Pressemitteilung
Schallende Ohrfeige für die Einweglobby
"Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin
vom heutigen Tag ist der Weg zum Dosenpfand ab 1. Januar 2003 frei",
so Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger aus der Kanzlei Geulen & Klinger als
Prozessvertreter der Mehrwegallianz.
"Die erfreulich klare Entscheidung des Berliner
Verwaltungsgerichts zu 1.767 Einzelklagen der Einweglobby bedeutet
eine weitere empfindliche Niederlage". Zu dieser Beurteilung kommen
die Bundesverbände der mehrwegorientierten Getränkewirtschaft, der
mittelständischen Privatbrauereien und die Deutsche Umwelthilfe e. V.
nach Studium des erfreulich deutlichen und klaren Beschlusses des
Berliner Verwaltungsgerichts.
Die Entscheidung ist eine klare und unmissverständliche Abgrenzung
von dem Urteil des lediglich für bestimmte Unternehmen in
Nordrhein-Westfalen zuständigen Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Das
Verwaltungsgericht Berlin als für das Bundesgebiet zuständige Gericht
ist den Düsseldorfer Erwägungen in keinem Punkt gefolgt.
"Der im einstweiligen Rechtsschutz ergangene Beschluss führt dazu,
dass auch die aus dem Düsseldorfer Verfahren resultierende
Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht keine aufschiebende
Wirkung für die Einführung des Dosenpfandes zum 1. Januar 2003 hat",
so Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger.
Alle früheren Klagen der "Vermüllungslobby" scheiterten bereits
vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht in Berlin. Auch das
Bundesverfassungsgericht wies bereits im Juni die Klagen und
Eilanträge der Einweglobby als unbegründet ab. Mit einer in der
bundesdeutschen Rechtsgeschichte beispiellosen Klagewelle startete
daraufhin das Zweckbündnis aus Dosenbierbrauereien, Dosenherstellern
und Lebensmitteldiscountern eine Klageflut von 500 Einzelverfahren
vor praktisch allen Verwaltungsgerichten der Bundesländer sowie zwei
Massenklagen mit über 9.000 Beteiligten vor dem eigentlich
zuständigen Berliner Verwaltungsgericht.
In der mit Spannung erwarteten Entscheidung führt das VG Berlin
(Az VG 10 A 349.02) aus: "Das auf Wiederherstellung der
aufschiebenden Wirkung ... gerichtete vorläufige Rechtsschutzbegehren
der Antragstellerinnen hat weder im Haupt- noch im Hilfsantrag
Erfolg." Damit ist faktisch auch die zweite noch anhängige,
inhaltsgleiche Klage weiterer 7.400 Unternehmen ebenfalls mit
gescheitert, so die in einer "Allianz pro Mehrweg" versammelten
Umweltverbände, Brauereien und Getränkefachhändler.
Im Lichte der klaren und unmissverständlichen Entscheidung fordert
das Bündnis für Mehrweg dazu auf, endlich die ebenso unsägliche wie
unsinnige Prozesshanselei einzustellen und die verbleibende Zeit bis
zum 1.1.2003 konstruktiv zu nutzen. Jürgen Resch wies noch einmal
darauf hin, dass die Umweltverbände im Januar 2003 Massen-Testkäufe
durchführen werden. Im Falle der Nichtumsetzung der Rechtsvorschrift
werde so auf die Einleitung der dafür vorgesehenen Bußgeldverfahren
gedrängt.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Jürgen Resch
Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4 ,78315 Radolfzell
Tel.: 0 77 32 / 99 95-0, Fax: 0 77 32 / 99 95-77, Mobil: 01 71 / 3 64 91 70
E-Mail: info@duh.de
Günther Guder
Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V., Monschauer Str. 7 ,40549 Düsseldorf
Tel.: 0211/683938, Fax: 0211/683602, Mobil: 0172 2424950
E-Mail: GFGH_Verbaende@compuserve.com
Roland Demleitner
Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V., Justus-Staudt-Straße 2 ,65555 Limburg
Tel.: 06431/52048, Fax: 06431/53612, Mobil: 0171 5311444
E-Mail: roland.demleitner@oms.de
Clemens Stroetmann
Stiftung Initiative Mehrweg, Rathingstraße 3 ,30559 Hannover
Tel.: 0511/5199646, Fax: 0511/5199647,
E-Mail: Stiftung-Initiative-Mehrweg@t-online.de
Wolfgang Brügel
Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V., Laufamholzstraße 314a ,90482 Nürnberg
Tel.: 0911/502665, Fax: 0911/5048154,
Dr. Remo Klinger
Rechtsanwaltskanzlei Geulen, Schaperstr. 15 ,10719 Berlin
Tel.: (0 30) 8 84 72-80, Fax: (0 30) 8 84 72-8 10,
E-Mail: klinger@geulen.com