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Pressemitteilung

LNG-Terminal auf Rügen: Deutsche Umwelthilfe beurteilt Genehmigungsentwurf für Betrieb der Terminalschiffe vor Mukran als rechtswidrig

Mittwoch, 03.04.2024

• STALU veröffentlicht Genehmigungsentwurf für LNG-Terminal auf Rügen ohne notwendige Umweltprüfungen

• Gasmangellage längst überwunden: DUH kritisiert beschleunigtes immissionschutzrechtliches Genehmigungsverfahren als unrechtmäßig

• DUH fordert Nachholen der Umweltverträglichkeitsprüfung und kündigt Klage gegen die Genehmigung an

© DUH

Berlin, 3.4.2024: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht den heute veröffentlichten Entwurf der immissionschutzrechtlichen Genehmigung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umweltschutz (STALU) für den Betrieb des LNG-Terminals auf Rügen als rechtswidrig an. Unter Berufung auf das LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) hat die Behörde es unterlassen, im Genehmigunsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Aus Sicht der DUH greift die im Beschleunigungsgesetz vorgesehene Ausnahme von einer Umweltprüfung hier jedoch nicht, da die Erdgasversorgung auch ohne das Terminal gesichert ist. Die DUH kritisiert zudem erhebliche Lücken im Sicherheitskonzept der Betreiberfirma Deutsche Regas.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Ohne Not wird das LNG-Terminal vor Rügen in einem beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeboxt. Die Betreiberfirma Deutsche Regas hat versäumt, Gefährdungsszenarien systematisch zu ermitteln. Ebenso sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Minimierung von Risiken weiterhin lückenhaft. Diese Fehlentscheidungen gehen zu Lasten der Sicherheit der Menschen auf Rügen und der sensiblen Ökosysteme vor ihrer Insel. Schon jetzt, vor Inbetriebnahme des Terminals, hat das LNG-Projekt durch Baggerarbeiten im Greifswalder Bodden und in der Prorer Wiek massive Zerstörungen verursacht und geschützte Arten wie den Schweinswal und den Ostsee-Hering in Bedrängnis gebracht. Wir appellieren an die Politik, dieses energiepolitisch vollkommen überflüssige Projekt zu stoppen, um eine weitere Belastung der Ostsee und des Klimas zu verhindern. Die Bundesregierung muss zudem das LNG-Beschleunigungsgesetz und die Alarmstufe des Notfallplans Gas aufgrund der vollen Gasspeicher und niedrigen Gaspreise umgehend aussetzen. Sollte diese Genehmigung rechtskräftig werden, werden wir notfalls auch vor Gericht ziehen, um sie zu stoppen.“

Hintergrund:

Der heute veröffentlichte Entwurf der immissionschutzrechtlichen Genehmigung erlaubt die Inbetriebnahme der Terminal-Schiffe im Hafen von Mukran auf Rügen. Auch der Entwurf einer wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb des Terminals wurde heute veröffentlicht. Laut Plänen der Deutschen Regas wird zunächst lediglich eines der geplanten zwei Terminalschiffe in Betrieb gehen und im Probebetrieb minimale Mengen Erdgas einspeisen. Das zweite Terminalschiff soll erst im Sommer nach Mukran verlegt werden. Gegen den Bau und den Betrieb der LNG-Anbindungspipeline, durch die das Erdgas von Rügen ans Festland transportiert werden soll, hat die DUH Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingreicht. Über die Klage wurde in der Hauptsache noch nicht entschieden.

Die beiden Terminalschiffe, die im Hafen von Mukran betrieben werden sollen, sind Störfallbetriebe, die am Rande mehrerer Naturschutzgebiete und in unmittelbarer Nähe eines hochfrequentierten Fähranlegers stationiert werden sollen. Tankschiffe müssen stets die Fahrrinne der Personenfähren nach Mukran-Hafen durchkreuzen, um das Flüssigerdgas an die Terminalschiffe zu transportieren.

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de 

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