Pressemitteilung
Nach Verkaufsverbot auch Gebrauchsstopp: Deutsche Umwelthilfe ruft alle Menschen zu böllerfreiem Silvester auf und fordert Gesetzesänderung für kommende Jahre
Berlin, 27.12.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ruft alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland dazu auf, die Silvesternacht ohne das Zünden von Raketen und Böllern zu verbringen. Obwohl die Bundesregierung in diesem Jahr erneut ein Verkaufsverbot für Pyrotechnik beschlossen hat, besteht nicht überall in Deutschland auch ein Gebrauchsverbot. Die DUH warnt davor, ältere Vorräte, illegales oder im Ausland erworbenes Feuerwerk zu zünden. Nur wenn die Menschen mitmachen und auf den Gebrauch von Feuerwerk verzichten, werden Krankenhäuser und Rettungsdienste in Zeiten der Covid-19 Pandemie tatsächlich weniger belastet, die Atemluft bleibt vor schädlicher Feinstaubbelastung verschont und Haus- und Wildtiere können die Nacht ohne Stress und Panik verbringen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Zwei von drei Menschen in Deutschland unterstützen das böllerfreie Silvester, das hat eine neue Umfrage im Auftrag der dpa erst kürzlich ergeben. Diese Zahlen sprechen klare Worte: Es ist Zeit, diese archaische Tradition endlich hinter uns zu lassen! Wichtig ist nun, dass wir dieses Jahr nicht in die Situation geraten, dass Pyrotechnik aus dem Ausland oder Restbestände hier bei uns in die Luft gejagt werden – damit ist keinem geholfen. Wer seiner Gesundheit, der Umwelt und den Tieren etwas Gutes tun möchte, verzichtet komplett auf Raketen, Böller & Co. Auch in diesem Jahr hat es die Bundesregierung bedauerlicherweise nicht geschafft, Städten und Kommunen das Einrichten flächendeckender Böllerverbotszonen zu erleichtern. Bisher haben sich lediglich Thüringen, Sachsen sowie Bremen und Hamburg dazu entschieden, Feuerwerk mindestens im öffentlichen Raum zu verbieten. Somit haben wir in Deutschland erneut einen Verbotszonen-Flickenteppich. Möchte die neue Bundesregierung tatsächlich eine Klimaregierung sein, muss sie die Versäumnisse der alten schleunigst beheben und die Sprengstoffverordnung ändern, damit entweder deutschlandweit ein wirkliches Böllerverbot herrscht oder zumindest die Kommunen ab nächstem Jahr selbständig großflächige Verbote aussprechen können.“
Nach der jahrelangen Untätigkeit des ehemaligen Innenministers Horst Seehofer, ist es jetzt an der neuen Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die Sprengstoffverordnung zu überarbeiten und den privaten Gebrauch von Pyrotechnik zu Silvester dauerhaft zu beenden.
Um das Feiern eines friedlichen Jahreswechsels weiter anzuregen, initiiert die DUH Mitmachaktionen. In den Sozialen Medien sollen Haustierhalterinnen und -halter mit einem Bild ihres Tieres unter dem Motto „böllerfrei“ zeigen können, dass sie zum Jahreswechsel auf Raketen und Böller verzichten und wie gut das für ihre Schützlinge ist. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband ruft außerdem dazu auf, das Geld, das die Menschen sonst in Raketen und Böller investiert haben, in diesem Jahr für den Umwelt- und Klimaschutz zu spenden. Eine entsprechende Spendenaktion der DUH ist zu finden unter https://www.duh.de/spenden-statt-boellern.
Hintergrund:
Die DUH setzt sich in einem breiten Bündnis gemeinsam mit Vier Pfoten, dem Deutschen Tierschutzbüro, TASSO, dem Jane Goodall Institut Deutschland, der Gewerkschaft der Polizei sowie Ärztevertretern für ein böllerfreies Silvester ein – auch in den kommenden Jahren. Feuerwerk führt jedes Jahr zu hoher Luftbelastung, schädigt Millionen schutzlos ausgelieferte Haustiere sowie Nutz- und Wildtiere und verschmutzt die Umwelt. Dazu sorgt es durch tausende teils schwere Verletzungen für die Überlastung von Einsatzkräften und Krankenhäusern, die durch die Pandemie sowieso schon an der Belastungsgrenze arbeiten. Das Bündnis fordert deshalb seit Wochen den Verkaufs- und Gebrauchsstopp privater Pyrotechnik sowie für die Zukunft eine grundsätzliche Überarbeitung der Ersten Sprengstoffverordnung.
Für ein bundesweites Verbot von privatem Silvesterfeuerwerk muss der letzte Satz der 1. Sprengstoffverordnung § 23 Abs. 2 S. gestrichen werden. Dort heißt es: „(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.“
Um Kommunen weitere Handlungsspielräume zu ermöglichen, muss die Regelung des § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 1. Sprengstoffverordnung angepasst werden. Diese ermöglicht ein Verbot von Feuerwerkskörpern mit ausschließlicher Knallwirkung in dicht besiedelten Gebieten. Würde man hier die fünf Worte „ausschließlicher Knallwirkung“ und „in besiedelten Gebieten“ streichen, könnte jede Kommune großflächige Verbote verhängen. Bereits vor zwei Jahren hatte der ehemalige Bundesinnenminister Seehofer angekündigt, entsprechende kommunale Verbote zu erleichtern – die Ankündigung ist aber nicht umgesetzt worden.
Links:
- Infoseite Silvester: https://www.duh.de/projekte/silvesterfeuerwerk/
- Change-Petition zum Verbot von privatem Feuerwerk: www.change.org/silvesterfeuerwerk
- Spendenseite „Spenden statt Böllern“ der DUH: https://www.duh.de/spenden-statt-boellern
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de