Wir klagen mit fachlicher Unterstützung von foodwatch für ein Verbot von Pestiziden, um den Schutz vor den schädlichen Auswirkungen dieser Chemikalien zu gewährleisten.Pestizide bzw. Herbizide, Insektizide und Fungizide sind alle Arten von chemischen Substanzen, die in der Landwirtschaft und im Gartenbau eingesetzt werden, um Schädlinge und das Wachstum von unerwünschten Pflanzen zu bekämpfen. Alle Arten haben nachweislich negative Auswirkungen auf die Umwelt, die menschliche Gesundheit und die Artenvielfalt. Obwohl Pestizide ähnliche Zwecke erfüllen, gibt es dennoch Unterschiede zwischen ihnen:

  • Pestizide: Der Begriff "Pestizide" ist ein Oberbegriff, der alle chemischen Substanzen umfasst, die verwendet werden, um Schädlinge, Krankheitserreger und Unkräuter zu bekämpfen. Pestizide können Herbizide, Insektizide, Fungizide oder andere Substanzen sein. Sie werden allgemein zur Schädlingsbekämpfung in der Landwirtschaft und im Gartenbau eingesetzt.
  • Herbizide: Herbizide sind spezifische Pestizide, die entwickelt wurden, um unerwünschte Pflanzen, auch Unkräuter genannt, zu kontrollieren oder zu töten. Sie zielen auf Pflanzen ab, die mit Nutzpflanzen konkurrieren und ihr Wachstum beeinträchtigen können. Herbizide werden häufig in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Landschaftspflege eingesetzt, um das Wachstum von Unkräutern zu reduzieren und die Ernteerträge zu steigern.
  • Insektizide: Insektizide sind Pestizide, die speziell zur Bekämpfung von Insekten entwickelt wurden. Sie werden verwendet, um Schädlinge wie Käfer, Fliegen, Mücken, Motten, Schaben und andere Insekten zu bekämpfen, die Pflanzen, Nutztiere oder die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können. Insektizide werden in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in der Schädlingsbekämpfung und im Haushalt eingesetzt, um unerwünschte Insektenvorkommen zu vernichten.
  • Fungizide: Fungizide sind chemische Substanzen, die zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Sie wirken gegen verschiedene Pilzarten, die Ernteerträge mindern oder Pflanzen schädigen können. Fungizide werden auf Pflanzen oder den Boden aufgebracht, um das Wachstum und die Vermehrung von Pilzen zu hemmen oder zu stoppen

Mit unseren Klagen gegen die Zulassung verschiedener Pflanzenschutzmittel weisen wir unter anderem auf Defizite im aktuellen Zulassungsverfahren hin.

So konnten wir im Rahmen unserer Klage gegen das Herbizid Gardo Gold ein erhebliches Behördenversagen feststellen. Gardo Gold wurde noch auf der Grundlage des alten und nach heutigen Standards weniger ambitionierten Pflanzenschutzrechts im Jahr 2005 genehmigt. Nach Ablauf dieser Zulassung im Jahr 2015 wurde diese sechs Mal von der EFSA und sieben Mal vom BVL ohne die erforderliche Risikobewertung erneuert. Dabei liegen seit Jahren Hinweise auf Grundwasserverschmutzung durch potenziell gesundheitsschädliche Abbauprodukte vor, vorgetragen zuletzt im Februar 2023 von der Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit.

Wir fordern eine strengere Überwachung und Durchsetzung der Pestizidvorschriften sowie eine verstärkte Aufklärung der Öffentlichkeit über die Risiken dieser Chemikalien. Gemeinsam können wir eine gesündere und sicherere Zukunft für Mensch und Natur schaffen.

Wir setzen uns für eine nachhaltige Landwirtschaft ein, die auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet und alternative, umweltfreundlichere Methoden nutzt. Ein Umdenken in der Landwirtschaft ist dringend erforderlich, um die negativen Auswirkungen von Pestiziden auf Mensch und Umwelt zu minimieren.

Aktuelle Verfahren

Die DUH führt mit fachlicher Unterstützung von foodwatch mehrere Musterverfahren gegen die Zulassungen von Pestizid-Produkten mit Wirkstoffen, die aus Umweltsicht sehr bedenklich sind. Diese richten sich gegen das zuständige BVL als für die Zulassung zuständige Behörde. Neben dem glyphosathaltigen Produkt Roundup PowerFlex des Herstellers Monsanto Agrar Deutschland GmbH hat die DUH Klage gegen die Zulassung der Herbizide Gardo Gold sowie Dual Gold des Herstellers Syngenta Agro GmbH unter anderem mit dem Wirkstoff S-Metolachlor beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht. Weitere Gerichtsverfahren wurden gegen die Herbizide Tactic (Adama Deutschland GmbH) und Elipris (Corteva GmbH München) mit den Wirkstoffen Diflufenican und Flufenacet initiiert. 

