Pressemitteilung
Neue Rücknahmepflicht für Elektroschrott: Deutsche Umwelthilfe sieht Supermärkte schlecht aufgestellt und kündigt Testbesuche an
Berlin, 3.6.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht Lebensmitteleinzelhändler bei der ab dem 1. Juli 2022 geltenden Rücknahmepflicht von Elektroschrott unzureichend aufgestellt. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes unter den 13 größten Supermärkten, Discountern und Drogerien. Keines der befragten Unternehmen legte der DUH ein ausreichend verbraucherfreundliches Kommunikations- und Rücknahmekonzept vor. Ab dem 1. Juli 2022 sind Lebensmitteleinzelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern dazu verpflichtet, ausgediente Elektrokleingeräte wie Waffeleisen oder Wasserkocher in haushaltsüblichen Mengen ohne einen Produktneukauf kostenfrei zurückzunehmen. Eine Sammlung von Elektroaltgeräten ist deshalb besonders wichtig, weil viele von Ihnen für eine umweltfreundliche Wiederverwendung aufbereitet, beim Recycling wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und enthaltene Schadstoffe sicher entsorgt werden können.
„Supermärkte, Discounter und Drogerien bringen massenhaft Elektrogeräte in Umlauf und es wird Zeit, dass auch sie Verantwortung für deren Entsorgung übernehmen. Es ist allerdings schockierend zu sehen, dass viele Unternehmen trotz einer langen Vorbereitungszeit von mehr als einem Jahr noch immer keine verbraucherfreundlichen Konzepte vorlegen können. Eine Rückgabe an der Supermarktkasse, wie es bei Aldi Süd geplant ist, wird Kundinnen und Kunden unter Druck setzen. Stressige, unangenehme Situationen bei der Rückgabe sind da vorprogrammiert. Auch jeweils ein Hinweisschild wie es Lidl plant, informiert Kundinnen und Kunden nicht ausreichend über ihre Rückgaberechte. Wir werden die verpflichtende Rücknahme von Elektroschrott ab dem 1. Juli mit Testbesuchen überprüfen und bei festgestellten Verstößen rechtliche Schritte einleiten“, kündigt die DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz an.
Eine verbraucherfreundliche Rücknahmepraxis von alten Elektrogeräten sollte entweder durch eine Rückgabe in professionellen Sammelbehältnissen in der Nähe des Kassenbereiches erfolgen oder durch eine persönliche Abgabe bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ein Blick des Kassenpersonals auf die Sammelbehälter ist zwingend notwendig, um Fehlwürfe oder eine Beraubung von Elektrogeräten zu verhindern. Bei der persönlichen Rückgabe an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollte ausreichend Personal vorhanden und geschult sein, damit es nicht zu langen Wartezeiten kommt. Für eine umfangreiche Information über die Rückgabemöglichkeiten muss es mindestens im Eingangs- und Ausgangsbereich sowie direkt an den jeweiligen Verkaufsstellen für Elektrogeräte gut sicht- und lesbare Hinweisschilder geben.
„Besonders unzufrieden sind wir mit den Antworten von Edeka und Netto Nord. Sie haben uns mitgeteilt, dass eine Rückgabe nur bei Märkten mit mehr als 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche gewährleistet werden kann. Rein rechtlich gesehen mag das korrekt sein, aber wenn in einem Markt Elektroschrott abgegeben werden darf und in einem anderen nicht, entsteht Verunsicherung bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Mit einer einheitlichen Rücknahme in allen Edeka- und Netto-Filialen würden die Supermarktketten ihrer vollen Verantwortung für eine korrekte Altgeräteentsorgung gerecht“, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Neben Maßnahmen zur Erhöhung der Sammelmenge ist auch entscheidend, was mit den gesammelten Altgeräten passiert. Hierzu sind die bei der DUH-Umfrage vorgelegten Konzepte ebenfalls völlig unzureichend. Obwohl bis zu 15 Prozent der gesammelten Elektrogeräte wiederverwendbar sind, hat keines der Unternehmen eine entsprechende Separierung der Geräte geplant. Damit werden voraussichtlich riesige Mengen funktionierender oder reparaturfähiger Elektrogeräte vernichtet. Auch die geplanten Vorgaben zum Recycling sind bei den allermeisten befragten Unternehmen ungenügend, weil die Einhaltung gängiger Entsorgungsstandards nicht sichergestellt wird.
Hintergrund:
Nach dem novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind ab dem 1. Juli 2022, zusätzlich zu den bereits in die Rücknahme eingebundenen Elektrohändlern, auch größere Lebensmitteleinzelhändler mit mindestens 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, gesetzlich verpflichtet, Elektrogeräte zurück zu nehmen. Die Ausweitung der Rücknahmepflicht soll die niedrige Sammelquote von nur 44,1 Prozent im Jahr 2020 steigern. Die gesetzlich vorgeschriebene Sammelquote für Elektroaltgeräte beträgt 65 Prozent und wird seit Jahren deutlich unterschritten.
Mit der neuen Pflicht für Lebensmitteleinzelhändler müssen Geräte wie Handys oder Mixer, die in keiner Kantenlänge 25 cm übersteigen, kostenlos und ohne den Kauf eines Neugerätes zurückgenommen werden. Wird ein Neugerät mit einer Kantenlänge größer als 25 cm wie eine Mikrowelle oder ein Kühlschrank gekauft, so muss auch ein Altgerät mit ähnlicher Funktion kostenlos zurückgenommen werden. Zudem sind die Lebensmitteleinzelhändler verpflichtet, durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Kundenstroms platzierte Hinweise, Verbraucherinnen und Verbraucher über die Rückgabemöglichkeiten zu informieren.
Link:
DUH-Webseite mit Positionspapier zum Elektrogesetz sowie weiteren Informationen zum Thema Elektrogeräte: https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
Kontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de