Pressemitteilung
Umfrage der Deutschen Umwelthilfe zeigt: Kaum vorhandener Vollzug der Gewerbeabfallverordnung führt zu massiver Ressourcenvernichtung und Klimabelastung
Berlin, 05.09.2022: Auch sechs Jahre nach der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung kontrollieren Behörden die Vorgaben zur getrennten Sammlung von Wertstoffen völlig unzureichend – mit fatalen Folgen für die Umwelt und das Klima. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unter den für den Vollzug verantwortlichen Bundesländern. Aufgrund weniger Kontrollen sammeln viele Gewerbetreibende ihre Abfälle ordnungswidrig gemischt, was das Recycling erschwert und dafür sorgt, dass wertvolle Rohstoffe verbrannt werden. Seit vielen Jahren sind die Mengen der gewerblichen Abfallgemische und der Materialien, die deshalb verbrannt werden, sehr hoch und sinken nicht. Wenn die Vollzugsbehörden die bestehenden Regeln der Gewerbeabfallverordnung konsequent durchsetzen würden, dann könnten nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes zusätzlich bis zu 1,4 Millionen Tonnen gemischte Gewerbeabfälle pro Jahr recycelt werden. Das entspräche einem weiteren Einsparpotential von bis zu 2,9 Millionen Tonnen CO2 im Jahr.
„Gesetze sind nur so gut wie deren Vollzug. Aber genau daran hapert es bei der Umsetzung der getrennten Sammlung von Gewerbeabfällen. Von Verbraucherinnen und Verbrauchern wird erwartet, dass sie ihre Verpackungen fein säuberlich trennen, bei Unternehmen dagegen wird zumeist weggeschaut. Das kann nicht sein. Je sorgfältiger Wertstoffe getrennt gesammelt werden, umso besser ist das Recyclingergebnis und desto größer die Klimaentlastung. Dieses Klimaschutz-Potential kann nur durch flächendeckende Kontrollen der gewerblichen Abfallerzeuger gelingen. Deshalb müssen endlich alle Bundesländer entschlossen durchgreifen und Verstöße konsequent sanktionieren“, fordert DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Die DUH hat von allen Bundesländern Daten zur ihren Vollzugstätigkeiten zur Einhaltung der Gewerbeabfallverordnung abgefragt. Neben der Anzahl der durchgeführten Überprüfungen und der festgestellten Verstöße gegen die Getrenntsammlungspflicht wurden auch quantitative und qualitative Zielsetzungen abgefragt, die sich die Bundesländer beim Vollzug der Gewerbeabfallverordnung setzen.
Tatsächlich können viele Bundesländer nicht einmal genau sagen, in welchem Umfang auf ihrem Gebiet Kontrollen zur getrennten Sammlung von Gewerbeabfällen erfolgen. Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind völlig ahnungslos und verweisen auf die zuständigen unteren Abfallbehörden. Berlin hat nur sehr eingeschränkte Kenntnisse über den Vollzug seiner Bezirke. Hamburg hat die Aktivitäten zur Überprüfung der Getrenntsammlung coronabedingt weitestgehend eingestellt. Die gleiche Begründung nutzen die hessischen Regierungspräsidien Gießen, Darmstadt und Kassel, um die geringe Anzahl an Kontrollen zu rechtfertigen. Andere Bundesländer wie das Saarland kontrollieren hauptsächlich vom Schreibtisch aus die Unterlagen von Gewerbetreibenden, anstatt die tatsächliche Getrenntsammlung vor Ort zu überprüfen. Das Land Bremen wollte sich zum Vollzug nicht einmal äußern. Die genannten Bundesländer befinden sich am unteren Ende des Rankings, wenn es um die erfolgreiche Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung in Deutschland geht.
„Wenn die Einhaltung der Getrenntsammlungspflicht nicht überprüft wird, bedeutet das einen Vorteil für die Betriebe, die nicht ordnungsgemäß handeln. Das demotiviert die Unternehmen, die sich an die Verordnung halten und ihren Abfall sauber trennen. Auf diese Weise wird ordnungswidriges Verhalten sogar noch verstärkt. Deshalb müssen die Bundesländer endlich dafür sorgen, dass sinnvolle Umweltgesetze auch gelebt werden. Ansonsten fühlen sich gesetzeskonforme Unternehmen benachteiligt und die Erreichung der gesetzlichen Klimaschutzziele bleibt bloß ein frommer Wunsch“, sagt Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft.
Dass es auch anders geht, zeigen unter anderem Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Schleswig-Holstein hat die Anzahl der Kontrollen Gewerbetreibender 2021 deutlich erhöht. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung durch Dienstberatungen mit den Vollzugsbehörden, Checklisten für Kontrollen, landeseigene Arbeitshilfen und eigene Überwachungskonzepte von Kreisen und kreisfreien Städten unterstützt. In diesen drei Bundesländern wurden auch die meisten Verstöße festgestellt und gemeinsam mit Baden-Württemberg auch die meisten Verfahren gegen Verstöße eröffnet. Nordrhein-Westfalen zeigt insgesamt die beste Kombination aus einem entschlossenen Vollzug mit vielen Vor-Ort-Kontrollen und konkreten Vorgaben, deren Einhaltung die Landesregierung auch kontrolliert. Ein Beispiel, dem die anderen Bundesländer folgen sollten. Durchwachsen schneidet Brandenburg ab. Hier wurden erste Schritte zur Verbesserung des Vollzugs unternommen.
Link:
Informationen zur getrennten Sammlung von Gewerbeabfällen: https://www.duh.de/projekte/gewerbeabfaelle/
Kontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin 0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de
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030 2400867-20, presse@duh.de