Nach großem Andrang bei Kommunalwerkstatt „Schulhöfe als Lernorte der Zukunft“ im März 2023, bildete sich ein Arbeitskreis, um das Thema der zukunftsfähigen Schulhöfe gemeinsam voranzutreiben. Ausgerichtet und moderiert wird der Arbeitskreis von der DUH.
Was wollen wir?
Schulgelände sind ein Lebensmittelpunkt von Kindern und Jugendlichen. Mit diesen Forderungen wollen wir im Sinne der Umweltgerechtigkeit dazu beitragen, diese zentralen Orte zukunftsfähig zu gestalten. „Zukunftsfähig” sind Schulgelände unserem Verständnis nach dann, wenn sie biodiversitätsfördernd, klimaangepasst, gesundheitsfördernd, sicher, partizipativ und inklusiv gestaltet sind. Der Arbeitskreis Zukunftsfähige Schulgelände fordert:
- Es muss ein zeitlich verbindlicher Plan für die Umgestaltung aller Schulgelände beschlossen werden. Aus sozialen, gesundheitlichen, ökologischen und stadtplanerischen Gesichtspunkten reicht es nicht aus, einzelne Schulgelände umzugestalten. Es müssen zeitnah alle Schulgelände zukunftsfähig gemacht werden.
- Schulgelände sind wichtige Potenzial- und Vorbildflächen für die Förderung von Biodiversität, Klimaschutz und Klimaanpassung. Zukunftsfähige Schulgelände dienen der Entwicklung und Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
- Das Schulgelände umfasst den gesamten Außenbereich sowie Dächer und Fassaden des Schulgebäudes. Auch Elemente wie Sportanlagen oder Feuerwehrzufahrten können und müssen zukunftsfähig gestaltet werden.
- Es müssen die Schulgelände aller Schulformen (Grundschulen, weiterführende Schulen, Förderschulen, Berufsschulen und Erwachsenenbildung) sowie aller Träger (staatlich und privat) zukunftsfähig gestaltet werden.
- Der Zeitplan muss detaillierte verbindliche Meilensteine für die Umgestaltung aller Schulgelände enthalten.
- Ein verbindlicher und rechtssicherer Rahmen für die Gestaltung von Schulgeländen, der anders als bislang auch die Aspekte Biodiversität, Klimaanpassung, Gesundheitsförderung und Partizipation aller Nutzenden berücksichtigt muss geschaffen werden.
- Die Regelungen sollen für alle am Umgestaltungsprozess Beteiligten übersichtliche quantitative und qualitative Vorgaben schaffen, deren Einhaltung kontrolliert wird. Bestehende Gesetze, Vorschriften und Normen sollen um die genannten Aspekte ergänzt und nötigenfalls ersetzt werden.
- Die Regelungen sollen nach Schulform, Altersstufe und zur Verfügung stehender Fläche differenziert werden.
- Bei der Ausgestaltung der Regelungen sollen alle Akteursgruppen, die an der Gestaltung von Schulgeländen beteiligt sind, in einem transparenten Verfahren mitwirken.
- Vorbild zur Ausgestaltung der Richtlinien für die bauliche Umsetzung sind die naturnahen Baustandards für Schulen in Hamburg.
- Die Umsetzung der verbindlichen Regelungen zur zukunftsfähigen Gestaltung muss durch eine ausreichende Finanzierung flächendeckend gewährleistet sein. Schulträger dürfen mit der Finanzierung nicht allein gelassen werden, sondern müssen umfassend und unkompliziert mit Personal, Sachmitteln und Geld ausgestattet werden.
- Die Finanzierung von (Um)-Gestaltungsmaßnahmen darf nicht wie bislang von kleinteiligen Förderprogrammen abhängen, sondern muss flächendeckend geschehen. Alle Schulen mit einem Umgestaltungsbedarf müssen dafür unbürokratisch ausreichend finanzielle Mittel erhalten, ohne mit anderen Schulen um nicht ausreichende Mittel konkurrieren zu müssen.
- Wie beim Bildungsgipfel 2008 in Dresden beschlossen, fordern wir zehn Prozent des deutschlandweiten Bruttoinlandsprodukts in Bildung zu investieren, um neben den Schulgebäuden auch das Schulgelände hochwertig zu gestalten.
- Auch Themen und Handlungsfelder wie ein sicherer Weg zur Schule, nachhaltige Mobilitätsangebote und die Verbindung der Schulen mit dem umgebenen Quartier müssen bei der Planung und Finanzierung ausreichend berücksichtigt werden.
- Nicht zukunftsfähige Gestaltungselemente dürfen nicht länger finanziert werden.
- Planungs- und Umsetzungsprozesse müssen viel stärker als bisher an den Bedürfnissen der Nutzenden eines Schulgeländes orientiert werden.
- Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung! Schüler*innen, Lehrkräfte, Schulleitung, weitere pädagogische Fachkräfte, Eltern, Hausmeister*innen und Reinigungskräfte, müssen in enger Abstimmung mit dem Schulträger in der Planungsphase, Bauphase und Unterhaltung einbezogen werden. Falls die Schule neu gegründet wird, sollen potenzielle Mitglieder der neuen Schulgemeinschaft (z.B. Kinder aus dem Quartier) bestmöglich eingebunden werden.
- Weitere Akteure wie die Schulträger, Kommunen, Umweltverbände und Nachbarschaften sollen in Partizipationsprozesse eingebunden werden.
- Ganzheitliche Beteiligungsprozesse (im Sinne des Whole School Approach) sollen im Schulalltag und im Bildungskonzept fest verankert werden. Genauso wie das Schulgelände selbst ist dieser Prozess nie fertig, sondern muss fortlaufend weiterentwickelt werden. Flächen für fortlaufende Veränderungen müssen bei der Planung berücksichtigt werden.
- Schulgelände müssen in Hinblick auf die zunehmenden Folgen der Klimakrise angepasst und Potenziale für Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden.
- Schulgelände benötigen als Orte der Klimaanpassung Möglichkeiten zur Versickerung, zum Hitzeschutz und zur Verschattung, um Schüler*innen und Schulpersonal vor den Folgen des Klimawandels und Extremwetterereignissen zu schützen.
- Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung, Regenwassernutzung, Entsiegelung und Beschattung durch Pflanzen dürfen nicht die Ausnahmen sein, sondern müssen zur verpflichtenden Regel werden.
- Zusammen mit Parks und Grünanlagen bieten Schulgelände ein großes Potenzial, den Umfang, die Qualität und die Vernetzung von Grün- und Wasserflächen als Trittsteinbiotope in städtischen und dicht besiedelten Gebieten zu erhöhen.
- Kinder und Jugendliche brauchen naturnah gestaltete Flächen in ihrer Umgebung, um für ihre Entwicklung wichtige Naturerlebnisse sammeln zu können.
- Biodiversitätsfreundliche Gestaltungselemente müssen zur Regel werden. Dazu zählen unter anderem die Verwendung heimischer, samenechter Pflanzen und das Schaffen von Nist- und Aufenthaltsmöglichkeiten für Tiere, beispielsweise Sandarien, Lesesteinhaufen, Totholzhecken, Wasserflächen und tierfreundliche Beleuchtung.
- Neben naturnahen Nutzflächen soll auch auf die Entstehung von störungsfreien Schutzflächen geachtet werden, die einen Beitrag zum Erhalt, zur Förderung und zur Beobachtung der lokalen Biodiversität leisten.
- Das Schulgelände soll als multifunktionaler Lebens- und Lernraum für die pädagogische Arbeit und für Projekte interdisziplinärer Themenbereiche fungieren.
- Die Gestaltung des Schulgeländes muss unter Gesichtspunkten der nutzungsorientierten Raumgliederung, beispielsweise mit Orten für Rückzug, Verweilen, freiem und geführtem Lernen, Naturerfahrung, freiem Spielen, Bewegen, Begegnung und Kommunikation geschehen.
- Das Schulgelände muss als dem Schulgebäude gleichwertiger Lernraum anerkannt werden. Schulfreiflächen sollen als Lernort für Natur- und Umweltbildung im Schulalltag dienen, Natur erlebbar machen und das Vermitteln von Kompetenzen der Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) ermöglichen. Geeignete Mittel können hierfür Freiluftklassen, Pflanzbeete, Beobachtungsstationen, Experimentierbereiche und Bauwerkstätten sein.
- In der Ausbildung bzw. im Studium der Landschaftsplaner*innen, und -architekt*innen sowie Garten-Landschaftsbauer*innen muss auf die Planung, Umsetzung und Pflege von zukunftsfähigen Schulgeländen eingegangen werden. Auch das Lehramtsstudium muss Inhalte, wie Lernen auf dem Schulgelände, bieten. Eine Ergänzung der Studien- und Ausbildungsgänge ist nötig.
- In der Ausbildung in den Bereichen (Landschafts-)Architektur, Landschaftsplanung, Bauingenieurwesen, Garten-Landschafts-Bau und Verwaltung müssen zielgruppenorientierte, partizipative Planung, heimische und klimaangepasste Pflanzenverwendung sowie Themen wie Animal Aided Design, Folgen von Lichtverschmutzung und naturnahe Pflege einen Teil des Lehrplans einnehmen.
- Zukünftige Pädagog*innen müssen lernen, wie Unterricht fächerübergreifend draußen gestaltet und ein zukunftsfähiges Schulgelände in den Unterricht einbezogen werden kann.
