Pressemitteilung
Zu hohe Nährstoffbelastung in Gewässern im Ems-Gebiet: Deutsche Umwelthilfe reicht Klage gegen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen für sauberes Wasser ein
Berlin, 13.2.2023: Der ökologische Zustand der Oberflächengewässer im Ems-Gebiet ist alarmierend: 95 Prozent der Oberflächengewässer verfehlen den gesetzlich vorgeschriebenen guten ökologischen Zustand. Einer der Hauptgründe dafür ist die Verschmutzung der Gewässer durch Nährstoffe aus der Landwirtschaft. Diese sogenannte Eutrophierung bedroht Seen und Küstengewässer und trägt signifikant zum Artenrückgang bei. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat daher eine Klage für sauberes Wasser beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen das Land Niedersachsen und das Land Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie eingereicht. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert von den beklagten Bundesländern eine deutliche Reduzierung der Tierzahlen und eine flächengebundene Tierhaltung, eine bedarfsgerechte Düngung, mehr Raum für Gewässer mit grünen Auwiesen statt Ackerfläche sowie die korrekte und vollständige Ausweisung stark belasteter Gewässer.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH kommentiert: „Im Ems-Gebiet herrscht ein katastrophaler Nährstoffüberschuss und die Folgen zeigten sich ganz deutlich im letzten Sommer: Zahlreiche Gewässer sind umgekippt, Algen haben sich explosionsartig vermehrt und die Ökosysteme sind völlig aus dem Gleichgewicht geraten. An den Küsten der Nord- und Ostsee sind sauerstoffarme Todeszonen entstanden – Fischsterben und Vergiftungsrisiken sind die Folge. Mit unserer Klage wollen wir die Nährstoffbelastung der Oberflächen- und Küstengewässer reduzieren, um Katastrophen in den Gewässern in Zukunft zu verhindern. Wir fordern von den Landesregierungen, endlich ambitionierte Maßnahmen zur Nährstoffreduzierung zu ergreifen. Dafür müssen die Tierzahlen reduziert und den Gewässern mehr Platz gegeben werden. Vom Land Niedersachsen, das in seiner neuen Landesdüngeverordnung November 2022 als einziges Land die roten, nitratsensiblen Gebiete trotz der angekündigten Strafzahlungen seitens der EU-Kommission von 24 Prozent auf 21 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche verkleinert hat, fordern wir eine kritische Überprüfung dieser neuen Gebietskulisse und eine ordnungsgemäße, ambitionierte Neuausweisung.“
Wie leicht Gewässer in Zeiten der Klimakrise aus dem Gleichgewicht zu bringen sind, zeigte beispielhaft das große Fischsterben im Münsteraner Aasee 2018. Nach tagelang hohen Temperaturen und nur spärlichem Wasseraustausch waren die Sauerstoffstoffwerte im See auf eine tödliche Grenze abgesunken. Insgesamt mussten mehr als 20 Tonnen tote Fische aus dem Wasser abgesaugt werden.
Hauptverursacher der Eutrophierung sind Nährstoffüberschüsse aus der Landwirtschaft. Nährstoffe wie Nitrat, Phosphat und Ammonium können nicht mehr von Pflanzen aufgenommen werden, sondern werden in Grund- und Oberflächengewässer geleitet. Insbesondere in Niedersachsen, Deutschlands Agrarland Nummer Eins, werden 60 Prozent der Fläche landwirtschaftlich genutzt. In der Weser-Ems-Region liegt zudem das Zentrum der niedersächsischen Fleischproduktion. Infolgedessen fallen massenhaft Gülle und Gärreste an. Um diese bedarfsgerecht auf die Felder auszubringen, müsste Niedersachsen etwa 200.000 Hektar größer sein.
Zuletzt hat die Europäische Kommission 2021 die Bundesregierung sowie die Bundesländer aufgefordert, zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie eine Neu-Ausweisung der nitratbelasteten und eutrophierten Gebiete vorzunehmen. Die daraufhin im Juni 2022 von der Bundesregierung vorgelegte Anpassung enttäuscht jedoch und enthält zu viele Schlupflöcher.
Hintergrund:
Deutschland tut seit Jahren zu wenig für den Schutz seiner Gewässer und des Grundwassers. Seit mehr als 30 Jahren verstößt Deutschland gegen die Grenzwerte der EU-Nitrat-Richtlinie. Ein weiterer Skandal: Selbst nach 20 Jahren Wasserrahmenrichtlinie, wonach alle Gewässer schon bis 2015 einen guten ökologischen Zustand hätten aufweisen müssen, ist die Erreichung dieses Ziels noch immer in weiter Ferne. Bereits 2018 hat die DUH das Recht auf Sauberes Wasser bei der Bundesregierung und 2019 bei den Ländern NRW und Niedersachsen eingeklagt. Für diese erwartet die DUH die Verhandlung noch in diesem Jahr. In der Zwischenzeit haben die Länder neue Maßnahmenprogramme für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erstellt und neue Düngeverordnungen erlassen. Diese reichen jedoch noch nicht aus, um gesunde Gewässer sicherzustellen.
Link:
• Die Klageschrift finden Sie am Ende dieser Seite.
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
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