Pressemitteilung
Schallende Ohrfeige für Minister Andreas Scheuer: Verwaltungsgericht Schleswig bezweifelt Rechtmäßigkeit der verweigerten Herausgabe der VW-Dieselgate-Akte
Berlin, 2.12.2020: Im Verfahren um eine in der vergangenen Woche von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) beantragten Zwangsvollstreckung gegen das Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer nachgeordnete Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bezweifelt das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Vorgehens des KBA nach vorläufiger Prüfung. Trotz eines rechtskräftigen Urteils zur Offenlegung der 600-seitigen Verwaltungsakte aus den ersten Wochen des Diesel-Abgasskandals hatte die Behörde der DUH nur eine Einsicht in eine unvollständige und zudem inhaltlich immer noch geschwärzte Akte gewährt. Das KBA hatte sich darüber hinaus geweigert, angeforderte Kopien in dem von der DUH für notwendig erachteten Umfang zu fertigen: Das KBA wollte selbst bei entsprechender Bezahlung Kopien nur von allenfalls 20 bis 30 Seiten erstellen. Gänzlich untersagt wurde das Fotografieren der in Kopie vorgelegten Behördenunterlagen.
Nur wenige Tage nach Einleitung der Zwangsvollstreckung reagierte das angerufene Verwaltungsgericht mit einer gerichtlichen Aufforderung an das KBA zur Stellungnahme. Das Gericht bezweifelt darin die Rechtmäßigkeit des KBA-Vorgehens, da weder ein Ermessen der Behörde noch gewichtige Gründe erkennbar seien, die dieses Vorgehen begründen würden.
„Bundesverkehrsminister Scheuer setzt seine Kumpanei mit dem Betrugskonzern VW zu Lasten von Millionen betrogenen VW-Diesel-Kunden fort. Anstatt diesen durch die Veröffentlichung des Schriftwechsels zwischen dem Unternehmen und dem KBA sowie den behördlichen Bewertungen des Betrugsverhaltens von VW zu helfen, ihr Recht auf Schadenersatz und Nachrüstung durchzusetzen, schlägt er sich einmal mehr auf die Seite des größten Betrugskonzerns in der Automobilindustrie. Seine Fachbehörde KBA ist besonders kreativ darin, auch bei vorliegenden, rechtskräftigen Urteilen Transparenz zu verweigern und damit die Interessen der Hersteller mit Zähnen und Klauen zu verteidigen. Es handelt sich hier um die Aufklärung eines Betruges durch VW in bislang nicht gekanntem Ausmaß. Das macht deutlich, dass seit Bekanntwerden des Dieselskandals vor fünf Jahren keinerlei Einsicht beim KBA eingekehrt ist. Verkehrsminister Scheuer muss nach dieser schallenden Ohrfeige durch ein Gericht das KBA anweisen, uns die seit fünf Jahren verweigerten Unterlagen als Kopien auszuhändigen“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Die DUH hatte in der vergangenen Woche im Rechtsstreit mit dem KBA zur Akteneinsicht im Kontext des Dieselskandals einen Antrag auf Zwangsvollstreckung beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht. Bei dem Verfahren geht es um Einsicht in diejenigen Unterlagen, die mit dem Rückruf von VW-Dieselfahrzeugmodellen im Zusammenhang stehen und in der Zeit vom 18. September bis zum 15. Oktober 2015 erstellt wurden. Das KBA hat nun zwei Wochen Zeit, um zu dem Antrag Stellung zu nehmen.
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de