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Pressemitteilung

Dramatische Erhöhung der giftigen Stickoxid-Emissionen bei herbstlichen Außentemperaturen: Mercedes C-Klasse 250 d schmutziger als 25 Jahre alter Diesel-Pkw

Donnerstag, 23.11.2017 Dateien: 2

Mercedes C-Klasse 250 d überschreitet bei unter sechs Grad Celsius den Stickoxidgrenzwert auf der Straße um das bis zu 13-fache – Deutsche Umwelthilfe fordert von Bundesverkehrsminister Schmidt den Entzug der Betriebserlaubnis und Anordnung eines amtlichen Rückrufs – Im Winterhalbjahr schalten die meisten der neun Millionen Euro 5 + 6 Diesel-Pkw die ordnungsgemäße Abgasreinigung ab und fluten die Städte mit dem giftigen Dieselabgasgift NO2 – Bundeskanzlerin Angela Merkel bricht Versprechen: Kommunen erhalten derzeit keine Förderung aus dem Kommunalfonds für kurzfristig wirksame Maßnahmen für „Saubere Luft“ in unseren Städten – Bundesregierung verweigert Auskunft über die ihr vorliegenden Informationen, bei welchen Temperaturen die Diesel-Hersteller ihre Fahrzeuge mit behördlicher Billigung in NOx-Drecksschleudern verwandeln

© DUH

Berlin, 23.11.2017: Sieben Jahre nach Inkrafttreten der Grenzwerte für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) überschreiten 90 deutsche Städte immer noch zum Teil erheblich den NO2-Luftreinhaltegrenzwert von 40 μg/m3 im Jahresmittel. Insbesondere in den Wintermonaten verschärfen sich die gesundheitlichen Folgen dramatisch. Im Vorfeld des nächsten Kanzler-Diesel-Gipfels am 28.11.2017 fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Angela Merkel auf, die vor der Wahl zugesagte eine Milliarde Euro aus dem „Kommunalfonds“ für „Saubere Luft“ den unter Dieselabgasen leidenden Städten für sofort wirksame Maßnahmen freizugeben. In einer ersten Zwischenbilanz der beim Diesel-Gipfel im August 2017 von den Autokonzernen und der Bundesregierung angekündigten Maßnahmen sieht die DUH gerade in den Wintermonaten keine Verbesserung der massiven Luftbelastung mit NO2.

Unter den deutschen Kommunen hat sich ein erheblicher Unmut angestaut, da sich der mit einer Milliarde Euro gefüllte Kommunalfonds als bislang leeres Wahlversprechen herausgestellt hat. Anstatt den Kommunen, wie zugesagt, noch in 2017 kurzfristig wirksame Luftreinhaltemaßnahmen zu finanzieren, beschränkt sich die tatsächliche Förderung auf wenige Millionen Euro für weitgehend unwirksame „Masterpläne“. Notwendig sind neben den Diesel-Fahrverboten ab Anfang 2018 für schmutzige Pkw und Nutzfahrzeuge die technische Nachrüstung von Kommunalfahrzeugen sowie insbesondere der ÖPNV-Busflotten.

Anfang November 2017 hat die DUH im Rahmen der ihres Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) Abgasmessungen im realen Betrieb an einer Mercedes C-Klasse 250 d Euro 6 durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen klare Indizien für das Vorhandensein rechtswidriger Abschalteinrichtungen. Die Straßenmessungen bei für Oktober bis März typisch niedrigen Außentemperaturen ergeben Abgaswerte, die höher sind als von Euro 1 Diesel-Pkw aus dem Jahr 1993.

Bei knapp 5 Grad Celsius Außentemperatur stößt der Mercedes C 250 d bei realen Straßenmessungen bis zu 1.028 mg/km NOx aus. Diese fast 13-fache Überschreitung des Grenzwerts ist umso erschreckender, da das Fahrzeug mit einem SCR-Katalysator sowie einem Dieselpartikelfilter ausgestattet ist. Oberhalb von 8 Grad Celsius zeigen die Messungen NOx-Emissionen von im Durchschnitt unter 300 mg/km. Der zulässige Grenzwert für Euro 6 liegt bei 80 mg/km. Vergleichende Detailanalysen der Funktionstüchtigkeit der Abgasreinigung über die Zeit zeigen bei einer Veränderung der Außentemperatur von nur drei Grad eine faktische Beendigung der Abgasreinigung, obwohl der Harnstoffkatalysator eine mehr als ausreichende Betriebstemperatur hatte.

