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Lärmspitzen: Angriff nicht nur auf die Ohren

Mitmachaktion: laute Fahrzeuge melden!

Zur Meldung von lärmenden Fahrzeugen müssen Sie sich in der Regel an das Ordnungsamt wenden oder in bestimmten Kommunen direkt an die Polizei. Teilweise, besonders in großen Städten, ist es möglich derartige Meldungen bei einer Online Dienststelle der Polizei vorzunehmen.

Dazu benötigen Sie folgende Informationen: 

  • das Kennzeichen des lärmenden Fahrzeugs die Fahrtrichtung
  • die Uhrzeit und das Datum der Beobachtung
  • Details zum Fahrzeug wie Marke oder Fahrzeugtyp und Farbe
  • gegebenenfalls statt der Fahrtrichtung die Anschrift des Halters des lauten Fahrzeugs, falls bekannt

Die mutmaßlich illegal manipulierten Fahrzeuge würden dann von der Polizei kontrolliert und ggf. aus dem Verkehr gezogen werden.

Falls Sie ein Lärmmessgerät haben, sollte zur Untermauerung der Meldung das Ausmaß der Lärmbelästigung festgestellt werden. Hier sind idealerweise folgende Werte zu ermitteln:

  • mit welcher Lautstärke (Schallpegel in dB(A)) das Fahrzeug wahrzunehmen ist
  • der Abstand zum lärmenden Fahrzeug

Außerdem sollte die Lautstärke eigentlich auch unmittelbar am Fahrzeug gemessen werden, was allerdings meist nur dazu ausgebildete Personen können. In solchen Fällen muss das also Ordnungsamt eingeschaltet werden. Die Ordnungsämter gehen je nach Stadt oder Landkreis mit unterschiedlichem Engagement gegen laute Fahrzeuge vor. Teilweise ist es dann hilfreich, wenn sich möglichst viele Anwohnende gemeinsam beschweren. Je größer die Anzahl der Betroffenen, desto eher können Sie mit Unterstützung durch das Amt rechnen.

Koordiniert und geplant werden sämtliche lärmbezogene Maßnahmen vom Umweltamt Ihres Stadt- oder Landkreises (Landratsamt). In größeren Städten gibt es innerhalb der Stadtverwaltungen oft entsprechende Bereiche (städtische Umweltämter). Als Lärm-Betroffene/r sollten Sie sich deshalb zunächst an Ihr zuständiges Umweltamt wenden. Dieses leitet entsprechende Meldungen und Beschwerden auch an die zuständigen Ämter weiter. Denn je nachdem, welche Lärmschutzmaßnahme angestrebt wird, ist eine andere Behörde zuständig:

  • (Landes-)Straßenbauämter sind für alle baulichen Maßnahmen in Sachen Lärmschutz verantwortlich, wie etwa Lärmschutzwände oder Flüsterasphalt. Auch Lärmschutzfenster werden im Rahmen der Lärmsanierung erstattet. Lärm-Betroffene können einen entsprechenden Antrag direkt an ihr örtliches Straßenbauamt stellen.
  • Straßenverkehrsbehörden können Tempolimits veranlassen. Als einzelne:r Betroffene:r können Sie ein formloses Anschreiben an Ihre zuständige Straßenverkehrsbehörde richten mit der Bitte um Prüfung und Anordnung auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen. Da in Deutschland Einzelrechtsschutz gilt, muss die Behörde jeden Einzelantrag prüfen.

Gemütlich auf der Terrasse sitzen, konzentriert im Home Office arbeiten und im Sommer einfach mal die Fenster offen lassen – für Anwohnende in der Nähe von Ausflugsstrecken für Motorräder und Sport Pkw nicht möglich. Die Lärmbelastung durch diese Fahrzeuge wirkt sich nicht nur negativ auf die Lebensqualität aus, sondern macht nachweislich krank.

Die Ursache: sogenannte Lärmspitzen. Dabei handelt es sich um einzelne extreme Lärmsituationen, die vor allem von Motorrädern und Sport Pkw verursacht werden – und zwar sowohl auf beliebten Ausflugstrecken im ländlichen Raum als auch im städtischen Verkehr. Doch was steckt hinter den extremen Lärmemissionen? Oft sind die Übeltäter sogenannte Auspuffklappensysteme sowie Soundgeneratoren (UBA-Studie), die vom Hersteller verbaut wurden. Hinzu kommen nachträglich durch die Fahrzeughalter*innen eingebaute Ersatzschalldämpfer, die – absurd aber wahr – teilweise deutlich lauter sein dürfen als das Originalbauteil. Zu guter Letzt unterliegen vor allem ältere Bestandsfahrzeuge lascheren Grenzwertvorgaben und dürfen daher bis heute besonders laut sein. Und das trotz der nachgewiesenen negativen Folgen (mehr zum Thema Lärm) für Umwelt und Gesundheit. Da drängt sich doch die Frage auf: Was macht die Politik, um uns vor Lärm zu schützen? Die ernüchternde Antwort: Zu wenig.  