Für eine weitere Klage des Herstellers von Tactic gegen die Verhängung von Anwendungsbestimmungen hat die DUH die Beiladung zum laufenden Gerichtsverfahren beantragt, über die ebenfalls das Verwaltungsgericht Braunschweig entscheiden muss. Darüber hinaus hat die DUH einen Antrag bei der EU-Kommission auf Aufhebung der Verlängerungsentscheidungen bezüglich des Wirkstoffs Flufenacet und des klimaschädlichen Wirkstoffs Sulfurylfluorid bei der EU-Kommission gestellt. Gegen die Verlängerung des äußerst umstrittenen Wirkstoffs S-Metolachlor hat die DUH ebenfalls rechtliche Schritte eingeleitet. 
Schließlich unterstützt die DUH die Klage der Aurelia-Stiftung gegen die kürzlich erfolgte Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat der EU-Kommission um weitere zehn Jahre. 

Einen ersten Erfolg konnte die DUH verzeichnen, als nach einem Antrag auf Beiladung der DUH zu einem Gerichtsverfahren betreffend das Herbizid "Lumax", ebenfalls mit dem Wirkstoff S-Metolachlor, der Hersteller Syngenta Agro GmbH die Klage gegen die Nichtzulassung durch das BVL zurückgezogen hat. Darüber hinaus hat die DUH erfolgreich Beschwerde eingelegt gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Beiladung zu einer Klage des französischen Insektizid-Herstellers SBM Developpement SAS. Das Unternehmen vertreibt unter anderem das hochgiftige Insektizid Sherpa Duo und klagt wegen der Verhängung einer Anwendungsbestimmung gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen bestätigte mit seiner Entscheidung das berechtigte Interesse der DUH, Auflagen bei der Anwendung hochgiftiger Pestizide vor Gericht durchzusetzen (Az 10 OB 125/23 vom 18. Dezember 2023). 

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte den Antrag der DUH auf Beiladung in erster Instanz mit der Begründung abgelehnt, dass Umweltbelange im laufenden Gerichtsverfahren schon ausreichend berücksichtigt würden und das BVL darüber hinaus ohnehin die Meinung der DUH vertrete. Das OVG Niedersachsen hat diese Entscheidung korrigiert und damit die Zulässigkeit von Verbandsklagen gegen die Zulassung umweltschädlicher Pestizide deutlich gestärkt. Die verhängte Anwendungsbestimmung für Sherpa Duo soll sicherstellen, dass das giftige Insektizid lediglich auf 90 Prozent einer Ackerfläche eingesetzt werden darf. Da bei der Anwendung von Insektiziden häufig auch Insekten getötet werden, die die Ackergifte gar nicht bekämpfen sollen, ist eine Beschränkung dringend notwendig. 

Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht der jeweiligen Verfahrensstände findet sich im Download-Bereich.

Steckbriefe zu den Wirkstoffen

Glyphosat ist ein Totalherbizid und wirkt als Breitbandherbizid gegen alle ein- und zweikeimblättrigen Pflanzen. Der Wirkstoff hemmt die Synthese bestimmter Aminosäuren und daraus abgeleiteter weiterer Stoffe, die für das Wachstum von Pflanzen essenziell sind und tötet sie innerhalb kürzester Zeit von der Wurzel bis zum Blattwerk ab. Die Krebsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC) stufte im Jahr 2015 Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend“ ein. Es gilt inzwischen als wissenschaftlich belegt, dass der großflächige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Intensivlandwirtschaft aufgrund trophischer Wechselwirkungen insbesondere für Feldvogelarten wie Rebhuhn, Goldammer und Feldlerche eine wesentliche Gefährdungsursache darstellt und für den fortlaufenden Rückgang der Bestände dieser Arten mitverantwortlich ist. Die großflächige Anwendung von Breitbandherbiziden und die daraus folgende Dezimierung des Blütenangebots führt zu einer Verknappung der Nahrung für blütenbesuchende sowie auf Wildkräuter spezialisierte herbivore Insekten.

Die großflächige Anwendung von Breitbandherbiziden und die daraus folgende Dezimierung des Blütenangebots führt zu einer Verknappung der Nahrung für blütenbesuchende sowie auf Wildkräuter spezialisierte herbivore Insekten. Dies kann zu einem Populationsrückgang für Arten höherer Trophiestufen wie Vögel und Kleinsäuger führen, die auf Samen, Insekten und Regenwürmer als Nahrungsgrundlage angewiesen sind. Diese indirekten Effekte durch (Zer-)Störung der Nahrungsnetze treten zwar nicht nur bei der Anwendung von Glyphosat, sondern auch bei anderen Breitbandherbiziden auf. Glyphosat hat aber als das mit Abstand am meisten eingesetzte Herbizid den größten Anteil an den beschriebenen Effekten.

