Pressemitteilung
Vereinfachungen für Balkonkraftwerke ab 2024 gescheitert: Deutsche Umwelthilfe fordert angekündigte Anpassungen noch im ersten Quartal
Berlin, 27.12.23: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert scharf, dass die Bundesregierung die geplanten Vereinfachungen für Balkonkraftwerke verschleppt. Weder das von Bundeswirtschaftsminister Habeck lang angekündigte Solarpaket I, in dem die Anbringung von Solarbalkonkraftwerken vereinfacht werden sollte, noch der Gesetzesentwurf aus dem FDP-geführten Bundesjustizministerium, der die Anbringung von Balkonkraftwerken grundsätzlich als privilegierte Maßnahme erlauben sollte, konnten zum Jahresende über die Ziellinie gebracht werden. Die DUH kritisiert zudem, dass es noch immer keine Einigung zur Produktnorm durch den zuständigen Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik (VDE) gibt. So hat 2023 sowohl die Bundespolitik als auch das technisch zuständige Normungsgremium die Chance verpasst, die nötigen Leitplanken für das einfache und kostengünstige Anbringen von Solarbalkonkraftwerken, das Mieterinnen und Mietern eine Beteiligung an der Energiewende ermöglicht, zu schaffen. Die DUH kündigt zudem weitere Musterklagen zur Anbringung von Balkonkraftwerken an, um rechtliche Klarheit zu schaffen.
Dazu Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Das Interesse an Balkonkraftwerken im Jahr 2023 war riesig. Dazu beigetragen haben auch die auf unseren Druck hin erwirkten Ankündigungen von Klimaminister Habeck, die Anmeldung und den Betrieb von Balkonkraftwerken maximal zu vereinfachen. Leider ist es einmal mehr bei der Ankündigung geblieben. Vor dem Hintergrund der prekären Haushaltssituation ist es geradezu fahrlässig, eine Maßnahme hintenanzustellen, die den Staat nichts kostet, aber den Menschen zumindest ein stückweit helfen kann, Energiekosten zu sparen. Das Wirtschaftsministerium verspielt damit langsam aber sicher das Vertrauen der Menschen und das große Potenzial der ‚Energiewende zu Hause‘ droht zu verpuffen. Neben der Politik muss sich aber auch der VDE Kritik gefallen lassen: Mit dem aktuellen Prozessverfahren haben Kritikerinnen und Kritiker von Balkonkraftwerken leichtes Spiel, die nötigen Änderungen auf die lange Bank zu schieben. Alle beteiligten Akteure müssen im neuen Jahr nun schnellstmöglich ihre Hausaufgaben machen, um weitere Verunsicherung zu vermeiden. In der Zwischenzeit werden wir weitere Mieterinnen und Mieter, aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer rechtlich unterstützen und mit Musterklagen Klarheit schaffen.“
Hintergrund:
Die von der DUH geforderten Vereinfachungen für Balkonkraftwerke hängen aktuell von folgenden drei Prozessen ab:
Solarpaket I: Mit dem Solarpaket I plant das Klimaschutzministerium Erleichterungen für den Betrieb von Balkonkraftwerken. Der für Balkonkraftwerke relevante Teil des Gesetzespakets wird nun aber anders als geplant voraussichtlich erst im Frühjahr 2024 verabschiedet werden. Abgebaut werden sollen vor allem bürokratische Hürden wie die Erhöhung der Bagatellgrenze von 600 auf 800 Watt, eine einfachere Anmeldung und die Duldung des normalen Schuko-Steckers.
Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium: Das Gesetz zur „Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten“ wird ebenfalls erst bis Mitte 2024 verabschiedet. Darin ist vorgesehen, dass Balkonkraftwerke in die Liste der privilegierten Maßnahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches beziehungsweise des Wohneigentumsgesetzes aufgenommen werden. Damit würde für sie das Gleiche gelten wie etwa für Wallboxen für Elektrofahrzeuge. Solarmodule für den Balkon könnten dann nicht mehr grundlos verboten werden. Ein Mitspracherecht von Eigentümergemeinschaften, Vermietenden oder der Hausverwaltung bleibt jedoch weiterhin bestehen. Die DUH arbeitet daran, eine Konkretisierung in der Gesetzesbegründung zu erwirken.
VDE-Produktnorm: Parallel zu den oben genannten politischen Prozessen arbeitet der Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik (VDE) an einer Produktnorm für Balkonkraftwerke. Ziel dieser Norm ist es, ein transparentes Regelwerk zu Sicherheitsanforderungen zu schaffen, auf die sich Hersteller und Händler beziehen können. Insbesondere die Erhöhung der Bagatellgrenze von 600 auf 800 Watt wird letztlich hier geregelt, da sich auch die Bundespolitik auf laufende Normungsprozesse bezieht. Dieser Prozess verzögert sich derzeit aufgrund des Konsensprinzips des Einspruchsberatungsverfahrens des Gremiums auf unbestimmte Zeit ins Jahr 2024.
Kontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Rupert Wronski, Stellvertretender Bereichsleiter Kommunaler Umweltschutz
wronski@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de