Pressemitteilung
Klimaschutzgesetz grundrechtswidrig entkernt: Deutsche Umwelthilfe wird mit jungen Klägerinnen und Klägern wieder vor das Bundesverfassungsgericht ziehen
Berlin, 26.6.2024: Fünf deutsche Umweltverbände werden gemeinsam mit Klägerinnen und Klägern aus allen Teilen der Gesellschaft insgesamt drei neue Verfassungsbeschwerden gegen die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung sowie insbesondere die Entkernung des Klimaschutzgesetzes erheben. Dies kündigten die Verbände für den Fall an, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Gesetzesänderung unterschreiben sollte. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Greenpeace zusammen mit Germanwatch, sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) führen jeweils eine Beschwerde mit Klägerinnen und Klägern, die in unterschiedlichen Lebensbereichen von der Klimakrise betroffen sind.
Bereits 2021 hatten einige der Beschwerdeführenden in einem wegweisenden Urteil erreicht, dass das Bundesverfassungsgericht dem Recht auf Klimaschutz Verfassungsrang einräumt. Das Klimaschutzgesetz musste verschärft werden – nun will die Ampel-Koalition diesen damaligen Erfolg von hunderttausenden meist jungen Menschen zunichtemachen. Deshalb wird die DUH wieder gemeinsam mit elf Jugendlichen und jungen Erwachsenen, darunter mehrere Aktivistinnen und Aktivisten von Fridays for Future, nach Karlsruhe ziehen – wenn Bundespräsident Steinmeier die geplante Entkernung des Gesetzes unterschreibt. Nach der Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat liegt sie seit nunmehr fünf Wochen und damit ungewöhnlich lang bei ihm zur rechtlichen Prüfung. Die DUH fordert Steinmeier auf, seine Unterschrift unter das ihrer Ansicht nach eindeutig verfassungswidrige Gesetz zu verweigern.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Wir setzen auf die beiden Verfassungsorgane Bundespräsident und Bundesverfassungsgericht. Wir hoffen darauf, dass am Ende der aktuellen rechtlichen Prüfung der Bundespräsident Verantwortung übernimmt und die verfassungswidrige Gesetzesnovelle nicht unterschreibt. Wir haben uns aber auch auf den anderen Fall vorbereitet, die Entkernung des Klimaschutzgesetzes über eine Verfassungsbeschwerde zu stoppen. Die Entkernung würde bedeuten, dass die aktuelle Regierung nicht eine Klimaschutzmaßnahme mehr auf den Weg bringen muss, obwohl ihr eigener Expertenrat ihr das Reißen der verpflichtenden Klimaziele attestiert. All das nur, um Porsche-Minister Wissing zu helfen, konkrete und unumgängliche Schritte wie ein Tempolimit auf Autobahnen zu verweigern. Das ist unvereinbar mit dem historischen Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts, das wir gemeinsam mit den mutigen jungen Menschen 2021 erkämpft haben. Um zu zeigen, wie wichtig den Menschen in Deutschland wirksame Klimaschutzmaßnahmen sind, suchen wir 100.000 Klimahelden, die sich unserer Verfassungsbeschwerde anschließen und damit ein starkes Signal nach Karlsruhe senden.“
Ab sofort kann sich jede und jeder der Klage der DUH ideell anschließen, ganz einfach und ohne eigenes rechtliches Risiko auf der Website https://www.duh.de/klimaklagen-bewegung/ . Ihre Stimme und ihre Botschaft werden mit vor Gericht genommen.
Miriam Siebeck, 19-jährige Schülerin und Beschwerdeführerin: „Als ich gemeinsam mit anderen Jugendlichen und der Deutschen Umwelthilfe 2020 vor das Bundesverfassungsgericht gezogen bin, waren wir voller Hoffnung. Mit dem historischen Urteil ein Jahr später schien der Durchbruch im Kampf gegen die Klimakatastrophe endlich da zu sein. Dass ausgerechnet die Politikerinnen und Politiker, die uns damals mit Lob dafür überschütteten, jetzt in der Bundesregierung Klimaschutz abschaffen, entsetzt mich jeden Tag. Es macht mich wütend – aber nicht hilflos. Deswegen stehen wir heute wieder hier. Wir bitten den Bundespräsidenten, uns zu hören und zu schützen. Aber wenn nicht, sind wir bereit, schon am nächsten Tag unser Recht auf eine Zukunft ohne Katastrophe einzuklagen.“
Rechtsanwalt Remo Klinger: „Die Änderung des Klimaschutzgesetzes macht die Prokrastination der Klimaschutzanstrengungen der Bundesregierung zum Gesetz. Das Aufschieben der politisch erforderlichen Entscheidungen ist der eigentliche Inhalt des geänderten Klimaschutzgesetzes. Mit dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus 2021 ist dies unvereinbar. Denn danach soll der Klimaschutz gerade nicht auf die lange Bank geschoben werden. Deshalb sind wir optimistisch, dass wir mit der Verfassungsbeschwerde eine Korrektur des Klimaschutzgesetzes erzwingen.“
Links:
Die FAQ, die Liste der Beschwedeführende und die Klagezusammenfassung finden Sie am Ende dieser Seite als Download.
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwälte Geulen & Klinger
030 884 72 80, klinger@geulen.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de