Der Wirkstoff S-Metolachlor wird im Maisanbau eingesetzt und wirkt gesundheitsschädlich für bestimmte Säugetiere, seine Abbaustoffe gelangen zudem in hohen Konzentrationen ins Grundwasser. Dies führt zu einer Gefährdung der Trinkwasserversorgung. Die Genehmigungsfähigkeit des Wirkstoffs wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit bezweifelt. S-Metolachlor ist aus gutem Grund ein sogenannter „Substitutionskandidat“ und gehört damit zu den giftigsten Stoffen auf dem europäischen Markt. Er gefährdet aufgrund der Anreicherung von Abbaustoffen das Trinkwasser. Außerdem vergiftet das Mais-Pestizid Bodenlebewesen und damit die Nahrungsgrundlage von bestimmten Säugetieren.

Diflufenican und Flufenacet sind besonders bedenklich aufgrund der Ausbreitung von Trifluoressigsäure (TFA) in Gewässern als Metaboliten (Abbauprodukte) des Stoffs. TFA ist chemisch den besonders bedenklichen per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) zuzuordnen. Es ist ein extrem kleines und sehr gut wasserlösliches Molekül, das schnell und in hohen Mengen ins Grundwasser und in Oberflächengewässer gelangt. TFA kann nicht durch natürliche Prozesse abgebaut werden, d. h. es ist sehr persistent (nicht abbaubar) und reichert sich so bei einem kontinuierlichen Eintrag in Gewässer an. Zugleich kann TFA mit den herkömmlichen Methoden der Wasseraufbereitung nicht entfernt werden. Auch die Techniken zur Trinkwassergewinnung sind für eine TFA-Reinigung unbrauchbar mit der Folge, dass TFA im Trinkwasser verbleibt.

Der Wirkstoff Sulfurylfluorid wird in Deutschland maßgeblich für die Schädlingsbekämpfung von Exportholz in Schiffscontainern eingesetzt. Das Mittel wird in die Transportcontainer gesprüht, die anschließend belüftet werden. Dabei tritt der Stoff ungefiltert in die Atmosphäre aus. Dieses Vorgehen birgt enorme Risiken für die Gesundheit. Bei der Anwendung kann es beispielsweise zu Herz-Kreislauf-Störungen kommen. Vor allem aber das Klima leidet darunter. Das Treibhausgas hat eine sehr lange Lebensdauer von etwa 35 Jahren in der Atmosphäre und ist fast 5.000-mal so klimaschädlich wie CO2. Die gesetzliche Vorschrift „Technische Anweisung (TA) Luft“ in Deutschland gibt zwar vor, dass solche schädlichen Gase aus der Luft gefiltert werden müssen, ein entsprechende Technologie ist derzeit jedoch noch nicht verfügbar.

Fragen und Antworten

Pestizide stellen eine ernsthafte Gefahr für die Umwelt und die Gesundheit dar. Zahlreiche Studien belegen ihre schädlichen Auswirkungen. Pestizide können die Biodiversität beeinträchtigen, indem sie nicht nur Schädlinge, sondern auch nützliche Insekten, Vögel und andere Organismen schädigen. Dieses Ungleichgewicht kann die Stabilität von Ökosystemen gefährden und die natürliche Bestäubung sowie die biologische Schädlingsbekämpfung beeinträchtigen. Viele Wirkstoffe werden in der Natur nur langsam oder gar nicht abgebaut und reichern sich so dauerhaft z.B. im Grundwasser an.

Darüber hinaus wurden Pestizide mit potenziellen Gesundheitsrisiken für den Menschen in Verbindung gebracht. Langfristige oder übermäßige Exposition gegenüber Pestiziden kann zu einer Vielzahl von gesundheitlichen Problemen führen, darunter Krebs, neurologische Störungen, hormonelle Veränderungen und Beeinträchtigungen des Immunsystems. Besonders gefährdet sind Landwirte, die täglich mit Pestiziden in Kontakt kommen, sowie Kinder, die empfindlicher auf deren Auswirkungen reagieren können.

Wir setzen uns entschlossen für den Schutz von Umwelt und Gesundheit ein. Wir fordern eine nachhaltige Landwirtschaft, die den Einsatz von Pestiziden reduziert und alternative, umweltfreundlichere Methoden fördert. Durch unsere Arbeit und unsere Pestizid-Klagen wollen wir das Bewusstsein für die Risiken von Pestiziden schärfen, die Regulierung verbessern und den Übergang zu einer nachhaltigen und gesunden Landwirtschaft unterstützen.

