Pressemitteilung
Umweltministerin Schulze muss Verbotsregelung sinnloser Einweg-Kunststoffprodukte ausweiten und Mehrwegalternativen verbindlich fördern
Berlin, 19.5.2020: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert Bundesumweltministerin Svenja Schulze auf, ihren Entwurf für eine Verordnung zum Verbot von Einweg-Kunststoffprodukten deutlich nachzubessern. Die Verordnung soll die in der EU-Einwegplastikrichtlinie vorgegebenen Verbote bestimmter Einwegkunststoffartikel, wie zum Beispiel Einweg-Teller oder -Besteck, umsetzen, um den Eintrag von Plastikmüll in die Umwelt zu verringern. Ministerin Schulze plant, lediglich die europäischen Mindestanforderungen zu realisieren. Das ist ambitionslos und wird der Rolle Deutschlands als Zugpferd innerhalb der Europäischen Union nicht gerecht. Eine Ausweitung des Verbots auf alle Einweggetränkebecher und Essensboxen aus Kunststoff wäre ebenso notwendig wie eine verbindliche Mehrwegförderung und eine nachvollziehbare Abgrenzung von Einweg- und Mehrwegprodukten.
„Angesichts des ungebremsten Anstiegs von to-go-Verpackungen für Speisen und Getränke ist es notwendig, das Verbot für Einweg-Kunststoffprodukte auf alle Einwegbecher und Einweg-Essensboxen aus Plastik auszuweiten und nicht nur auf solche aus aufgeschäumtem Polystyrol. Dazu gehören auch Produkte aus Pappe, die in aller Regel kunstoffbeschichtet sind“, kritisiert die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Das wäre EU-rechtlich möglich und aus Sicht des Umwelt- und Klimaschutzes notwendig. Gleichzeitig müssen Mehrwegalternativen mittels verbindlicher Zielquoten gefördert werden, damit Einwegkunststoffartikel nicht durch solche aus anderen Materialien ersetzt werden. „Eine verbindliche Mehrwegförderung taucht im Verordnungsentwurf jedoch an keiner Stelle auf, obwohl zum Beispiel Mehrweg-Essensboxen von besonders fortschrittlichen Lieferdiensten bereits verwendet werden. Die Alternativen sind also bereits vorhanden“, so Metz weiter.
In der Verbotsverordnung fehlt zudem eine trennscharfe Abgrenzung von Einweg- und Mehrwegverpackungen, die mit Lebensmitteln herausgegeben werden. „Es besteht die Gefahr, dass ‚Pseudo-Mehrwegverpackungen‘ angeboten werden, die zwar etwas stabiler sind als bisherige Einweg-Verpackungen, jedoch ohne Pfand herausgegeben werden und für eine vielfache Wiederverwendung qualitativ zu schlecht sind. Zusätzlich zu den Eigenschaften wie Materialdicke und Qualität ist es notwendig, Anreize und logistische Aspekte zur tatsächlichen Rückgabe und Wiederverwendung mit zu berücksichtigen. Ohne eine solche Berücksichtigung ergeben sich Schlupflöcher, die das Ziel der Einwegkunststoffrichtlinie nach weniger Plastikmüll in der Umwelt untergraben“, erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Der Geltungsbereich der EU-Einwegplastikrichtlinie umfasst keine natürlichen Polymere, die chemisch nicht modifiziert wurden. In diesem Zusammenhang wird darüber diskutiert, ob Materialien wie Polyhydroxyalkanoate (PHA), Lyocell und Viskose unter den Geltungsbereich der EU-Regelung fallen oder nicht. „Als grundsätzliche Auslegungsregel des EU-Rechts sollten Ausnahmen so streng wie möglich interpretiert werden. Von der EU-Einwegplastikrichtlinie umfasste Produkte aus Stoffen, die sich in ihren Eigenschaften kaum oder gar nicht von normalen Kunststoffen unterscheiden, sollten ebenfalls verboten werden. Stoffe wie Polyhydroxyalkanoate weisen ähnliche Eigenschaften auf wie Kunststoffe und bauen sich auch nicht ohne weiteres in der Umwelt ab. Für sie darf es keine Ausnahmen geben“, fordert Fischer.
Links:
DUH-Stellungnahme zur Einwegkunststoffverbotsverordnung: https://www.duh.de/projekte/plastikstrategie/
Kontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Pressestelle:
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030 2400867-20, presse@duh.de