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Pressemitteilung

Verweigerung der Akteneinsicht zu dreckiger Luft in München: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Bayerische Staatskanzlei

Freitag, 14.06.2024

• Trotz Antrag der DUH und Ablauf der gesetzlichen Zweimonatsfrist verweigert die Bayerische Staatskanzlei die Herausgabe der Akten zum Luftreinhalteplan München

• DUH sieht eindeutigen Verstoß gegen das Bayerische Umweltinformationsgesetz und reicht Klage ein

• DUH fordert von der Bayerischen Staatskanzlei die sofortige Offenlegung der Akten zur fünfzehnjährigen Verweigerung der Sauberen Luft in München

© Adobe Stock - Wellnhofer Designs

Berlin, 14.6.2024: Auch nach Ablauf der gesetzlichen Zweimonatsfrist verweigert die Staatskanzlei der Bayerischen Staatsregierung die Herausgabe von Akten zum Luftreinhalteplan München und setzt damit ihre rechtswidrige Vertuschung fort. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte bereits im Februar Einsicht in die Akten auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes beantragt. Die Staatskanzlei behauptet, aufgrund des Schutzes interner Mitteilungen und der Vertraulichkeit von Beratungen keine Dokumente herausgeben zu dürfen. Nach Ansicht der DUH verstößt dies eindeutig gegen das Bayerische Umweltinformationsgesetz, weswegen die Verbraucher- und Umweltschutzorganisation Klage vor dem Verwaltungsgericht München eingereicht hat.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Staatskanzlei entzieht sich vollständig ihrer Pflicht, die brisanten Akten zum Luftreinhalteplan München herauszugeben. Diese fortlaufende Blockadehaltung ist ein weiterer Beleg für das bewusst rechtswidrige Handeln der bayerischen Behörden. Angesichts der extrem hohen Belastung der Münchner Luft mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid müssen die Dokumente sofort offengelegt werden, um die gravierenden Versäumnisse der verantwortlichen Entscheidungsträger in der Luftreinhaltepolitik ans Licht zu bringen. Die Münchnerinnen und Münchner haben ein Recht darauf zu erfahren, wer ihre Gesundheit jahrelang vernachlässigt hat und warum die Luft in ihrer Stadt so dreckig bleibt.“

Hintergrund:

Nach einem längeren Rechtsstreit hatte die DUH zu Beginn des Jahres bereits Einsicht in Akten der Regierung von Oberbayern erhalten. Diese Dokumente haben enthüllt, dass politische Entscheidungsträger die fachlichen Bewertungen ihrer Expertinnen und Experten über Jahre hinweg ignorierten. Laut Akten der Regierung von Oberbayern waren Staatskanzlei sowie die Staatsministerien für Umwelt und Inneres gemeinsam mit der Stadt München in die Entscheidungsprozesse eingebunden. Während die Stadt München den Offenlegungsanträgen der DUH fristgerecht nachgekommen ist, verweigert die Staatskanzlei die Einsicht in alle relevanten Dokumente zum Luftreinhalteplan München.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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