Pressemitteilung
Tag des Elektroschrotts: Deutsche Umwelthilfe fordert von neuer Bundesregierung verbindliche Sammelziele für Hersteller und Quoten zur Wiederverwendung
Berlin, 11.10.2021: Anlässlich des Tags des Elektroschrotts am 14. Oktober weist die Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf das Problem immer größer werdender Elektroschrottberge und viel zu geringer Sammelmengen hin. 2019 wurde in Deutschland mit rund 2,1 Millionen Tonnen Elektroschrott ein nie dagewesener Rekordwert erreicht. Gleichzeitig beträgt die Sammelmenge alter Elektrogeräte gerade einmal 44 Prozent, obwohl das Elektrogesetz 65 Prozent vorschreibt. Obwohl viele Altgeräte noch funktionstüchtig sind, wird hierzulande nur 1 Prozent zur Wiederverwendung aufbereitet. Die DUH fordert eine flächendeckende Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte durch den stationären und Onlinehandel, die Verpflichtung für jeden Hersteller, die gesetzliche Sammelquote zu erfüllen und eine Quote von mindestens 15 Prozent für Altgeräte zur erneuten Nutzung. Dies muss die neue Bundesregierung im Elektrogesetz festschreiben.
„Verbraucherinnen und Verbraucher können immer noch nicht flächendeckend und komfortabel ihre ausgedienten Elektrogeräte abgeben. Dies spiegelt sich in der katastrophal niedrigen Sammelmenge von nur 44 Prozent wider. Dabei enthalten alte Elektrogeräte Schadstoffe wie Schwermetalle, Flammschutzmittel und Weichmacher, die unbedingt sachgerecht behandelt werden müssen. Wenn die von der EU vorgegebene Sammelquote von 65 Prozent erfüllt werden soll, muss die neue Bundesregierung die gesetzlichen Sammelziele für jeden Hersteller verbindlich machen sowie Transparenz über die Sammelleistung schaffen. Bislang müssen die jeweiligen Hersteller und Händler ihre verfehlten Sammelbemühungen nicht öffentlich machen“, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.
Die DUH fordert zudem, dass alle Händler, die Elektrogeräte verkaufen, auch entsprechende Altgeräte zurücknehmen müssen. Bislang ist das lediglich für Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mehr als 400 Quadratmetern sowie für Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern vorgesehen.
„Im Elektrogesetz fehlen Impulse zur Förderung der Reparatur, Wiederverwendung und einem verbesserten Öko-Design. Die neue Bundesregierung muss dringend nachbessern. Wir können es uns nicht erlauben, funktionierende Elektrogeräte zu vernichten. Politische Initiativen durch den Bundesrat für mehr Wiederverwendung unterstützen wir deshalb. Mindestens 15 Prozent der Altgeräte sollten zur erneuten Nutzung aufbereitet werden müssen“, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Die Wiederverwendung von Elektrogeräten bringt enorme Umweltvorteile mit sich. So spart bereits die Wiederverwendung eines 130 Gramm schweren Smartphones 14 Kilogramm Ressourcen und 58 Kilogramm CO2-Emissionen ein.
Hintergrund:
Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucherinnen und Verbraucher alte Elektrokleingeräte bis 25 cm kostenlos bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen – bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die kostenlose Rückgabe von Altgeräten größer als 25 cm ist beim Kauf eines ähnlichen Neugeräts möglich. Mit einem Anteil von 10 Prozent leistete der Handel im Jahr 2019 nur einen geringen Beitrag zur Sammlung von Elektroschrott. Mit einer Sammelmenge von 947.100 Tonnen Elektroaltgeräten erreichte Deutschland in 2019 eine Sammelquote von rund 44 Prozent.
Links:
- Informationen zu Elektrogeräten: https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
- Rückgabe ausgedienter Elektrogeräte: https://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/
- Handysammlung der DUH „Handys für die Umwelt“: https://www.handysfuerdieumwelt.de
Kontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de