt der Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug gemeinsam mit dem vereinfachten Zuwendungsbeleg als Nachweis.
Dennoch senden wir Ihnen gerne bereits ab einer Einzelspendensumme von 60 Euro eine Zuwendungsbestätigung zu. Fördermitglieder und Paten erhalten unabhängig von der Beitragssumme eine Jahres-Zuwendungsbestätigung für ihr Finanzamt.
Voraussetzung für die Erstellung einer Zuwendungsbestätigung ist, dass wir Ihre vollständige Postadresse vorliegen haben, da diese als Pflichtangabe auf der Zuwendungsbestätigung stehen muss.
Ja, und das gleich mehrfach: Wir tragen das DZI-Spendensiegel – das Gütesiegel für seriöse Spendenorganisationen. Wir verpflichten uns zu transparenter Selbstauskunft nach den Grundsätzen der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Außerdem bekennen wir uns zu den ethischen Richtlinien für das gemeinnützige Erbe und tragen das Erbschaftssiegel „In guten Händen“.
Nein, auch große Zuwendungen darf die Deutsche Umwelthilfe ungeschmälert von Erbschafts- oder Schenkungssteuer entgegennehmen.
Häufige Fragen zur Deutschen Umwelthilfe
Die DUH ist ein gemeinnütziger und klageberechtigter Naturschutz-, Umwelt- und Verbraucherverband.
Die DUH verfolgt den Zweck, den Natur- und Umweltschutz sowie den umwelt- und gesundheitsrelevanten Verbraucherschutz, insbesondere durch Aufklärung und Beratung der Verbraucher, zu fördern. Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Zudem ist der Verein auch selbstlos tätig; das heißt, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Überschussanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Nicht die Politik oder politische Parteien entscheiden über den Status der Gemeinnützigkeit eines Vereins. Vielmehr sind rechtliche Kriterien und damit die Vorschriften der Abgabenordnung von den zuständigen Finanzbehörden dafür entscheidend, ob einem Verein der Status der Gemeinnützigkeit zugesprochen wird. Für die Umwelthilfe ist das Finanzamt Singen zuständig. Es hat der DUH in seinem letzten Freistellungsbescheid vom 17. Mai 2024 für das Jahr 2021 bescheinigt: „Die Körperschaft ist nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach §3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient.“
Zum Freistellungsbescheid
Ja, die DUH ist politisch unabhängig und steht in keinerlei finanziellen oder ideologischen Verhältnissen zu Parteien. Sie setzt sich für nachhaltige Lebensweisen und Wirtschaftsformen ein, die ökologische Belastungsgrenzen respektieren. Gleichzeitig kämpft sie für den Erhalt der biologischen Vielfalt und den Schutz der Naturgüter sowie für den Klimaschutz.
Nein, die DUH arbeitet nicht gewinnorientiert. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die in der Satzung festgelegten Zwecke verwendet werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Satzungspapier.
Die DUH ist ein Umwelt- und Naturschutzverband und zugleich ein anerkannter, klageberechtigter Verbraucherschutzverband. Genauso wie der Deutsche Mieterbund, der BUND oder die Verbraucherzentralen ist die DUH in der Liste der qualifizierten Einrichtungen beim Bundesamt für Justiz gelistet. Dieses prüft in regelmäßigen Abständen, ob die DUH weiterhin die Voraussetzungen erfüllt, um als klageberechtigter Verband auch vor Gericht die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher zu vertreten. Im Juli 2019 hat auch das oberste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof, diese Frage geprüft und klargestellt, dass die ökologische Marktüberwachung der DUH rechtmäßig ist.
Darüber hinaus ist die DUH auch eine für Klagen vor den Verwaltungsgerichten anerkannte Naturschutzorganisation. In diesem Rahmen klagt sie für die ‚Saubere Luft‘, für ‚Sauberes Wasser‘ und gegen unwirksame Auflagen der Behörden beispielsweise bei amtlichen Rückrufen im Dieselgate.
Nimmt die DUH Aufgaben wahr, die eigentlich in staatlicher Zuständigkeit liegen? Warum darf sie das?
Die DUH ist seit vielen Jahren beim Bundesamt für Justiz ein gelisteter und regelmäßig geprüfter Verbraucherschutzverband für ökologische Marktüberwachung. Die allen Verbraucherschutzverbänden gleiche Rechtsgrundlage ist das Unterlassungsklagegesetz. Die Eintragung wird regelmäßig durch das Bundesamt für Justiz überprüft. Die Kontrolle und der Vollzug von Gesetzen ist die Aufgabe des Staates.
Da die staatlichen Behörden in der Regel umweltbezogene Verbraucherschutzregelungen nicht kontrollieren und Verstöße bestrafen, kontrolliert die DUH stichprobenartig den Vollzug von Gesetzen und Verordnungen mit Umweltbezug. Die DUH versteht sich damit als Anwalt des Verbrauchers. Die DUH ist damit mitverantwortlich, dass umweltbezogene Verbraucherschutzvorschriften tatsächlich von Handel und Industrie eingehalten werden und dass der Verbraucher darauf vertrauen kann, dass Produkte, die ihm angeboten werden, auch das halten, was versprochen wird. Mehr Informationen zu der ökologischen Marktüberwachung.
Ihre Ansprechpartnerin
Gaby Schneider
Stellvertretende Bereichsleiterin Marketing und Fundraising
E-Mail: Mail schreiben
Nachhaltige Hilfe, die ankommt
Das Spendensiegel ist eine unabhängige Bestätigung der Transparenz und Effizienz der DUH: Unabhängig und regelmäßig geprüft!
Als freiwilliges und aktives Mitglied bei der ITZ (Initiative Transparente Zivilgesellschaft) machen wir uns stark für Offenheit, Verantwortlichkeit, und Transparenz.