pageBG

Pressemitteilung

Verpackungssteuer in Tübingen ist zulässig: Deutsche Umwelthilfe ruft alle Kommunen auf, dem Tübinger Mehrweg-Kurs zu folgen

Mittwoch, 24.05.2023 Dateien: 3

• Erfolg für Umwelt und Klima: Bundesverwaltungsgericht Leipzig lehnt Klage von McDonald’s-Franchise-Nehmerin gegen Tübinger Verbrauchssteuer auf Einweg-to-go-Verpackungen ab

• Städte und Gemeinden sollen Tübinger Erfolgsmodell übernehmen und Druck auf Umweltministerin Lemke erhöhen, eine bundesweite Einweg-Abgabe auf to-go-Verpackungen einzuführen

• DUH fordert von McDonald’s umfassenden Umstieg auf klimafreundliche Mehrweg-Alternativen

© DUH/Neuschaeffer

Leipzig, 24.5.2023: Städte und Gemeinden dürfen eine eigene kommunale Verpackungssteuer auf Einweg-to-go-Verpackungen erheben, um die Müllflut einzudämmen. Das hat heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und die Klage einer Franchise-Nehmerin des Fast-Food-Konzerns McDonald’s abgewiesen. Damit bleibt die seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen geltende kommunale Verbrauchssteuer auf Einweg-to-go-Verpackungen in Kraft. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt das Urteil als Durchbruch für Umwelt- und Klimaschutz und ruft alle deutschen Städte und Gemeinden zur Nachahmung des Tübinger Vorzeigemodells auf. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband sieht in der Verteuerung von Einweg eine der wirksamsten Maßnahmen gegen die Müllflut. Weil die Bundespolitik entsprechende Regelungen bislang versäumt, hatte Tübingen selbst gehandelt und als einzige Stadt Deutschlands eine Verbrauchssteuer für to-go-Verpackungen erhoben.

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: „Das heutige Urteil ist richtungsweisend: Viele Kommunen haben sich durch die McDonald’s-Klage in ihrem Engagement gegen die Müllflut aufhalten lassen. Damit ist jetzt Schluss, endlich haben die Kommunen Sicherheit! Wir fordern weitere Städte und Gemeinden dazu auf, dem Tübinger Modell zu folgen und eine Verpackungssteuer einzuführen. Dass dieser Weg funktioniert, hat Tübingen bewiesen: Die Vermüllung des öffentlichen Raumes hat dort deutlich abgenommen. Gleichzeitig darf sich die Bundespolitik nicht auf dem Engagement einzelner Kommunen ausruhen. Wir fordern Umweltministerin Steffi Lemke auf, eine bundesweite Einweg-Abgabe auf to-go-Verpackungen von mindestens 20 Cent einzuführen.“

Neben einer Einweg-Abgabe fordert die DUH von Umweltministerin Steffi Lemke, den Einsatz von Einweg-Verpackungen beim Vor-Ort-Verzehr in Gastronomiestätten grundsätzlich auszuschließen. Frankreich hat ein solches Einweg-Verbot für den Vor-Ort-Verzehr bereits erfolgreich eingeführt.

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss Tübingen seine Steuer in einem Punkt nachbessern. Bislang hat die Stadt eine Obergrenze der Verpackungssteuer von 1,50 Euro pro Einzelmahlzeit festgelegt. Weil dies zum einen dem Ziel der Abfallvermeidung entgegenstehe und zum anderen unbestimmt bleibt, ab wann eine Essensbestellung als Einzelmahlzeit gilt, hat das Gericht diese Regelung als rechtswidrig eingestuft. Das lässt die Rechtmäßigkeit der Verpackungssteuer im Übrigen aber unberührt, so die ausdrückliche Beurteilung des Gerichts.

Den Fast-Food-Riesen McDonald’s fordert die DUH auf, dem Urteil zu folgen und es als Weckruf zu nehmen, umfassend auf Mehrweg umzusteigen. Zwar muss McDonald‘s aufgrund der seit dem 1. Januar 2023 in Deutschland geltenden Mehrwegangebotspflicht wiederverwendbare Becher für Getränke und Desserts anbieten, nach Einschätzung der DUH tut der Konzern jedoch kaum etwas, damit die Leute auch tatsächlich Mehrweg nachfragen. Hinzu kommt, dass McDonald’s seine Speisen nach wie vor fast nur in Einweg verkauft. Dabei nutzt das Unternehmen eine gesetzliche Ausnahmeregelung für Einweg-Verpackungen aus Pappe, die es nicht zu einem Mehrwegangebot verpflichtet.

„McDonald’s, als mit Abstand größte Fast-Food-Kette in Deutschland, verursachte allein 2019 51.000 Tonnen Verpackungsmüll und gehört damit zu den großen Klima- und Müllsündern in der Gastronomie. Die Verbrauchssteuer für to-go-Verpackungen ist der richtige Weg, diesen Müllberg deutlich zu verringern. Mit der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Versuch von McDonald‘s gescheitert, Mehrweg auf kommunaler Ebene auszubremsen. Der Konzern muss endlich seine Blockadehaltung gegen Mehrweg aufgeben. In Frankreich gibt das Unternehmen bereits Pommes, Happy Meals und Co. problemlos in Mehrweggeschirr heraus. McDonald’s kann also Mehrweg und sollte dies nun auch hierzulande für alle seine Produkte anbieten“, sagt die DUH-Expertin für Kreislaufwirtschaft Elena Schägg.

Die DUH hat die Verhandlung in Leipzig begleitet. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Fridays for Future Tübingen hat der Umwelt- und Verbraucherschutzverband mit einer bildstarken Aktion vor dem Gerichtsgebäude ein Zeichen gesetzt gegen die Müllflut und für einen flächendeckenden Umstieg auf Mehrweg. Die Richterin des Bundesverwaltungsgerichts hat zu Beginn der Verhandlung die gesellschaftliche Relevanz des Verfahrens betont.

Links:

Kontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Elena Schägg, Expertin Kreislaufwirtschaft
0151 72626157, schaegg@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz