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Pressemitteilung

Nutzungsverbot für „Komfortkamine“ in Stuttgart ist Kniefall vor der Ofenindustrie

Freitag, 03.02.2017

Landesregierung schwächt ursprünglich geplante Verordnung erheblich ab und lässt Kaminöfen ohne Filter weiterhin bei Feinstaubalarm die Luft verschmutzen – Deutsche Umwelthilfe fordert generelles Nutzungsverbot für Öfen ohne wirksame Abgasreinigung – Behörden sind aufgefordert, Regelung zu kontrollieren und Verstöße zu sanktionieren

© Marco2811 - Fotolia

Berlin, 03.02.2017: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die drastisch abgeschwächten Vorgaben für sogenannte „Komfortkamine“ in Stuttgart, die am 31.1.2017 vom Ministerrat des Landes Baden-Württemberg beschlossen wurden. Die Verordnung verfehlt ihr Ziel, für saubere Luft in Stuttgart zu sorgen. Denn alle neueren Öfen, die seit dem 1.1.2015 errichtet wurden, erhalten pauschal einen Freibrief und sind vom Nutzungsverbot ausgenommen. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, dass Kaminöfen bei Feinstaubalarm nur dann genutzt werden dürfen, wenn diese mit einem Filter ausgestattet sind.

„Abermals knickt die Politik vor den Interessen der Ofenindustrie ein und verliert dabei das Ziel, für saubere Luft zu sorgen, aus den Augen. Noch im Januar hat sich das zuständige Verkehrsministerium in einer Stellungnahme klar gegen weitere Ausnahmen ausgesprochen – insbesondere auch gegen eine pauschale Ausnahme für neue Kaminöfen, welche vehement von den Industrieverbänden gefordert wurde. Innerhalb weniger Wochen scheint es in dem von Winfried Hermann geführten Haus zu einem lobbygetriebenen, nicht nachvollziehbaren Sinneswandel gekommen zu sein“, kritisiert Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer.

„Komfortkamine“, also Einzelraumfeuerungen wie Kaminöfen, müssen die Staub-Grenzwerte lediglich auf dem Prüfstand einhalten. Analog zum Pkw-Bereich besteht auch bei Öfen das Problem, dass in der Realität deutlich mehr Schadstoffe ausgestoßen werden als vom Hersteller angegeben. Selbst neuere Öfen, welche die seit 2015 bundesweit geltenden Grenzwerte einhalten, sind daher nicht emissionsarm. Sie produzieren im Vergleich zu einem alten Dieselfahrzeug ein Vielfaches mehr Feinstaub und verschmutzen die Luft.

„Die Bewohner Stuttgarts sind von Dieselabgasen und Feinstaub gebeutelt. Es müssen daher endlich wirksame Einfahrverbote für Diesel-Pkw und Nutzungsverbote für schmutzige Öfen her. Bereits die ursprünglich geplanten Vorgaben für „Komfortkamine“ waren nicht sonderlich ambitioniert. Durch die zusätzliche Ausnahmeregelung ist die Verordnung nun vollends verwässert. So kann die Luftqualität in der Feinstaub- und Stickstoffdioxidhauptstadt Deutschlands nicht verbessert werden“
, betont Resch.

Deutschlands Nachbarstaaten gehen konsequenter vor: Im österreichischen Graz dürfen bei hohen Feinstaubwerten keine Kaminöfen mehr genutzt werden – unabhängig davon, ob diese neu oder alt sind. Im polnischen Krakau sollen Feuerungsanlagen für Festbrennstoffe wie Holz oder Kohle ab Herbst 2019 komplett verboten werden. Die DUH fordert, die Nutzung von Kaminöfen in Regionen mit hoher Feinstaubbelastung komplett zu verbieten bzw. diese auf Anlagen mit wirksamer Emissionsminderungstechnik zu beschränken.

Neben den zahlreichen Ausnahmeregelungen bemängelt die DUH, dass die in Stuttgart geplanten behördlichen Kontrollen des Nutzungsverbots unzureichend sind und Verstöße keine unmittelbaren Sanktionen zur Folge haben. Weiterhin ist die Landesverordnung auf Stuttgart beschränkt: Damit bleiben Regionen oder Städte wie Tübingen außen vor, die ebenfalls eine hohe Feinstaubbelastung durch Holzfeuerung aufweisen. Die Landesregierung müsse daher nach Ansicht der DUH die rechtlichen Möglichkeiten von Kommunen verbessern, entsprechende lokale Beschränkungen einzuführen. Laut der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) waren kleine und mittlere Feuerungsanlagen im Jahr 2014 für 38 Prozent des Feinstaubs (PM2,5) in Baden-Württemberg verantwortlich und sind damit die Hauptquelle feiner Partikel. 

Links: 

Mehr Informationen zum Thema Holzfeuerung: http://www.duh.de/cleanheat/  

Kontakt: 

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Dorothee Saar, Bereichsleiterin Verkehr & Luftreinhaltung
0302400867-72, saar@duh.de  

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe 

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