Pressemitteilung
Neue Analyse der Deutschen Umwelthilfe zum Anwohnerparken: Bund und Länder müssen den Weg frei machen für Mindestgebühr von 1 Euro pro Tag
Berlin, 10.8.2023: Obwohl mehrere Bundesländer und das Bundesverkehrsministerium blockieren, haben mittlerweile 30 deutsche Städte ihre Anwohnerparkgebühren auf eine angemessene Höhe angehoben. Das zeigt eine Recherche der Deutschen Umwelthilfe (DUH), acht Monate nachdem der Umwelt- und Verbraucherschutzverband eine Abfrage der Anwohnerparkgebühren in deutschen Städten veröffentlicht hatte. Positiver Spitzenreiter ist die Stadt Oldenburg, die bis zum Jahr 2027 Anwohnerparkgebühren von bis zu 540 Euro angekündigt hat. Auch die geplanten Erhöhungen in Bonn und Düsseldorf (bis zu 360 Euro im Jahr) sowie Münster (bis zu 380 Euro im Jahr) sind laut DUH geeignet, um die Mobilitätswende zu beschleunigen. Negativbeispiele sind die Landeshauptstädte Hannover, Dresden, Erfurt, Potsdam, Saarbrücken und Stuttgart. Hier kostet ein Anwohnerparkausweis maximal 30,70 Euro pro Jahr – das deckt nicht einmal den Verwaltungsaufwand. Die DUH fordert eine Anhebung der Gebühren für Anwohnerparkausweise auf mindestens 1 Euro pro Tag und deutlich mehr für große Monster-SUV.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Wir werden nicht hinnehmen, dass kostbarer öffentlicher Raum für wenige Cent pro Tag oder gar kostenlos an parkende Autos verramscht wird. Es ist ein großer Erfolg, dass seit unserer Abfrage im Dezember 2022 weitere Städte nachziehen und die Anwohnerparkgebühren anheben. Länder und Kommunen müssen endlich umlenken und der absurden Subventionierung des Privatautos ein Ende setzen. Gegen stinkende und laute Städte und für eine klimafreundliche Mobilitätswende brauchen wir jetzt eine Mindestgebühr für Anwohnerparkausweise von 360 Euro pro Jahr. Die Einnahmen müssen in den Ausbau von Bus und Bahn sowie Rad- und Gehwegen fließen.“
Rechtliche Unsicherheiten und teils fehlender Handlungsspielraum durch die Blockade der Bundesländer führen laut DUH dazu, dass die meisten Kommunen untätig bleiben. Seit drei Jahren können die Länder ihre Kommunen von der ehemals bundeseinheitlichen Obergrenze von 30,70 Euro pro Jahr entbinden, sodass diese eigenständig angemessene Anwohnerparkgebühren erlassen können. Bayern, Bremen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verweigern dies jedoch. Schleswig-Holstein hatte den Kommunen die Ermächtigung zwar im Koalitionsvertrag versprochen, im Mai 2023 die Entscheidung jedoch vertagt. Bayern hatte gegenüber der DUH wiederholt angekündigt, die Obergrenze für Parkgebühren abzuschaffen. Die Ausarbeitung einer Entscheidungsvorlage wurde nun aber gestoppt.
Im Juni 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht zudem die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg wegen eines Formfehlers verworfen, den die Landesregierung bis heute nicht behoben hat. Das bremst die Mobilitätswende in baden-württembergischen Städten massiv aus. Deutschlandweit relevant ist vor allem die laut Bundesverwaltungsgericht fehlende Rechtsgrundlage für die soziale Staffelung von Gebühren. Verkehrsminister Wissing hat bereits bei der im Herbst anstehenden Reform des Straßenverkehrsgesetzes die Möglichkeit diese Rechtsgrundlage zu schaffen.
Robin Kulpa, Stellvertretender Leiter Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH: „Neben Ländern und Kommunen ist vor allem der Bund in der Verantwortung für eine sozialverträgliche Mobilitätswende. Volker Wissing muss schleunigst das Straßenverkehrsgesetz anpassen und Ermäßigungen für einkommensschwache Haushalte möglich machen. Bislang lehnt er das jedoch ab. Damit zeigt der Porsche-Minister erneut, dass er sich nicht für die Bürgerinnen und Bürger mit niedrigem Einkommen interessiert.“
Link:
Einen Überblick über die Gebühren in 111 Städten sortiert nach Bundesland sowie eine Übersicht der Landesregelungen finden Sie am Ende dieser Seite.
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Robin Kulpa, Stellvertretender Leiter Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867-751, kulpa@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de