Die Grundlage für die Pestizidklagen stellt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, dass anerkannte Umweltverbände gegen behördliche Produktzulassungsentscheidungen klagen dürfen. Mehr dazu erfahren Sie hier. 

In Deutschland wirtschaften rund 37.000 Höfe auf über 1,8 Millionen Hektar ohne Einsatz synthetischer Pestizide nach den Regeln des ökologischen Landbaus. Sie halten Schädlinge, Krankheiten und Unkraut in Schach durch zum Beispiel geschickte Abfolgen der Feldfrüchte, die sie anbauen, durch den Einsatz von Nützlingen und sie setzen bei der Regulierung von Beikräutern auf Hacken, Striegel und andere mechanische Geräte statt auf Herbizide wie Glyphosat. Zudem halten sie nur so viele Tiere je Hektar, wie ökologisch vertretbar ist. Diese flächengebundene Tierhaltung reduziert Überdüngung und damit einseitigen Unkrautdruck auf unsere Kulturpflanzen.

Landwirtschaft ohne synthetische Pestizide (und Düngemittel) nennt man Ökolandbau oder Biolandbau, wenn sie kontrolliert nach den Regeln der EU-Ökolandbau-Verordnung oder nach den noch strengeren Regeln der deutschen Anbauverbände wirtschaftet. Von Agrarökologie und agrarökologischer Landwirtschaft sprechen wir, wenn sich Bauernhöfe zusammen mit Wissenschaft und Verbraucherinnen und Verbrauchern auf den Weg machen, den Pestizideinsatz in einem überschaubaren Zeitrahmen auslaufen zu lassen und ihre Arbeitsweise zu ökologisieren.

Ökolandbau ist die konsequenteste Form der Agrarökologie und in Europa gesetzlich definiert und kontrolliert. Weil Pestizide oftmals auch Rückstände im Grundwasser hinterlassen, unterstützen die Trinkwasserversorger einiger deutscher Großstädte ganz gezielt den Ökolandbau in den betreffenden Trinkwasserschutzgebieten. Die weitgehend liberale Pestizidpolitik lässt es hingegen zu, dass unser Grundwasser ebenso wie Flüsse und Seen massiv mit Pestiziden und deren Umwandlungsprodukten belastet werden und oftmals ohne zusätzliche Maßnahmen als Trinkwasser nicht geeignet sind.

Die EU-Kommission meint, dass eine auf chemischen Pestiziden basierende Landwirtschaft mittelfristig eine Bedrohung für die Ernährungssicherheit darstellen wird, da die biologische Vielfalt verloren geht, Schädlinge wahrscheinlich zunehmen, die Bodengesundheit abnimmt und Bestäuber verloren gehen, die für die Lebensmittelerzeugung unerlässlich sind (EU-Kommission „Drivers of food security“, 2023)

Die Erträge im Ökolandbau können geringer ausfallen als in der konventionellen Agrarwirtschaft, dies variiert stark nach der Anbaukultur und der vorhandenen Düngung. Wie Europas Ernährung mit agrarökologischer Landwirtschaft gesichert wird zeigen Studien aus 10 Jahren Forschung „Agrarökologisches Europa“.

Die DUH widerspricht der Einschätzung von Glyphosat als unkritisch durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) scharf. Die neue Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zu Glyphosat widerspricht der Bewertung durch die Weltgesundheitsorganisation und zahlreichen wissenschaftlichen Studien von unabhängigen Wissenschaftsinstituten. Produkte mit Glyphosat dürfen nicht länger in Deutschland zugelassen werden. Im Juli haben wir mit fachlicher Unterstützung von foodwatch Klage gegen die Zulassung des Glyphosat-Produkts Roundup Powerflex eingereicht. Wir nehmen die Gefahr, die von hochgiftigen Pestiziden ausgeht, nicht länger hin.

Neben gesundheitlichen Aspekten erfordert auch der Schutz der Biodiversität ein Verbot von Glyphosat: Als Totalherbizid vernichtet Glyphosat sämtliche konventionellen Grünpflanzen und hat so drastische Auswirkungen auf die Biodiversität, insbesondere durch sog. Nahrungsnetzeffekte - wissenschaftliche Erkenntnisse darüber wurden bei der Zulassung des glyphosathaltigen Pestizids Roundup Power-Flex nicht ausreichend berücksichtigt.

Unsere Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Es ist eines von mehreren Verfahren von DUH und foodwatch gegen Pestizid-Produkte, bei denen massive schädliche Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zu befürchten sind. In Pflanzenschutzmitteln enthaltene Wirkstoffe wie beispielsweise Glyphosat werden auf europäischer Ebene in einem politischen Prozess genehmigt. Pestizid-Produkte, die diese Wirkstoffe enthalten und verkauft werden, müssen jedoch von den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten zugelassen werden.

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