Pressemitteilung
Sieg gegen Fastfood-Riesen: Deutsche Umwelthilfe zwingt McDonald´s zu pflichtgemäßem Mehrwegangebot
Berlin, 11.10.2024: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat zur Durchsetzung der Mehrwegangebotspflicht für verzehrfertige Speisen und Getränke einen wichtigen Erfolg erzielt und den Fastfood-Konzern McDonald´s rechtlich dazu gezwungen, Verbraucherinnen und Verbrauchern pflichtgemäß Mehrweg anzubieten. Aktuelle Testbesuche der DUH ergaben Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht in 4 von 10 untersuchten Filialen in Berlin. Obwohl McDonald´s angibt, ein eigenes Mehrwegsystem für Getränke und Eis etabliert zu haben, erhielten die DUH-Testbesucher in 4 Filialen des Unternehmens nicht die gewünschten Mehrwegbecher.Um eine Wiederholung zukünftiger Verstöße auszuschließen, ging die DUH mit der Forderung nach Abgabe von Unterlassungserklärungen gegen McDonald´s Deutschland LLC und einen Berliner Franchisenehmer vor. Für die betroffenen Filialen wurden Unterlassungserklärungen abgegeben, wodurch die Verstöße eingestanden wurden und eine Wiederholung ausgeschlossen werden soll.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Es ist ein Armutszeugnis, dass wir einen Fastfood-Riesen wir McDonald´s dazu zwingen müssen, sich an geltendes Recht zu halten. Letztlich bestätigt dies jedoch die umweltschädliche Einwegstrategie des Unternehmens, das Wegwerf-Becher in einer Kampagne als ‚beautiful‘ bewirbt und eine Klage gegen die Tübinger Einwegverpackungssteuer unterstützt. Dabei zeigt McDonald´s in Frankreich bereits, wie Mehrweg erfolgreich eingesetzt werden kann. Dort wird beim Vor-Ort-Verzehr konsequent auf Mehrweg für Pommes, Salate und Co. gesetzt. Das Fastfood-Unternehmen betreibt offenbar nur dann echten Umweltschutz, wenn es per Gesetz dazu gezwungen wird. Wir fordern deshalb von Umweltministerin Steffi Lemke eine bundesweite Abgabe auf Einweg-Geschirr von mindestens 20 Cent und ein Verbot für Einweg-Geschirr beim Vor-Ort-Verzehr. Das wäre der effektivste Weg, den jährlichen McDonald´s-Verpackungsmüllberg von mehr als 40.000 Tonnen drastisch zu reduzieren.“
Die DUH kritisiert McDonald´s zudem für das Angebot von verbraucherunfreundlichen Individual-Mehrwegbechern, die ausschließlich in den Filialen des Fastfood-Konzerns zurückgegeben werden können. Viel besser sei die Teilnahme an einem unternehmensübergreifenden und einheitlichen Mehrweg-Poolsystem für Getränkebecher und Essensboxen. Je mehr große Akteure sich an einem solchen Poolsystem beteiligen, desto effizienter und vorteilhafter werden Mehrweg-Lösungen.
Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft: „Jedes Jahr fällt in Deutschland ein Müllberg von 5,8 Milliarden Einweg-Bechern und 4,5 Milliarden Einweg-Essensboxen an. Die Auswirkungen für Umwelt und Klima sind enorm. Wie kann es sein, dass wir mehr als anderthalb Jahre nach Inkrafttreten der Mehrwegangebotspflicht gerade beim Marktführer McDonald´s derart viele Verstöße feststellen? Insbesondere für die größten Konzerne der Gastronomiebranche sollte die Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht eine Selbstverständlichkeit sein, weil dort der meiste Verpackungsmüll anfällt. Offensichtlich führen die für den Vollzug zuständigen Landesbehörden aber viel zu wenig Kontrollen durch. Bei Verstößen sollten hohe Bußgelder verhängt werden, damit die Mehrwegpflicht ernst genommen wird. Solange die Landesbehörden ihrer Aufgabe nicht konsequent nachkommen, werden wir weiter Tests durchführen und gegen Verstöße rechtlich vorgehen.“
Links:
- Weitere Urteile gegen Lebensmittelhändler und Gastronomieunternehmen zur Mehrwegangebotspflicht: https://l.duh.de/p240207x
- FAQ zur Mehrwegangebotspflicht: https://www.duh.de/themen/recycling/verpackungen/becher/
Kontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin0170 7686923, metz@duh.de Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de