Pressemitteilung
Musterfeststellungsklage muss für alle Umwelt- und Verbraucherschutzverbände möglich sein
Berlin, 7.6.2018: Am 8.6.2018 berät der Deutsche Bundestag in der ersten Lesung über den Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage, den das Kabinett am 16. Mai 2018 beschlossen hat. Der Umweltdachverband DNR kritisiert gemeinsam mit der DUH den vorliegenden Entwurf in seiner jetzigen Form als reine „Placebo-Maßnahme“, da eine Vielzahl hoch qualifizierter Umwelt- und Naturschutzverbände nicht klageberechtigt wären und die Rechte der Verbraucher gegenüber rechtswidrig agierenden Konzernen nicht ausreichend gestärkt werden. Die Abgeordneten sind aufgefordert, sich für deutliche Korrekturen am vorliegenden Entwurf auszusprechen. DUH und DNR begrüßen die vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz für den 11.6.2018 angesetzte Sachverständigenanhörung. Ziel muss es sein, dass die Musterfeststellungsklage allen Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutzverbänden zur Verfügung steht.
Die Musterfeststellungsklage ist ein zentrales Versprechen im Koalitionsvertrag an die Verbraucher. Verbände sollen stellvertretend für eine Gruppe von Betroffenen gegen Rechtsverstöße großer Konzerne, beispielsweise aus der Automobil-, Chemie- oder Agrarbranche, vorgehen können. So soll es möglich werden, sich gegen zu hohe Energiepreise, einen zu hohen Pestizidgehalt im Trinkwasser, Umweltgifte in Lebensmitteln oder das Überschreiten von Schadstoffwerten in Energiesparlampen oder Pkw zur Wehr setzen zu können. Nach dem jetzigen Gesetzentwurf wären jedoch fast alle Umwelt- und Naturschutzverbände gar nicht klageberechtigt. Hinzukommt, dass nach der Feststellung einer Rechtswidrigkeit der Verbraucher weiterhin einzeln den Rechtsweg beschreiten muss, um seine Ansprüche geltend zu machen.
Dazu Kai Niebert, DNR-Präsident: „Die Kriterien, die im jetzigen Entwurf zur Musterfeststellungsklage angelegt werden, sind völlig unangemessen. Das Instrument muss allen Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden zur Verfügung stehen, nur dann kann das Gesetz sein Ziel, die Rechte der Verbraucher zu stärken und ihnen eine starke Stimme zu geben, tatsächlich entfalten.“
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH ergänzt: „Besonders kleine Verbände verfügen über eine jahrelang aufgebaute Fachexpertise, so dass gerade sie sich schlagkräftig und fundiert im Rahmen einer Musterfeststellungsklage für die Rechte der Verbraucher stark machen können. Um eine Musterfeststellungsklage durchführen zu können, sollte das Fachwissen ausschlaggebend sein, nicht eine willkürlich gewählte Mitgliederzahl oder Listung beim Bundesamt für Justiz.“
Das Argument, klageberechtige Verbände verfolgten ein kommerzielles Interesse an der Musterfeststellungsklage weisen DNR und DUH als haltlos zurück. Schließlich müssten die Verbraucher nach erfolgreicher Musterfeststellungsklage ihren Schadensersatz in einem weiteren Verfahren individuell einklagen, so dass der jeweilige Verband davon nicht profitiert.
Hintergrund:
Der jetzige Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage definiert die Kriterien für die Klageberechtigung. Demnach sollen nur beim Bundesamt für Justiz als „qualifizierte Einrichtungen“ gelistete Einrichtungen klageberechtigt sein und dies auch nur, wenn sie zusätzliche Voraussetzungen erfüllen: 1) Sie müssen mindestens zehn Verbände als Mitglieder haben oder mindestens 350 natürliche Personen. 2) Sie müssen mindestens vier Jahre als beim Bundesamt für Justiz als „qualifizierte Einrichtungen, die in Deutschland Unterlassungsklagen einreichen dürfen, gelistet sein. 3) Sie dürfen kein kommerzielles Interesse an den Klagen haben. 4) Sie dürfen nicht mehr als fünf Prozent ihres Budgets von Wirtschaftsunternehmern erhalten.
Kontakt:
Kai Niebert, Präsident DNR
0160 95602512, niebert@dnr.de
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
DNR-Pressestelle:
Nina Slattery, Pressesprecherin
0160 5102258, nina.slattery@dnr.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de