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Pressemitteilung

„Monster-SUV raus aus meiner Stadt!“ Deutsche Umwelthilfe startet Mitmach-Aktion und beantragt hohe Parkgebühren und Parkbeschränkungen

Mittwoch, 21.02.2024

• Nach Pariser Bürgerentscheid für erhöhte Parkgebühren für SUV: DUH kündigt für viele hundert deutsche Städte formale Anträge an, um dort wirksam gegen die Flut von übergroßen Fahrzeugen in der Innenstadt vorzugehen

• DUH fordert: Monster-SUV und Pick-Ups jenseits 5 Metern Länge sollen nicht mehr in dicht bebauten Innenstädten parken können

• Bürgerinnen und Bürger können in Mitmach-Aktion Stadt benennen, in der die DUH einen formalen Antrag zu Maßnahmen gegen Monster-SUV beantragen soll

© DUH/Stefan Wieland
Deutsche Umwelthilfe, Foto: Stefan Wieland 2020

Berlin, 21.2.2024: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will den Rückenwind der Pariser Bürgerbefragung nutzen und mit vielen hundert einzelnen formalen Anträgen gegen Monster-SUV in deutschen Innenstädten vorgehen. Hierzu ruft die DUH unter www.duh.de/keine-monster-suv die Menschen in Deutschland dazu auf, ihr mitzuteilen, für welche Städte sie sich weniger übergroße Fahrzeuge und mehr Platz für Fahrradfahrer und Fußgänger wünschen. Je mehr Menschen pro Stadt die DUH beauftragen, einen solchen Antrag zu stellen, umso größer sieht die DUH die Chance auf Erfolg der Initiative.

Mit dieser Mitmachaktion will die DUH nach Pariser Vorbild erhöhte Parkgebühren für besonders große und schwere Fahrzeuge durchsetzen. Auch das missbräuchliche Parken zu großer Fahrzeuge über markierte Parkflächen hinaus soll zukünftig durch die Ordnungsdienste der Städte konsequent kontrolliert und mit Bußgeldverfahren beziehungsweise Abschleppen der Fahrzeuge geahndet werden.

Jürgen Resch
, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Unsere Innenstädte drohen an übergroßen Stadtgeländewagen und Lifestyle Pick-Ups zu ersticken. Übergroße Autos und insbesondere die immer mehr werdenden Monster-SUV mit über 5 Meter Länge haben nichts in unseren Städten zu suchen. Mit unseren geplanten formalen Anträgen zeigen wir den zuständigen Behörden, wie sie bereits heute bestehende rechtliche Möglichkeiten nutzen können – zum Beispiel durch höhere Parkgebühren für übergroße Fahrzeuge und die Kontrolle und Sanktionierung der regelmäßigen Parkverstöße überbreiter und überlanger Autos, die nicht mehr in die Parkbuchten passen. Nach dem Pariser Bürgerentscheid haben uns zahlreiche Menschen mitgeteilt, wie sehr sie sich lebenswerte Innenstädte mit Sauberer Luft und mehr Sicherheit für Menschen ohne ‚Monster-SUV‘ wünschen. Dabei möchten wir sie jetzt unterstützen: Wir rufen alle Menschen auf, uns mitzuteilen, in welchen Städten wir besonders dringend formale Anträge für Parkbeschränkungen für übergroße Autos stellen sollen.“

Städte sollten durch vielfältige Beschränkungen das Parken übergroßer Fahrzeuge in dicht bebauten Innenstädten wirksam unterbinden.

  • Parkplatzmarkierungen: Jahrzehntelang wurden Parkplätze auf Basis eines Bemessungsfahrzeuges von 4,74 Meter Länge und 1,76 Meter Breite geplant. Übergroße Fahrzeuge mit 5 Meter Länge oder 2 Meter Breite passen in diese markierten Parkplätze nicht hinein. Das missbräuchliche Parken von übergroßen Fahrzeugen über die Parkbucht-Markierungen hinaus gefährdet andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer und muss daher durch Städte konsequent geahndet werden.
  • Bewohnerparkausweise: Die Vergabe von Bewohnerparkausweisen im öffentlichen Parkraum sollte beschränkt werden – keine Genehmigung für übergroße Fahrzeuge von mehr als 5 Meter Länge.
  • Parkgebühren: Auch die Höhe der Gebühren ist ein wesentlicher Hebel: Die DUH fordert mindestens 360 Euro Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis – und deutlich höhere Gebühren für besonders große Fahrzeuge. Tübingen verlangt schon heute 50 Prozent höhere Gebühren für besonders schwere Autos und auch Köln und Koblenz haben kürzlich nach Fahrzeuggröße gestaffelte Gebühren für Bewohnerparkausweise eingeführt. Auch bei den Kurzzeit-Parkgebühren gibt es Möglichkeiten, die die Städte nutzen sollten.

Link:

Zur Mitmach-Aktion: www.duh.de/keine-monster-suv  

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Robin Kulpa, Stellvertretender Leiter Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867-751, kulpa@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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