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Pressemitteilung

Wichtiger Gerichtsentscheid zu Abgas-Emissionen: Auch handgeführte Maschinen wie Motorsensen müssen Grenzwerte einhalten

Donnerstag, 26.01.2017 Dateien: 1

Deutsche Umwelthilfe klagt erfolgreich am Landgericht Essen gegen Schweizer Unternehmen Bargain24 AG – In Verkehr gebrachte Motorsensen der Marke Nemaxx überschritten europaweit geltende Abgasgrenzwerte um über 300 Prozent – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wirft den Marktüberwachungsbehörden der Länder „Fortgesetzte Untätigkeit beim Schutz der Bevölkerung vor giftigen Abgas-Emissionen“ vor

© ViennaFrame - Fotolia
Arbeiter mit Motorsense am Strassenrand in Wiese

Berlin, 26. Januar 2017: Motorsensen der Marke Nemaxx, die auf dem deutschen Markt erhältlich sind, überschreiten den EU-weit geltenden kombinierten Grenzwert für Kohlenwasserstoff und Stickoxid in erheblichem Ausmaß. Dies ergaben Messungen des TÜV NORD im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die DUH mahnte das Schweizer Unternehmen Bargain24 AG auf der Basis dieser Messergebnisse ab und forderte es auf, die gesundheitsschädlichen Produkte nicht mehr in Deutschland zu vertreiben. Da das Unternehmen nicht reagierte, reichte die DUH am 17. Oktober 2016 Klage ein. Das Landgericht Essen bestätigt mit seinem Urteil vom 29. Dezember 2016 (AZ: 43 O 108/2016), dass das Unternehmen mit Sitz in Wollerau (Schweiz) zukünftig keine Motorsensen dieser Marke mit Überschreitung der geltenden Abgasgrenzwerte  mehr auf dem deutschen Markt in Verkehr bringen darf. Es handelte sich bei dem Urteil um ein Versäumnisurteil, da sich Bargain24 AG nicht zu der Klage geäußert hat; das Gericht prüfte daraufhin die Schlüssigkeit der von der DUH vorgetragenen Argumente.

„Millionenfach werden in Deutschland Pkw, Gartenmaschinen oder Lampen mit zu hohen Abgasemissionen oder Quecksilbergehalt verkauft, ohne dass die dafür zuständigen Marktüberwachungsbehörden einschreiten. Einmal mehr zeigt der Klageerfolg, dass der fortgesetzte Verbraucherbetrug in Deutschland nicht Folge fehlender Gesetze ist. Die zuständigen Behörden wie auch die jeweils verantwortlichen Minister wagen es nicht, sich mit Handel und Industrie anzulegen und akzeptieren, dass die Betroffenen giftige Abgase in gesundheitsschädlicher Konzentration einatmen. Der Erfolg der DUH vor dem Landgericht ist eine erneute Ohrfeige für die deutschen Marktüberwachungsbehörden. Nur durch ihre Untätigkeit ist es überhaupt möglich, dass so viele motorgetriebenen Maschinen mit nicht funktionierender Abgasreinigung in den Baumärkten verkauft werden“, kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, das Urteil. Mit dem Urteil wurde die Rechtsauffassung der DUH bereits zum wiederholten Male richterlich bestätigt. Demnach stellen die Emissionsgrenzwerte eine Marktverhaltensregel dar. Im Wiederholungsfall droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.

In Deutschland sind die Bundesländer zur Marktüberwachung verpflichtet. Diese ist notwendig um zu kontrollieren, ob Produkte verkauft werden, die nicht gesetzeskonform sind. Die DUH untersucht in jährlich aktualisierten Studien, wie die verantwortlichen Landesbehörden ihre gesetzlich vorgeschriebenen Marktüberwachungsaktivitäten durchführen. „Die Ergebnisse sind blamabel: Die meisten Behörden verzichten bei umweltbezogenen Verbraucherschutzverstößen auf Kontrollen vor Ort und nur in Einzelfällen werden Abgasmessungen durchgeführt. Und selbst wenn Verstöße festgestellt werden, verzichten die Behörden in fast allen Fällen auf die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren“, so Resch. Diese Untätigkeit  lädt aus Sicht der DUH Unternehmen dazu ein, billige Produkte zu verkaufen, die nicht der europäischen Gesetzgebung entsprechen und Umwelt wie Gesundheit der Nutzer akut gefährden.

Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz der DUH: „Verbraucher können nicht erkennen, ob ein Produkt die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Vielmehr vertrauen sie darauf, dass in Deutschland vertriebene Produkte dies tun. Unternehmen, die gegen die Emissionsvorschriften verstoßen, täuschen Verbraucher und schaden deren Gesundheit. Im Interesse der Verbraucher setzen wir die Vorschriften notfalls auf dem Rechtsweg durch.“

Der TÜV Nord testete im Auftrag der DUH insgesamt 33 Motorsägen und -sensen, die in deutschen, schwedischen und französischen Baumärkten erhältlich sind. Insgesamt hielten 26 der 33 Geräte die kombinierten Grenzwerte für Kohlenwasserstoff und Stickoxid nicht ein. Die Motorsensen der Marke NEMAXX mit der Handelsbezeichnung „Nemaxx MT22“ überschritten bei den Messungen des TÜV Nord den kombinierten Emissionsgrenzwert mit 297 und 354 Prozent. Darüber hinaus fehlten bei beiden Geräten die Typgenehmigungsnummern, ohne die in Deutschland kein Gerät verkauft werden darf. Weiterhin konnte bei beiden Geräten der Vergaser durch den Nutzer unbeschränkt verstellt werden. Dies ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Zudem beeinflusst die Einstellung des Vergasers die Höhe der Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs.

Die DUH setzt sich seit mehreren Jahren dafür ein, dass in Deutschland und Europa nur noch Produkte verkauft werden, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dazu kontrolliert sie im Handel die Einhaltung formeller Vorgaben und gibt Messungen in Auftrag.

Links:  

Das Urteil finden Sie am Ende dieser Seite.
Mehr zum Projekt: http://www.duh.de/projekte/abgase-handgefuehrter-maschinen/ 
Zu den Messergebnissen: http://www.duh.de/projekte/abgase-handgefuehrter-maschinen/duh-messungen/  

Kontakt: 

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer0171 3649170, resch@duh.de Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz0175 5724833, sauter@duh.de  

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf 030 2400867-20, presse@duh.de www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe 

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