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Pressemitteilung

Offshore-Wind: Naturverträglicher Ausbau braucht verlässliche Ziele und europäische Lösungen

Dienstag, 02.06.2020 Dateien: 2

Neues Gesetz zu Offshore-Windanlagen voraussichtlich am morgigen Mittwoch im Bundeskabinett – Geplante Anhebung der Offshore-Ausbauziele ist überfällig und schafft Verlässlichkeit für Anlagenbauer, Projektentwickler und Netzbetreiber – Naturverträgliche Flächenplanung muss zügig umgesetzt werden – Abstimmung mit Nordseeanrainern erhöht Flächenpotenzial – Reduktion von Fischerei, Gas- und Ölförderung sowie Schifffahrt kann Meeresnatur entlasten

© Michael Halberg - Fotolia

Berlin, 2.6.2020: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die längst überfällige Anhebung der Ausbauziele für die Offshore-Windenergie auf 20 Gigawatt in 2030 sowie 40 Gigawatt in 2040, wie sie im Änderungsentwurf des Windenergie-auf-See-Gesetzes geplant ist. Das Kabinett wird den Änderungsentwurf voraussichtlich in seiner Sitzung am 3. Juni beraten. Offshore-Windenergie nimmt wegen der hohen und zuverlässigen Stromerzeugung eine Schlüsselrolle beim Klimaschutz ein.

Für einen naturverträglichen Ausbau ist die Flächenplanung entscheidend. Die DUH fordert, im Raumordnungsplan für die sogenannte Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee  zügig Vorranggebiete für die Windkraftnutzung, aber auch für den Naturschutz festzuschreiben und Windparks in naturschutzfachlich sensiblen Gebieten auszuschließen. Ziel der Flächenplanung müssen kompakte Gebiete mit möglichst wenig Anbindungsleitungen sein, um den Flächenverbrauch so gering wie möglich zu halten. Naturverträgliche Flächenpotentiale können zudem durch die gemeinsame Planung der europäischen Nordsee-Anrainerstaaten gehoben werden.

Bundesgeschäftsführer der DUH, Sascha Müller-Kraenner, kommentiert: „Wir begrüßen die Anhebung des Ausbauziels, daran muss sich aber auch eine zügige und naturverträgliche Flächenplanung anschließen. Eine Kooperation mit den europäischen Nachbarn erleichtert den Schutz von Arten und Habitaten. Wenn alle an die Nordsee angrenzenden Staaten gemeinsam Windparks, Anbindungsleitungen und Verteilkreuze planen, können nicht nur Flächen effizienter genutzt werden, auch Flexibilität und Versorgungssicherheit lassen sich besser gewährleisten. Eine Energiekonferenz der Nordsee-Anrainerstaaten ist dringend geboten und muss durch die deutsche Ratspräsidentschaft forciert werden.“

Die DUH fordert die Bundesregierung auf, nicht nur die EU-Ratspräsidentschaft, sondern auch den Vorsitz bei der North Seas Energy Cooperation zu nutzen, um eine gemeinsame Nordsee-Offshore-Strategie anzustoßen. Nicht zuletzt muss, wo immer es möglich ist, eine Entlastung der Meeresnatur angestrebt werden. Weniger Fischerei, eine geringere Förderung von Gas und Erdöl und weniger Schiffsverkehr können helfen, Arten und Habitate zu entlasten.

Hintergrund:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat seinen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften veröffentlicht. Die DUH hat hierzu am 28. Mai 2020 eine Stellungnahme abgegeben. Am 3. Juni 2020 soll das Gesetz im Bundeskabinett beraten werden.

Die Energiewende und eine wachsende Nachfrage nach erneuerbarem Strom erfordern, dass die Potenziale der Offshore-Windenergie mit ihren hohen Volllaststunden und ihrer verlässlichen Stromlieferung genutzt werden. Die frühzeitige Festlegung auf angemessene Ausbauziele ist ein wichtiges Signal für Hersteller und Netzbetreiber. Sie schafft Verlässlichkeit um die notwendigen Fertigungskapazitäten vorzuhalten sowie die naturverträgliche Planung und Realisierung von Anbindungsleitungen zu ermöglichen. Einhergehen muss dies mit einer angemessenen Ausstattung der beteiligten Planungs- und Naturschutzbehörden, insbesondere des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie und auch des Bundesamts für Naturschutz.

Der Ausbau der Offshore-Windenergie bringt ernst zu nehmende Risiken für die Meeresnatur und Meeresumwelt. Dies gilt sowohl für die erforderlichen Baumaßnahmen als auch für den Betrieb, die Wartung, den Rückbau und die Netzanbindung. Je nach Gründungsvariante und Technik sind Vögel, Meeressäugetiere, Fische, Wirbellose und Lebewesen, die im Bereich des Gewässergrundes leben, betroffen. Im gesamten Prozess gilt es, die Auswirkungen auf Meeresnatur und Meeresumwelt soweit wie möglich zu reduzieren.

Link:

Die DUH-Stellungnahme zum Gesetzesentwurf und das Positionspapier der DUH für Offshore-Windenergie finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

Ulrich Stöcker, Bereichsleiter Naturschutz und Biodiversität
01608950556, stoecker@duh.de

DUH-Pressestelle:

Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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