Bundesregierung und EU stellen sich taub

In Deutschland gibt es deutlich zu wenig Kontrollen von zu lauten Fahrzeugen und selbst wenn, ist die Ahndung von Regelverstößen – gerade bei Motorrädern – schwierig und aufwändig. Provokant lautes und damit meist zu schnelles Fahren endet vereinzelt durch einen Blitzer. Doch dabei ist oft das Kennzeichen nicht erkennbar, geschweige denn die Fahrer*in durch den Helm. Wenn neue Fahrzeuge auf den Markt kommen, sind die Regelungen für Geräuschemissionen bei der Typzulassung  viel zu lasch und die Messverfahren äußerst speziell und kompliziert. Das Resultat sind unzählige Schlupflöcher für lärmende Vehikel. Erst im Frühjahr 2022 wurde die zukünftige Lärm-Zulassungsnorm (UNECE-R 41.05) für Motorräder veröffentlicht. Die Motorradlobby hat hierbei vollen Einsatz gezeigt, es werden weiterhin nicht alle Fahrzustände abgedeckt und die Herabsetzung der Lautstärke ist faktisch gleich null. Eine simple Lösung für all diese Probleme wäre eine Obergrenze für Lärm in allen Betriebszuständen. Umsetzung? Fehlanzeige. 

Und die Liste der Versäumnisse geht noch weiter! Bislang müssen etwa bei Motorrädern die Effekte von Klappen nicht mitgemessen werden, wenn sie von der Fahrer*in nicht selber eingestellt werden können – also gibt es „automatisierte“ Effekte, bei denen sich die Klappen öffnen. Ebenso fehlt bislang eine wirksame Marktüberwachung ähnlich wie bei Abgasen. Denn bisher machen die Behörden kaum von ihrem Recht Gebrauch, bei der Typzulassung Zusatzprüfungen zu verlangen. Zwar ist eine Geräuschprüfung Bestandteil der regelmäßigen Hauptuntersuchung. Jedoch wird die Abgasanlage lediglich auf Undichtigkeiten überprüft und die Lautstärke nur subjektiv bewertet. Es gibt keine Obergrenze, nach der ein zu lautes Fahrzeug verbindlich bemängelt und die Ursache abgestellt wird.  

Das muss sich ändern! Wir setzen uns in Deutschland und auf EU-Ebene für verbindliche Lärmschutzregelungen und die Verhinderung von Lärmspitzen ein! 

Verbot von Krachmachern: Werksseitig verbaute Abgasanlagen mit Auspuffklappen sowie zu laute Nachrüstschalldämpfer müssen verboten werden. Es gibt dafür keine technische Notwendigkeit, auch wenn Hersteller stets das Gegenteil behaupten. Hersteller sollen künftig keine Module mehr anbieten dürfen, die Lärmemissionen des Fahrzeuges künstlich verstärken.

Polizeikontrollen: Um illegale Manipulationen einzudämmen und zeitgleich defekte Abgasanlagen feststellen zu können, braucht es mehr Polizeikontrollen mit Lärmmessungen.

Lärmdisplays:
Da sich einige Motorradfahrer*innen ihrer Lautstärke nicht bewusst sind, fordern wir eine ausgeweitete Einführung von Lärmdisplays. Das sorgt für eine zusätzliche Sensibilisierung. 

Lärmblitzer:
Die Einführung von Lärmblitzern nach französischem Vorbild würde die Polizeiarbeit in Deutschland wesentlich vereinfachen. Diese Anlagen sind mit mehreren Mikrofonen und einem Blitzer ausgestattet und können somit selbstständig Lärmverstöße dokumentieren. Entsprechende anschließende Ahndungen durch die Polizei hätten zusätzlich eine abschreckende Wirkung. Hierzu fehlen bisher jedoch einheitliche Bundesgesetze für eine flächendeckende und einfache Einführung.

Strengere Vorgaben für die Hauptuntersuchung: 
Bei der periodischen Hauptuntersuchung sollte zukünftig neben der Überprüfung der Lärmemissionen ein Maximalwert in das Prüfprotokoll mit aufgenommen werden, bei dessen Überschreitung der Halter in die Pflicht genommen wird und den Mangel beheben muss. Es reicht nicht aus, lediglich bei nachträglichen Umbauten das entsprechende Bauteil und ggf. das Fahrzeug zu überprüfen und einzutragen.

Halterhaftung nachschärfen:
Viele Motorradfahrer*innen können Dank fehlendem vorderen Kennzeichen und Helm ihre Identität verbergen und Restriktionen umgehen. Dieses Problem kann zumindest teilweise umgangen werden, wenn verstärkt die Halter*innen des Motorrads zur Verantwortung gezogen werden, unabhängig von der Identifizierung der Fahrer*innen.

Lärmschutzzonen ausweisen.
In Deutschland und anderen EU-Ländern gibt es bereits die Möglichkeit, unabhängig von (neuen) EU-weiten Grenzwerten für bestimmte Gebiete oder Strecken Fahrverbote auszusprechen. Um die Handhabung dieser Regelungen zu vereinfachen, soll ein Plakettensystem eingeführt werden – analog zur etablierten Umweltplakette. Für die Ausstellung der Plakette wird ein Wert vorgegeben, der in allen Betriebszuständen einzuhalten ist (not to exceed limit), ebenso ein Wert für Standgeräusche. Dies erleichtert die Kontrolle der Umsetzung der örtlichen Lärmschutzregelungen. 

Fahrprofil-unabhängiger Höchstwert:
Im Rahmen der Typgenehmigung sollen die Lärmmessungen auf sogenannte „not to exceed limits“ ausgerichtet werden. Dadurch würde die Prüfung vereinfacht sowie deutlich transparenter und manipulationssicherer. Dazu ist auf internationaler Ebene eine entsprechende Anpassung der Vorschriften erforderlich.

Verbrenneraus: Wir setzen uns analog zu den Forderungen nach einem Verbrenneraus 2025 für Pkw auch für ein Verbrenneraus für Motorräder ab 2025 ein. Neben dem Vorteil der deutlich geringeren Lärmemissionen wird zeitgleich noch das Klima geschont. So haben beispielsweise im Jahr 2020 alle Motorräder im Bestand und neu zugelassene Fahrzeuge bei einer angenommenen Fahrleistung von 5000 km/Jahr rund 2,5 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen.

Der Fahrspaß muss jedoch nicht auf der Strecke bleiben. Das Angebot an Elektromotorrädern wird stetig größer, der Umstieg auf diese Alternative also machbar. Voraussetzung ist ein beschleunigter Ausbau der Ladeinfrastruktur und eine Harmonisierung der Ladestecker auch für Motorräder. Elektrofahrzeuge bringen eine deutliche Lärmreduktion, besonders im Zusammenspiel mit Tempo 30-Zonen. Erst ab 30 km/h sind die Rollgeräusche bei PKW lauter als der Motor, bei LKW sogar erst ab 50 km/h. Nur bei Motorrädern ist das Motorengeräusch immer dominant. Hier brächte ein Elektromotorrad bei Tempo 30 eine Senkung des Dauerschallpegels um unglaubliche 20 Dezibel.

Einige der lärmmindernden Aktionen bei Motorrädern lassen sich auch auf (Sport-)Pkw übertragen. Diese Fahrzeuge sind teilweise auch mit Klappenauspuffanlagen oder Soundgeneratoren ausgestattet oder sind von Hause aus deutlich zu laut. Auch hier führt provokantes Fahren zu einer enormen Lärmbelästigung und dessen negative Folgen für den Menschen, analog zu Motorrädern.Daher fordern wir auch hier das not to exceed limit sowie eine Erfassung von Lautstärke-Verstößen über Lärmblitzer. 

Außerdem setzen wir uns für ein Verbot von Auspuffklappen und herstellerseitig verbauten Soundgeneratoren ein. Soundgeneratoren dürfen zwar nicht nachgerüstet, jedoch werksseitig weiterhin verbaut werden. Zwar darf hierdurch das Fahrzeug nicht lauter werden als ohne Soundmodul, durch schwammige Regulierungen ist dies letztendlich aber doch der Fall. Hinzu kommt, dass die Geräusche trotz gleicher Lautstärke als störender empfunden werden.

Ebenso müssen Lärmschutzzonen auch für zu laute Pkw gelten und grundsätzlich verstärkt Kontrollen, sei es bei der Hauptuntersuchung oder im aktiven Verkehrsgeschehen, durchgeführt werden.

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Copyright: © DUH / Heidi Scherm

Dorothee Saar
Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung
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