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Pressemitteilung

Sieg für die Energiewende: Von Deutscher Umwelthilfe vor Gericht unterstützter Mieter darf Balkonkraftwerk anbringen

Mittwoch, 11.09.2024

• Erfolgreiche Verhandlung: Berliner Mieter darf nach langem Rechtsstreit Balkonkraftwerk anbringen

• Wohnungsgenossenschaft lenkt nach Klage ein und lässt unangemessene Forderungen für Anbringung fallen

• DUH kritisiert Leerstellen im angekündigten Balkonkraftwerke-Gesetz und fordert schnelle Nachbesserungen vom Bundesjustizministerium

© IMAGO/Robert Poorten

Berlin, 11.9.2024: Die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützte Klage eines Berliner Mieters zur Genehmigung seines Balkonkraftwerks war erfolgreich: Nach monatelanger Blockade hat die Wohnungsgenossenschaft DPF vor Gericht eingelenkt. Die rechtlich nicht haltbaren, unsachlichen und überzogenen Auflagen wurden zurückgezogen und die Installation des Balkonkraftwerks endlich erlaubt. Fast zwei Jahre lang hatte die Genossenschaft dem Kläger die Installation durch Anforderungen wie die Prüfung der gesamten Hauselektrik erschwert und sich geweigert, die Verantwortung für die Statik zu übernehmen. Auch weitere Forderungen, wie die Montage durch eine Fachkraft, eine Freigabeerklärung der Feuerwehr und regelmäßige Wartungsnachweise, hielten vor Gericht nicht stand.

Marcel
, Kläger aus Berlin: „Endlich ist es so weit: Unser Balkonkraftwerk darf in Betrieb gehen. Das ist ein großer Erfolg für mich persönlich, aber auch für viele andere: Es ist schön, dass Mieterinnen und Mieter absurde Anforderungen zur Anbringung eines Balkonkraftwerks nicht einfach hinnehmen müssen. Befremdlich ist allerdings, dass solch langwierige Rechtsstreitigkeiten nötig sind, um einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können."

Barbara Metz
, Bundesgeschäftsführerin der DUH: Die Praxis von Vermieterinnen und Vermietern, Balkonkraftwerke mittels überzogener Auflagen verhindern zu wollen, ist schlicht nicht rechtens! Dass Mieterinnen und Mietern weiter häufig nur der Klageweg bleibt, um die Zustimmung zur Anbringung eines Balkonkraftwerks zu erlangen, ist ein Armutszeugnis für die Verbraucherpolitik der Bundesregierung und zeigt die weiter bestehenden gesetzlichen Regelungslücken deutlich auf. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, endlich klare und faire Kriterien für die Genehmigung von Balkonkraftwerken festzulegen, sodass alle ihren Beitrag zur Energiewende leisten können.“

Dirk Legler
, Rechtsanwalt: „Es ist wirklich bedauerlich, dass wir erst durch einen Rechtsstreit die Einsicht der Genossenschaft erwirken mussten. Der Beschluss ist aber ein wichtiges Zeichen für die Rechte von Mieterinnen und Mietern und ein Sieg für die Energiewende. Er zeigt: Eine nachhaltige Energiezukunft kann eingefordert werden! Das muss jetzt allen Vermieterinnen und Vermietern in Deutschland als objektiver Maßstab dienen.“

Link:

Mehr zum Thema Balkonkraftwerke: https://www.duh.de/balkonkraftwerke/

Kontakt:

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH
0170 7686923, metz@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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