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Pressemitteilung

Plastiktütenhersteller scheitert vor dem Bundesgerichtshof mit Schadenersatzklage gegen die Deutsche Umwelthilfe und deren Geschäftsführer Jürgen Resch

Freitag, 26.01.2018 Dateien: 3

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist eine durch BASF unterstützte Schadenersatzklage des Plastiktütenherstellers Victor in Höhe von mehr als 2,7 Millionen Euro im Streit um biologisch abbaubare Plastiktüten endgültig gescheitert – Das über fünf Jahre andauernde Klageverfahren zielte auf die wirtschaftliche Existenzvernichtung der Deutschen Umwelthilfe und deren Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch ab – Mit der Klage sollte ganz offensichtlich die Aufklärungsarbeit zu bestimmten, von BASF vertriebenen, angeblich umweltfreundlichen Biokunststoffen verhindert werden

© DUH

Berlin, 26.1.2018: Im Rechtsstreit um angebliche Falschaussagen zu biologisch abbaubaren Plastiktüten hat der Bundesgerichtshof mit einem Beschluss vom 9. Januar 2018 die Schadensersatzklage der Victor Güthoff & Partner GmbH und der Ruppiner Papier- und Folienwerke GmbH gegen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und deren Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch endgültig abgewiesen (VI ZR 74/17). Zuvor hatten die Richter des Oberlandesgerichts Köln der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation umfassend Recht gegeben und die Revision nicht zugelassen (AZ 15 U 28/14). Gegen die Nichtzulassung der Revision hatten die Plastiktütenhersteller eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt, die nun mit dem Beschluss vom 9. Januar 2018 zurückgewiesen wurde.

Die auf die wirtschaftliche Existenzvernichtung der DUH ausgerichtete Schadenersatzklage wurde über mehr als fünf Jahre mit einem unglaublichen Aufwand, dem mehrmaligen Wechseln von Anwälten, dutzenden Schriftsätzen und insgesamt über zehn Gutachten betrieben. Die insgesamt drei vorangegangenen Gerichtsverhandlungen des Land- und Oberlandesgerichts Köln gewann allesamt die DUH. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband wirft dem Chemiekonzern BASF vor, als Finanzier fast aller von der Klägerin vorgelegter Gutachten, als offizielles Partnerunternehmen der Victor-Group und als Zulieferer der Plastiktütenmaterialien, die wirtschaftliche Vernichtung der DUH und deren Bundesgeschäftsführers zum Ziel gehabt zu haben. Nach Einschätzung der DUH versteckte sich der Chemieriese hinter dem mittelständischen Plastiktütenhersteller Victor, um keinen Imageschaden bei dem Versuch zu erleiden, sich eines bundesweit tätigen Umweltschutzverbands und eines seiner Geschäftsführer zu entledigen.

Der nun abschließend von der DUH gewonnene Mammutprozess zeigt, mit welchen Mitteln Industriekonzerne versuchen, Umweltverbände und ihre Repräsentanten einzuschüchtern, die „Greenwashing“, z.B. zu den tatsächlichen Umweltfolgen von Bioplastik, aufdecken und verbrauchertäuschende Aussagen im Rahmen einer ökologischen Marktüberwachung stoppen.

2012 hatte die DUH auf die irreführende Werbung für Tragetaschen aus dem Biokunststoff Polymilchsäure (PLA) hingewiesen und die drei Handelsketten ALDI Nord, ALDI Süd und Rewe wegen der dadurch praktizierten Verbrauchertäuschung erfolgreich abgemahnt. Alle drei Unternehmen verkauften Tüten der Victor Group, deren Materialzulieferer der Chemiekonzern BASF war. Entgegen dem auf den Tüten vermittelten Eindruck, waren die Bioplastiktüten weder umweltfreundlicher als herkömmliche Plastiktüten, noch wurden sie nach einer durch die DUH durchgeführten Umfrage in deutschen Kompostierungsanlagen regelmäßig kompostiert. Nachdem ALDI Nord, ALDI Süd und Rewe gegenüber der DUH erklärten, ihre biologisch abbaubaren Plastiktüten nicht mehr als „100% kompostierbar“ zu bewerben und diese aus dem Sortiment nahmen, wollte sich die Victor Group die entgangenen Einnahmen in Höhe von 2,7 Millionen Euro ausgerechnet von der DUH und deren Bundesgeschäftsführer persönlich bezahlen lassen.

„Die Aufklärungsarbeit der DUH über die verheerenden Umweltbelastungen der Plastiktütenflut und auch über Bioplastiktüten durchkreuzte anscheinend die Strategie des Chemiekonzerns BASF, der als Materialzulieferer die angeblich umweltfreundlichen Bioplastiktüten wohl zum neuen Verkaufsschlager machen wollte. Nur so ist zu erklären, dass als strategisches Mittel eine Millionenklage gegen die DUH und mich persönlich gewählt wurde, um unsere Aufklärungsarbeit zu verhindern. Die Plastiktütenfirmen und ihr Zulieferer BASF erhalten mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs die klare Botschaft, dass Umwelt- und Verbraucherverbände auch weiterhin berechtigt sind, auf Verbrauchertäuschung hinzuweisen. Die DUH wird weiterhin kritisch über sogenannte Bioplastikprodukte mit zweifelhaftem oder nicht vorhandenem Umweltnutzen berichten. Wir lassen uns auch von BASF keinen Maulkorb verpassen“, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

„Fast alle Gutachten im Verfahren gegen die DUH wurden nicht von der Klägerin, sondern vom Chemiekonzern BASF in Auftrag gegeben. Der Konzern aus Ludwigshafen entwickelt Biokunststoffe und versucht diese seit Jahren als vermeintlich ökologische Alternative zu Verpackungen aus fossilen Rohstoffen auf dem Markt zu platzieren. Dabei geht es jedoch nicht um die Umwelt, sondern um Profite, denn Biokunststoffe werden im Vergleich zu normalem Plastik oft zu vielfach höheren Preisen verkauft. Allerdings können Ökobilanzen bislang keine gesamtökologischen Vorteile von Biokunststoffen im Vergleich zu solchen aus fossilem Rohöl belegen. Viele der als biologisch abbaubar beworbenen Kunststoffe bauen sich unter natürlichen Bedingungen nur ähnlich langsam ab wie normale Kunststoffe und werden oft auch in Kompostierungsanlagen nicht kompostiert. Weil die DUH den Geschäftsinteressen einer ganzen Branche im Wege stand, sollte ein Exempel statuiert und ein ganzer Verband kaltgestellt werden“, kritisiert Resch.

„Es ist besonders dreist, dass sich Plastiktütenhersteller entgangene Gewinne ausgerechnet von denjenigen auszahlen lassen wollten, die Aussagen zur Umweltfreundlichkeit von Bioplastiktüten als falsch entlarvten. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes stärkt Umwelt- und Verbraucherschutzverbände in ihrer Arbeit und zeigt, dass selbst Millionenklagen nicht zur Einschüchterung taugen“, sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit vertrat. Der am 9. Januar 2018 vom Bundesgerichtshof verkündete Beschluss ist rechtskräftig.

Links:

Den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 9.1.2018 zur Klage der Victor Güthoff & Partner GmbH und der Ruppiner Papier- und Folienwerke GmbH gegen die DUH finden Sie am Ende dieser Seite.

Ebenso das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 9.2.2017 und das Mythenpapier zu Biokunststoffen.

Weitere Informationen zum Thema Bioplastik

Informationen zu Plastiktüten

Kontakt:

Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

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