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Pressemitteilung

Schallende Ohrfeige für die Einweglobby

Mittwoch, 02.10.2002

Berliner Verwaltungsgericht weist Sammelklage von 1.767 Betrieben gegen das Dosenpfand zurück

Kein Zweifel mehr am Inkrafttreten des Dosenpfandes zum 1. Januar 2003

"Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin

vom heutigen Tag ist der Weg zum Dosenpfand ab 1. Januar 2003 frei",

so Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger aus der Kanzlei Geulen & Klinger als

Prozessvertreter der Mehrwegallianz.

"Die erfreulich klare Entscheidung des Berliner

Verwaltungsgerichts zu 1.767 Einzelklagen der Einweglobby bedeutet

eine weitere empfindliche Niederlage". Zu dieser Beurteilung kommen

die Bundesverbände der mehrwegorientierten Getränkewirtschaft, der

mittelständischen Privatbrauereien und die Deutsche Umwelthilfe e. V.

nach Studium des erfreulich deutlichen und klaren Beschlusses des

Berliner Verwaltungsgerichts.

Die Entscheidung ist eine klare und unmissverständliche Abgrenzung

von dem Urteil des lediglich für bestimmte Unternehmen in

Nordrhein-Westfalen zuständigen Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Das

Verwaltungsgericht Berlin als für das Bundesgebiet zuständige Gericht

ist den Düsseldorfer Erwägungen in keinem Punkt gefolgt.

"Der im einstweiligen Rechtsschutz ergangene Beschluss führt dazu,

dass auch die aus dem Düsseldorfer Verfahren resultierende

Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht keine aufschiebende

Wirkung für die Einführung des Dosenpfandes zum 1. Januar 2003 hat",

so Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger.

Alle früheren Klagen der "Vermüllungslobby" scheiterten bereits

vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht in Berlin. Auch das

Bundesverfassungsgericht wies bereits im Juni die Klagen und

Eilanträge der Einweglobby als unbegründet ab. Mit einer in der

bundesdeutschen Rechtsgeschichte beispiellosen Klagewelle startete

daraufhin das Zweckbündnis aus Dosenbierbrauereien, Dosenherstellern

und Lebensmitteldiscountern eine Klageflut von 500 Einzelverfahren

vor praktisch allen Verwaltungsgerichten der Bundesländer sowie zwei

Massenklagen mit über 9.000 Beteiligten vor dem eigentlich

zuständigen Berliner Verwaltungsgericht.

In der mit Spannung erwarteten Entscheidung führt das VG Berlin

(Az VG 10 A 349.02) aus: "Das auf Wiederherstellung der

aufschiebenden Wirkung ... gerichtete vorläufige Rechtsschutzbegehren

der Antragstellerinnen hat weder im Haupt- noch im Hilfsantrag

Erfolg." Damit ist faktisch auch die zweite noch anhängige,

inhaltsgleiche Klage weiterer 7.400 Unternehmen ebenfalls mit

gescheitert, so die in einer "Allianz pro Mehrweg" versammelten

Umweltverbände, Brauereien und Getränkefachhändler.

Im Lichte der klaren und unmissverständlichen Entscheidung fordert

das Bündnis für Mehrweg dazu auf, endlich die ebenso unsägliche wie

unsinnige Prozesshanselei einzustellen und die verbleibende Zeit bis

zum 1.1.2003 konstruktiv zu nutzen. Jürgen Resch wies noch einmal

darauf hin, dass die Umweltverbände im Januar 2003 Massen-Testkäufe

durchführen werden. Im Falle der Nichtumsetzung der Rechtsvorschrift

werde so auf die Einleitung der dafür vorgesehenen Bußgeldverfahren

gedrängt.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Jürgen Resch

Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4 ,78315 Radolfzell

Tel.: 0 77 32 / 99 95-0, Fax: 0 77 32 / 99 95-77, Mobil: 01 71 / 3 64 91 70

E-Mail: info@duh.de

Günther Guder

Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V., Monschauer Str. 7 ,40549 Düsseldorf

Tel.: 0211/683938, Fax: 0211/683602, Mobil: 0172 2424950

E-Mail: GFGH_Verbaende@compuserve.com

Roland Demleitner

Bundesverband mittelständischer Privatbrauereien e.V., Justus-Staudt-Straße 2 ,65555 Limburg

Tel.: 06431/52048, Fax: 06431/53612, Mobil: 0171 5311444

E-Mail: roland.demleitner@oms.de

Clemens Stroetmann

Stiftung Initiative Mehrweg, Rathingstraße 3 ,30559 Hannover

Tel.: 0511/5199646, Fax: 0511/5199647,

E-Mail: Stiftung-Initiative-Mehrweg@t-online.de

Wolfgang Brügel

Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V., Laufamholzstraße 314a ,90482 Nürnberg

Tel.: 0911/502665, Fax: 0911/5048154,

Dr. Remo Klinger

Rechtsanwaltskanzlei Geulen, Schaperstr. 15 ,10719 Berlin

Tel.: (0 30) 8 84 72-80, Fax: (0 30) 8 84 72-8 10,

E-Mail: klinger@geulen.com

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