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Pressemitteilung

Verbrauchertäuschung mit vermeintlicher „Klimaneutralität“: Deutsche Umwelthilfe erzielt Erfolg gegen Beiersdorf und gegen Drogeriemarktkette dm

Mittwoch, 24.05.2023

· Diese Woche zwei für den Verbraucherschutz erfolgreich verlaufende Gerichtsverhandlungen zu von der DUH abgemahnten Werbeversprechen wegen angeblicher „Klimaneutralität“ beziehungsweise „CO2-Neutralisierung“

· Erfolg vor dem Landgericht Hamburg: Beiersdorf AG unterzeichnet Unterlassungserklärung

· Erfolg auch vor dem Landgericht Karlsruhe: dm kündigt Unterlassungserklärung zur Verwendung des Begriffs „klimaneutral“ an – zum ebenfalls von der DUH abgemahnten Begriff „Umweltneutralität“ hat das Landgericht für den 19. Juli 2023 den Verkündungstermin bestimmt

© Petair/Fotolia

Berlin, 24.5.2023: In ihrem Vorgehen gegen Verbrauchertäuschung wegen vermeintlich klimaneutraler Produkte hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wichtige Erfolge vor Gericht erzielt: Die Beiersdorf AG hat vor dem Landgericht Hamburg am 23. Mai 2023 eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben und sich darin zu mehr Transparenz bei der Bewerbung ihrer Produkte verpflichtet (Aktenzeichen 312 O 126/22). Durch Internetlinks und/oder QR-Codes soll in Zukunft unmittelbar auf diejenigen Seiten verwiesen werden, die Auskunft über die zur Kompensation verwendeten Projekte geben. Durch die Abgabe der Unterlassungserklärung kam Beiersdorf einer durch das Gericht angekündigten Verurteilung zu drei der vier Klageanträgen zuvor.

Das Verfahren gegen die Drogeriemarktkette dm wurde am 24. Mai 2023 vor dem Landgericht Karlsruhe mündlich verhandelt. Die Drogeriemarktkette kündigte an, ebenfalls eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen der Nutzung des Begriffs „klimaneutral“ abzugeben, nachdem die DUH in dem Verfahren umfangreich unter Beweis gestellt hatte, dass vor allem ein in Peru zur Erzielung der angeblichen Klimakompensation genutztes Waldschutzprojekt nicht ansatzweise den Erfolg erbringt, der mit einer echten Klimakompensation verbunden sein muss (Aktenzeichen 13 O 46/22). Der Rechtsstreit wird aber nicht nur zu dem Werbeslogan „klimaneutral“ geführt, sondern auch zu der mittlerweile durch dm auf circa 100 Produkten genutzten Aussage, diese Produkte seien „umweltneutral“. Tatsächlich werden aber nur einige Umweltbestandteile betrachtet. Die Umweltnachteile werden durch dm auch nicht real „eins zu eins“ kompensiert. Sofern dm nicht auch zu dieser Aussage bis Ende Juni eine Unterlassungserklärung abgibt, wird das Gericht am 19. Juli 2023 eine Entscheidung verkünden.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Unsere Klagen wegen irreführender Klimaneutralitätsversprechen zeigen Wirkung: Noch während der Verhandlung haben sich sowohl Beiersdorf als auch dm dazu entschieden, Unterlassungserklärungen abzugeben. Während Beiersdorf nun bis Ende August seine Produktlabels ändern und sicherstellen muss, dass Verbraucherinnen und Verbraucher umfänglich über die für die Klimakompensation verwendeten Projekte informiert werden, will die Drogeriemarktkette dm zukünftig komplett auf das Klimaneutralitätsversprechen verzichten. Während wir uns vor Gericht für den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern einsetzen, lassen Bundesministerin Steffi Lemke und -minister Marco Buschmann nicht erkennen, dieses Ziel ernst zu nehmen. EU-Kommission und EU-Parlament haben strengere Vorgaben zum Schutz vor Greenwashing mit vermeintlicher Klimaneutralität vorgeschlagen, denen die Bundesregierung im Rat folgen sollte.“

Zusätzlich zur vermeintlichen „Klimaneutralität“ mehrerer Drogerie-Produkte bewirbt die Drogeriemarktkette dm mittlerweile circa 100 Produkte als „umweltneutral“ und begründete dies mit dem Ausgleich entstandener Umweltschäden durch Naturschutzprojekte.

„Mit der Bewerbung von Produkten als ‚umweltneutral‘ betreibt die Drogeriemarktkette dm eine noch dreistere Verbrauchertäuschung, die wir nicht akzeptieren können und werden. Vor Gericht wurde deutlich, dass dm die behauptete Kompensation nicht nachweisen kann. Wer mit Umweltneutralität wirbt, muss die Umweltauswirkungen der eigenen Produkte auch tatsächlich neutralisieren. Statt das zu tun, wird für den Verbraucher weder klar, wie hoch die Umweltbelastung durch das Produkt selbst ist, noch wie die Umweltauswirkungen und ihre Kosten berechnet und welche Auswirkungen tatsächlich berücksichtigt werden. Eine solche Irreführung des Verbrauchers beim Produktkauf müssen wir verhindern“, so Resch weiter.

Hintergrund:

Seit Mai 2022 hat die DUH juristische Verfahren gegen 21 Unternehmen eingeleitet und sie aus verschiedenen Gründen zum Ausstieg aus der Werbung mit vermeintlicher „Klimaneutralität“ aufgefordert. Handelsunternehmen und Industrie bewerben zunehmend Produkte und Dienstleistungen als „klimaneutral“, „klimapositiv“ oder mit ähnlichen Begriffen. Das betrifft beispielsweise Flugreisen, Kraftstoffe, Lebensmittel oder Kosmetika. Tatsächlich verschweigen die Unternehmen entweder ganz oder teilweise, wie sie die angebliche CO2-Kompensation erbringen oder verweisen auf fragwürdige Kompensationsprojekte, an die nur ein in der Regel niedriger Geldbetrag fließt. CO2-Emissionen werden dagegen kaum eingespart. Überprüfbare Informationen zu Zahlungen, Projekten und tatsächlicher Klimawirkung sind für Verbraucherinnen und Verbraucher teilweise nicht erhältlich oder nicht nachvollziehbar.

Link:

Überblick zu den Klimaneutralitätsverfahren der DUH: https://www.duh.de/themen/verbraucher/verbrauchertaeuschung/klimaneutral/

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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