- Die zukunftsfähige Gestaltung von Schulgeländen ist komplex. Schulen, Schulträger und Planer*innen sollen in den interdisziplinär aufgestellten Beratungsstellen unkompliziert Hilfe bei Fragen zum Umgestaltungsprozess bekommen.
- Das Thema zukunftsfähige Schulgelände muss in der Bundespolitik mit konkreter Zuständigkeit inklusive einer Stabstelle zur Koordination angesiedelt werden.
- Regelmäßige Fortbildungen sollen angeboten werden, um eine qualifizierte Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte sowie der Schulträger, Kommunen, Planer*innen und Garten- und Landschaftsbauer*innen sicherzustellen.
- Öffentlich zugängliche Datenbanken mit Leitfäden, Umsetzungsbeispielen und aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen sollen von den Beratungsstellen erstellt und aktualisiert werden.
- Parallel zur Umsetzung von Umgestaltungsmaßnahmen muss ein deutschlandweites Schulgeländemonitoring etabliert werden mit dem Ziel, den Ist-Zustand zu dokumentieren und weitere Handlungsbedarfe zu ermitteln. Darin sollen unter anderem Angaben zum Versiegelungsgrad, zur Verfügung stehender Fläche pro Schüler*in, zur Öffnung ins Quartier, zu Unfallstatistiken, zur thermischen Belastung, zu Biodiversitätseffekten und zum Lern- und Sozialverhalten erhoben werden.
- Die Erhebung erfolgt durch Expert*innen. Schüler*innen und Lehrkräfte werden in den Evaluationsprozess mit einbezogen.
- Die gesammelten Daten sollen in einer zentralen Datenbank zusammengeführt, analysiert und veröffentlicht werden, um bundesweit vergleichbare Standards zu entwickeln und kontinuierliche Verbesserungen auch für kommunale standortspezifische Konzepte vorzunehmen.
- Die Wirkung von verschiedenen Umgestaltungsmaßnahmen wird erfasst und ausgewertet, um Aussagen über den Nutzen der Maßnahmen treffen zu können und diese weiter zu optimieren.
Wer sind wir?
Wir sind ein Arbeitskreis von Personen aus Umweltschutz- und Umweltbildungsverbänden, Schule, Landschaftsarchitektur, Wissenschaft und Kommunalverwaltung, die sich beruflich oder ehrenamtlich für zukunftsfähige Schulgelände einsetzen.
Termine:
Der Arbeitskreis trifft sich alle 2 – 3 Monate mit einer unterschiedlichen Anzahl an Teilnehmerinnen.
Bernd Abraham, Umweltlernen Frankfurt e.V.
Holger Baumann, Kommunale Unfallversicherung Bayern
Nadine Becker, Stadtverwaltung Erfurt
Silke Becker, Wisamar Bildungsgesellschaft gemeinnützige GmbH
Stefan Behr, Lehrerbildungsinstitut Hamburg, Grundschule Sternenschanze, Naturgarten e.V.
Sigrid Böttcher-Steeb, Landschaftsarchitektin bdla, Arbeitsgruppe Bildungsräume im bdla Sachsen
Carola Hoppen, Naturgarten e.V.
Heike Wefing-Lude, Naturgarten e.V.
Christoph Daub, Stadtverwaltung Freiburg
Manfred Dietzen, Grün macht Schule
Heike Elvers, NaturGarte e.V.
Martina Helk, Amt für Bauen, Planung und Umwelt Stadt Tornesch
Noreen Hiery, Umweltzentrum Hannover e.V.
Sebastian Hirsch, Schulbauberater
Martina Hoff, Hoff & Koch Landschaftsarchitekten
Marie Löffler, Grundschule Heidgraben
Frank Mittelstedt, Stadt Erfurt
Petra Moog, Sophia Akademie
Claudia Neumann, Deutsches Kinderhilfswerk
Ingeborg Peine, BUND
Jan Rüffer, Alteburg-Schule Biebergemünd
Thomas Rühle, Netzwerk Nachhaltige Unterrichtsgebäude
Mareike Schenk, Stadtbetrieb Schulen Wuppertal
Ulf Schröder, Grün macht Schule
Anna-Lena Stettner, Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
Stephanie Thielemann, Grundschule Heidgraben
Downloads & Dokumente
Kontakt
Annemarie Rost
Projektmanagerin Kommunaler Umweltschutz
Tel.: 030 2400867-344
E-Mail: Mail schreiben
Daniela Tiede
Projektmanagerin Kommunaler Umweltschutz
Tel.: 07732 9995 371
E-Mail: Mail schreiben
Lennart Wenning
Projektassistenz Kommunaler Umweltschutz
Tel.: 030 2400867-346
E-Mail: Mail schreiben