Pressemitteilung
Neue EU-Verpackungsverordnung: Deutsche Umwelthilfe fordert ambitionierteres Abfallvermeidungsziel und höhere Mehrwegquoten
Berlin, 16.3.2023: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert anlässlich der heutigen Beratungen des EU-Rats zur EU-Verpackungsverordnung deutliche Nachbesserungen. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband begrüßt zwar, das erstmals in der Verpackungsverordnung vorgesehene Abfallvermeidungsziel, allerdings muss dieses deutlich ambitionierter ausgestaltet und für umweltfreundliche Mehrwegverpackungen höhere Quoten festgelegt werden. Bedauerlich sind zudem zu unkonkrete sowie späte Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen und eine nach wie vor nicht geschlossene Regelungslücke zur Umgehung nationaler Plastiktütenverbote durch Händler. Die DUH fordert deshalb von den Umweltministerinnen der EU-Mitgliedstaaten, aber insbesondere von der deutschen Umweltministerin Steffi Lemke, sich bei der Erarbeitung der EU-Verpackungsverordnung für eine konsequente Abfallvermeidung, für mehr Mehrweg und ein verbessertes Recycling einzusetzen.
Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin: „Dass die EU-Kommission ein Vermeidungsziel für Verpackungsmüll festlegen will, ist zwar ein wichtiger Schritt, aber er ist nicht groß genug, denn es braucht viel anspruchsvollere Vorgaben für eine Umkehr des Trends zu immer mehr Verpackungen. Mit den derzeitigen Vorgaben der Kommission ist eine Begrenzung der pro Kopf verursachten Verpackungsabfälle auf ein ähnliches Level wie 2009 erst 2040 vorgesehen. Wir müssen früher und energischer gegensteuern und bereits 2030 eine Einsparung erreichen, die den Anstieg des Verpackungsmülls in den letzten zehn Jahren wettmacht. Um Ausweichbewegungen von schwereren auf leichtere Verpackungsmaterialien zu vermeiden, braucht es zusätzlich materialspezifische Unterziele. Diese sollten für Verpackungen aus Kunststoffen, Verbundmaterialien und Metall gelten.“
Die Einführung verbindlicher und ambitionierter Mehrwegquoten ist dringend notwendig für eine echte Verpackungswende. Deshalb müssen die Mehrwegquoten in der EU-Verpackungsverordnung deutlich angehoben werden.
Thomas Fischer, DUH-Leiter Kreislaufwirtschaft: „Insbesondere die Ziele für nicht-alkoholische und alkoholische Getränke in Mehrwegflaschen, außer Wein und Spirituosen, sind mit 25 Prozent für 2040 viel zu niedrig. In Deutschland werden seit Jahrzehnten Mehrwegquoten von mehr als 40 Prozent im Getränkebereich erreicht. Um sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten bis 2030 und 2040 auf dem richtigen Weg sind, ist es nötig, Zwischenziele und -bewertungen festzulegen, die bislang nicht vorgesehen sind. Allerdings muss die deutsche Umweltministerin Lemke aufpassen, dass niedrigere Quotenvorgaben aus Europa nicht automatisch zum Zielwert in Deutschland werden, sondern durch höhere nationale Vorgaben ersetzt werden können. Aufgrund des Verordnungscharakters der EU-Regelung bestehen hieran bislang Zweifel.“
Das geplante Einwegverbot beim Vor-Ort-Verzehr von Speisen und Getränken sollte nicht wie vorgesehen erst 2030 in Kraft treten und Ausnahmen für kleinere Betriebe zulassen. Dadurch würde ein Großteil der Gastronomiebetriebe aus der Regelung fallen und völlig unnötige Abfallmengen bestehen bleiben. In Frankreich wird so eine Verbotsregelung bereits seit Januar 2023 umgesetzt.
Zudem gehen die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen aus dem Entwurf der Verpackungsverordnung nicht klar genug hervor, da die konkrete Ausgestaltung in spätere delegierte Rechtsakte ausgelagert werden soll. Deshalb fordert die DUH zwingend Mindestkriterien an die Recyclingfähigkeit vorzugeben, die für alle Verpackungsmaterialien gleich gelten sollen. Außerdem sollten Recyclingkriterien bereits ab 2025 verbindlich sein, damit nicht oder schlecht recyclingfähige Verpackungen schneller vom Markt verschwinden.
Geht es nach dem Entwurf der EU-Verpackungsverordnung, wird eine Umgehung des deutschen Plastiktütenverbots durch Händlerinnen und Händler weiterhin möglich sein. So haben diese die Möglichkeit, ihre Einweg-Plastiktüten etwas dicker als 50 Mikrometer zu machen, um aus dem Regelungsbereich herauszufallen. Nach Einschätzung der DUH kann erst ab mindestens 120 Mikrometern Wandstärke von wirklichen Mehrwegtragetaschen für eine vielfache Wiederverwendung ausgegangen werden. Die DUH fordert daher eine entsprechende Anpassung des Regelungsbereichs.
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Die Stellungnahme zur EU-Verpackungsverordnung finden Sie am Ende dieser Seite.
Kontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de
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030 2400867-20, presse@duh.de