Die DUH hat dem Bundesverkehrsministerium sowie dem Kraftfahrt-Bundesamt ihre Messprotolle übersandt und den Entzug der Typzulassung für diese Mercedes C-Klasse Euro 6 sowie einen amtlichen Rückruf der ausgelieferten Fahrzeuge gefordert. Motorschutzgründe könne Daimler, so die Meinung der DUH, gerade für dieses Fahrzeug nicht geltend machen, da die Einspritzung von Harnstoff in den im Abgasstrang hinter dem Motor angeordneten SCR-Katalysator offensichtlich auch dann eingestellt wird, wenn die Betriebstemperatur ausreichend hoch ist. Damit sieht die DUH hier das Vorhandensein einer rechtswidrigen, nach der Außentemperatur gesteuerten Abschalteinrichtung.

„Wir sind erschüttert, mit welcher Dreistigkeit Daimler die ordnungsgemäße Diesel-Abgasreinigung selbst bei einer Premium-Limousine mit einem Harnstoff-Katalysator bei Außentemperaturen abschaltet, die bei uns über sechs Monate hinweg üblich sind. Der Stuttgarter Autobauer entscheidet damit aktiv, die Innenstädte gerade dann mit dem Dieselabgasgift NOx zu fluten, wenn Frühgeborene, Kleinkinder, Alte und Atemwegserkrankte darunter besonders leiden. Das Kraftfahrt-Bundesamt muss als zuständige Behörde die Typzulassung für dieses C-Klasse Modell entziehen und für die bereits ausgelieferten Fahrzeuge einen amtlichen Rückruf anordnen“, fordert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Da die eigentlich für die Überwachung der Automobilindustrie zuständige Bundesbehörde dieser Aufgabe nicht nachkommt und erst tätig wird, wenn Dritte sie auf rechtswidrige Abschalteinrichtungen hinweisen, wird die DUH in den kommenden Monaten verstärkt die Funktionsweise der bei Euro 5 und Euro 6 Diesel-Pkw installierten Abschalteinrichtungen deutscher wie internationaler Fahrzeuge dokumentieren und diese Ergebnisse dem Kraftfahrt-Bundesamt sowie den Strafverfolgungsbehörden übergeben. Gleichzeitig droht die DUH der Bundesregierung eine neue Klage an, wenn sie nicht umgehend die ihr vorliegenden Informationen zu den temperaturbezogenen und sonstigen Abschalteinrichtungen veröffentlicht. Trotz eindeutiger Rechtslage wird den Kommunen, den Autobesitzern und der Öffentlichkeit die Veröffentlichung dieser Umweltdaten mit der Begründung „Betriebsgeheimnisse der Autohersteller“ verweigert.

„Je länger wir darauf warten müssen, dass die verantwortliche Bundesregierung den Manipulationen bei der Abgasreinigung einen Riegel vorschiebt, desto länger werden wir mit den giftigen Abgasen zu kämpfen haben. Nach wie vor akzeptiert die Regierung Fahrzeuge wie den von uns getesteten Mercedes C 250 d und verweigert damit auch den Fahrzeughaltern ihre Rechte. Das vom Verkehrsminister erlaubte ‚Thermofenster‘ ist ein Betrugsfenster“, so Axel Friedrich, internationaler Verkehrsberater und Leiter der Abgasmessungen im EKI.
 
Bereits im August 2016 hatte die DUH einen Mercedes C 250 d der Euronorm 6 mit Erstzulassung vom März 2016 gemessen. Bei sommerlichen Temperaturen um die 20 Grad lagen die Durchschnittsemissionen bei 206 mg NOx/km.

Links:

Den Messbericht Mercedes C 250 d Euro 6 sowie das „8-Punkte-Sofortprogramm für saubere Luft“ finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de  
 
Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte
0152 29483857, axel.friedrich.berlin@gmail.com

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de 

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