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Pressemitteilung

Verbräuchertäuschung mit vermeintlicher „Klimaneutralität“: Deutsche Umwelthilfe geht juristisch gegen Unternehmen vor

Mittwoch, 18.05.2022

• Handel und Industrie nutzen zunehmend Werbeaussagen zu angeblicher „Klimaneutralität“, um die tatsächlichen Klimabelastungen ihrer Produkte und Dienstleistungen zu kaschieren und sie dennoch als grün zu verkaufen

• DUH hat Rechtsverfahren gegen acht Unternehmen eingeleitet – angebliche Kompensationswirkungen von Projekten und Werbeversprechen sind teilweise nicht nachvollziehbar

• Verband fordert Verbraucherinnen und Verbraucher auf, weitere Beispiele für derartigen Fake-Klimaschutz zu schicken

• DUH-Bundesgeschäftsführer Resch stellt neuen Arbeitsschwerpunkt vor: „Firmen sollen ihre Produkte beim Klimaschutz optimieren – und nicht den Klimabetrug.“

 

© Petair/Fotolia

Berlin, 18.5.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht juristisch gegen irreführende Werbeversprechen vor, in denen behauptet wird, Produkte seien „klimaneutral“. Dazu hat der Umwelt- und Verbraucherschutzverband rechtliche Verfahren gegen zunächst acht Unternehmen eingeleitet. Dabei handelt es sich um die Beiersdorf AG, BP Europa SE, dm-drogerie markt GmbH + CO. KG, Green Airlines GmbH, The Mother Nature GmbH, Dirk Rossmann GmbH, Shell Deutschland GmbH sowie die TotalEnergies Wärme & Kraftstoff Deutschland GmbH.

Die DUH kündigte zudem an, den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden Werbeversprechen im Zusammenhang mit einer behaupteten Klimaneutralität ab sofort als neuen Arbeitsschwerpunkt der Ökologischen Marktüberwachung des Verbandes einzuführen

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH: „Das Werbeversprechen der Klimaneutralität ist vielfach Verbrauchertäuschung. Oftmals ist es eher ein CO2-Ablasshandel, mit dem sich Unternehmen grün waschen. So wird den Menschen Geld aus der Tasche gezogen, das Klima aber nicht geschützt. Die Absurdität vermeintlicher Klimaneutralität wird am Phänomen der ‚Überkompensation‘ deutlich, also wenn mehr Zertifikate gekauft werden, als CO2 ausgestoßen wird: Je mehr angeblich ‚überkompensierte‘ Flugreisen stattfinden, umso besser müsste es in dieser Logik fürs Klima sein. Natürlich ist das Gegenteil der Fall. Diesen Irrsinn nehmen wir nicht weiter hin und werden festgestellte oder uns gemeldeten Rechtsverstöße notfalls auf den Klageweg bringen.

Handelsunternehmen und Industrie bewerben zunehmend Produkte und Dienstleistungen als „klimaneutral“, „klimapositiv“ oder mit ähnlichen Begriffen. Das betrifft beispielsweise Flugreisen, Kraftstoffe, Lebensmittel oder Kosmetika. Tatsächlich verschweigen die Unternehmen entweder ganz oder teilweise, wie sie die angebliche CO2-Kompensation erbringen oder sie verweisen auf Kompensationsprojekte, an die nur ein in der Regel niedriger Geldbetrag fließt. CO2-Emissionen werden dagegen kaum eingespart. Überprüfbare Informationen zu Zahlungen, Projekten und tatsächlicher Klimawirkung sind für Verbraucherinnen und Verbraucher teilweise nicht erhältlich oder nicht nachvollziehbar.

Remo Klinger, Rechtsanwalt: „Wer mit Umwelt- und Klimaschutz wirbt, muss dies auch belegen. Wer Verbraucherinnen und Verbraucher aber im Unklaren darüber lässt, wie vermeintliche Klimaneutralität zustande kommt, täuscht sie. Wie absurd das Modell der Kompensation ist, zeigt ein Beispiel: Statt mühsam und teuer die Emissionen Deutschlands tatsächlich zu senken, müsste der Bundesfinanzminister lediglich 19 Milliarden Euro im Jahr zahlen, damit Deutschland laut dieses Ablasshandels auf dem Papier ab sofort klimaneutral ist. Das ist weniger als die Hälfte des Jahresgewinns von BMW, Daimler und VW in 2021. Und real würde Deutschland die Klimakrise ungebremst anheizen.

Agnes Sauter, Leiterin des Bereichs Ökologische Marktüberwachung: „Wir haben zunächst acht Unternehmen aufgefordert, bestimmte Werbeaussagen zu unterlassen. Echter Klimaschutz ist nur möglich, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher eine ehrliche Information über die Klimaschädlichkeit einzelner Produkte oder Dienstleistungen erhalten. Schönfärberei mit vermeintlicher Klimaneutralität werden wir als klagebefugter Verbraucherschutzverband konsequent einen Riegel vorschieben.“ 

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Agnes Sauter, Bereichsleiterin Ökologische Marktüberwachung DUH
0175 5724833, sauter@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Kanzlei Geulen & Klinger
0171 2435 458, klinger@geulen.com

DUH Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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