Pressemitteilung
Neue EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen: Deutsche Umwelthilfe fordert Verbot verschwenderischer Einweg-Produkte sowie verbindliche Vorgaben für Elektrogeräte, Batterien und Autos
Berlin, 23.5.2024: Mit der heute in Kraft tretenden EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen sieht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Umweltministerin Steffi Lemke in der Pflicht, besonders betroffene Produkte wie Elektrogeräte, Batterien und Fahrzeuge strenger zu regulieren. Der Verordnung zufolge sollen bis 2030 mindestens 25 Prozent des jährlichen Verbrauchs strategischer Rohstoffe in der EU aus dem Recycling stammen. Zudem sollen die Mitgliedsstaaten Wiederverwendung, Reparatur und ressourcenschonendes Produktdesign vorantreiben, um so zum Beispiel den Bedarf an Materialien wie Lithium, Kobalt und seltenen Erden zu reduzieren. Die DUH fordert deshalb von Umweltministerin Lemke neben einem Verbot besonders ressourcenvergeudender Einweg-Produkte verbindliche Wiederverwendungsquoten für Elektrogeräte und Fahrzeugbatterien sowie eine Senkung der Mehrwertsteuer für Reparaturen auf 7 Prozent.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die EU-Verordnung ist ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige Versorgung mit kritischen Rohstoffen, denn sie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zu einem sparsamen Umgang. Jetzt kommt es darauf an, welche Maßnahmen die einzelnen Mitgliedsstaaten vorgeben. Wir fordern Umweltministerin Lemke auf, unnötig ressourcenvergeudende Produkte wie Einweg-E-Zigaretten oder Einweg-Powerbanks schlichtweg zu verbieten. Um den Bedarf kritischer Rohstoffe für Fahrzeuge und Elektroantriebsbatterien zu verringern, brauchen wir außerdem weniger und kleinere Pkw auf den Straßen. Wo möglich sollten kritische Rohstoffe ersetzt und gar nicht verwendet werden, wie zum Beispiel durch neue Batterietechnologien ohne Lithium oder Elektromotoren ohne seltene Erden.“
Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft: „Durch Wiederverwendung und Reparatur kann der Bedarf an kritischen Rohstoffen enorm reduziert werden. Mit einer Restkapazität von etwa 70 Prozent eignen sich ausgemusterte Antriebsbatterien noch gut als stationäre Speicher für Erneuerbare Energien. Auch sind rund 15 Prozent der ausgemusterten Elektrogeräte für eine erneute Nutzung gut geeignet. Um die Wiederverwendung zu fördern, braucht es verbindliche Quoten für Elektrogeräte und Fahrzeugantriebsbatterien.“
Einer ambitionierten Umsetzung der EU-Verordnung steht außerdem entgegen, dass derzeit nur etwa 32 Prozent der Elektroaltgeräte gesammelt und einem Recycling zugeführt werden. Die DUH fordert Steffi Lemke auf, hier über die Novelle des Elektrogesetzes nachzubessern. Dazu gehört die Abkehr von branchenübergreifenden Sammelzielen hin zu konkreten Vorgaben, an die sich jeder einzelne Hersteller halten muss. Zudem brauche es eine generelle Verpflichtung für alle Händler, beim Verkauf eines neuen Geräts ein ähnliches Altgerät zurückzunehmen.
Links:
- https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
- https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/https://www.duh.de/projekte/batterien/
- https://www.duh.de/projekte/batterien/https://www.duh.de/projekte/batterien/elektroauto-batterien-und-fahrzeuge/
Kontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de
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030 2400867-20, presse@duh.de