Pressemitteilung
Klimaklage gegen BMW: Deutsche Umwelthilfe zieht vor den Bundesgerichtshof
München, 12.10.2023: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bringt ihre Klimaklage gegen BMW vor den Bundesgerichtshof, um den Konzern zur klimagerechten Neuausrichtung zu zwingen. Zuvor hatte das Oberlandesgericht München die Klage heute in zweiter Instanz abgewiesen. Die DUH fordert von BMW eine drastische Reduzierung der CO2-Emissionen der Fahrzeuge im Einklang mit den verbindlichen Regelungen des Pariser Klimaschutzabkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes. BMW soll dazu bis zum Jahr 2030 den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner-Neuwagen stoppen. Andernfalls würden drastische Eingriffe in die grundrechtlich geschützte Freiheit der Menschen notwendig, um die von BMW verursachten Klimaschäden auszugleichen, argumentiert die DUH und verweist auf den historischen Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Klage vertritt: „Von Anfang an sind wir davon ausgegangen, dass erst höhere Gerichtsinstanzen in dieser grundsätzlichen Frage Klarheit bringen werden. Große Konzerne mit einem CO2-Fußabdruck, der größer ist als viele Nationalstaaten, müssen sich ebenfalls an die grundgesetzliche Verpflichtung und die Pariser Klimaziele halten. Wir freuen uns, dass wir nun eine höchstrichterliche Klärung am Bundesgerichtshof in dieser für den Klimaschutz so entscheidenden Frage anstreben können.“
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: „BMW setzt sich mit aller Kraft gegen das Ende der Verbrennungstechnologie zur Wehr. Für die Milliardenprofite, die der Konzern auf Kosten des Klimas erwirtschaften will, müssten wir alle bezahlen. Jetzt, wo das Oberlandesgericht den Weg freigemacht hat, werden wir BMW höchstrichterlich dazu zwingen, spätestens ab 2030 aus Diesel- und Benzin-Autos auszusteigen. Wir waren uns bewusst, dass der Weg bei unseren Klimaklagen gegen große Konzerne langwierig sein kann, sind aber bereit dafür.“
Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin: „BMW betreibt seit Jahrzehnten klimaschädliche Geschäfte auf Kosten unserer Zukunft. Der Konzern verursacht so viel CO2 wie ganze Staaten und muss dafür auch Verantwortung übernehmen. Das bedeutet: Keine neuen klimaschädlichen Verbrenner mehr ab 2030. Durch seine besonders klimaschädliche Fahrzeugflotte verstößt BMW gegen das Grundrecht auf Klimaschutz. Auch Konzerne müssen sich an Grundrechte halten. Dafür werden wir nun vor dem Bundesgerichtshof kämpfen.“
Allein die in 2021 von BMW verkauften Verbrennerfahrzeuge werden laut Berechnungen der DUH während ihrer Laufzeit mehr als 62 Millionen Tonnen CO2 ausstoßen. Das ist mehr als ganze Länder emittieren. Zum Vergleich: Die CO2-Emissionen Portugals betrugen 2021 39 Millionen Tonnen CO2.
Hintergrund:
Die Bundesgeschäftsführenden der DUH klagen neben BMW auch gegen den Autokonzern Mercedes-Benz und den Öl- und Erdgaskonzern Wintershall Dea. Die DUH hatte 2021 gemeinsam mit Greenpeace – die Klagen gegen VW unterstützen – diese ersten Verfahren gegen klimaschädliche Konzerne nach dem wegweisenden Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts gestartet.
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH
0170 7686923, metz@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de