Pressemitteilung
Verschleierungstaktik in Brunsbüttel: Stadt möchte in einem intransparenten Verfahren Weg für geplantes LNG-Terminal frei machen
Berlin, 12.3.2021: Die Stadt Brunsbüttel versucht den Weg für den Bau des geplanten LNG-Terminals Brunsbüttel frei zu machen, indem sie den Bebauungsplan in einem intransparenten Verfahren ändert. Der bisher gültige Bebauungsplan von 2018 schließt die Ansiedlung eines Störfallbetriebs, wie zum Beispiel eines LNG-Terminals, wegen der unmittelbaren Nähe zum Chemiepark, zur Sondermüllverbrennungsanlage sowie zu den atomaren Anlagen aus. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist das von der Stadt durchgeführte Änderungsverfahren rechtswidrig. In ihrer heute an die Stadt Brunsbüttel übermittelten Stellungnahme fordert die DUH daher die Einstellung des Verfahrens. Zum einen ist die öffentliche Bekanntmachung der geplanten Änderung des Bebauungsplans fehlerhaft: Aus dieser geht die beabsichtige Änderung – den Bau eines LNG-Terminals zu ermöglichen – gar nicht hervor. Zum anderen werden die Vorgaben des Störfallrechts nicht beachtet, die eine Bewertung der Gesamtsituation einfordern. Die unmittelbar benachbarten Atomanlagen dürfen dabei nicht einfach ignoriert werden, sondern müssen in die Bewertung einfließen.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Bau eines LNG-Terminals in Brunsbüttel bleibt doppelt falsch: Der Standort ist ungeeignet und das fossile Mega-Projekt mit dem geplanten Import von Fracking-Gas widerspricht den Klimazielen. Die Verantwortlichen in der Stadt Brunsbüttel handeln verantwortungslos, wenn sie das Störfallrecht ignorieren und an diesem Standort ein LNG-Terminal ansiedeln möchten. Der bisher gültige Bebauungsplan der Stadt schließt die Ansiedlung eines weiteren Störfallbetriebs und damit eines LNG-Terminals in dieser explosiven Gemengelage zu Recht aus. Es ist völlig unverständlich, warum eine solche wesentliche Änderung nicht offen von der Stadt in der Bekanntmachung angesprochen wird.“
Die DUH hatte bereits 2019 ein Rechtsgutachten veröffentlicht, wonach die Ansiedlung eines LNG-Terminals in Brunsbüttel rechtlich nicht zulässig wäre. Hintergrund ist das Störfallrecht und die Nachbarschaft zu bereits bestehenden Störfallbetrieben. Diese Rechtslage wird in der geplanten Änderung des Bebauungsplans von der Stadt Brunsbüttel ignoriert. Die Änderung des Bebauungsplans in einem vereinfachten Verfahren ohne Umweltbericht – wie sie die Stadt derzeit versucht umzusetzen – ist bei dieser Gemengelage keinesfalls zulässig.
Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz bei der DUH: „Das Vorgehen der Stadt Brunsbüttel erinnert an einen schlechten Scherz: Die atomaren Anlagen bleiben bei der Änderung des Bebauungsplans völlig unberücksichtigt. In einem Teil der Unterlagen tauchen das stillgelegte Atomkraftwerk, das atomare Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle und das Lager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gar nicht erst auf – und dies, obwohl sich diese Anlagen in unmittelbarer Nachbarschaft des geplanten LNG-Terminals befinden. Wir fordern die Stadt Brunsbüttel auf, dieses Verfahren unverzüglich einzustellen. Zudem muss die Atomaufsicht von Land und Bund einschreiten, um hier in direkter Nachbarschaft der atomaren Anlagen am Atomstandort Brunsbüttel die Entstehung einer noch gefährlicheren Gemengelage zu verhindern.“
Zu der Änderung des Bebauungsplans können alle Interessierten noch bis zum 7. April 2021 Stellung nehmen.
Links:
Die Stellungnahme der DUH zur geplanten Änderung des Bebauungsplans in Brunsbüttel sowie das Rechtsgutachten der DUH zur rechtlichen Zulässigkeit eines LNG-Terminals in Brunsbüttel von Mail 2019 finden am Ende dieser Seite als Download.
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 903 54 509, mueller-kraenner@duh.de
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de
DUH-Pressestelle:
Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de