Pressemitteilung
Klage gegen Lidl eingereicht: Deutsche Umwelthilfe erneuert Kritik an Einweg-Plastikflaschen des Discounters und geht gerichtlich gegen den Vorwurf von Falschbehauptungen vor
Berlin, 22.5.2023: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht gerichtlich gegen den durch Lidl geäußerten Vorwurf „erneuter Falschbehauptungen“ im Zusammenhang mit dessen Einweg-Kampagne vor. Lidl wirbt seit Wochen mit einem Millionenetat für seine neuen Einweg-Plastikflaschen mit der Behauptung, dass diese mindestens ökologisch gleichwertig mit vergleichbaren Mehrwegflaschen seien. Die DUH kritisiert die Einweg-Plastikkampagne unter anderem wegen der Nutzung von zum Teil bis zu zehn Jahre alten Durchschnittsdaten aus dem Mehrwegbereich, Materialverlusten bei Recyclingprozessen und der fehlenden Übertragbarkeit des Lidl-Recyclingsystems auf die gesamte Getränkebranche. Darauf reagierte Lidl am 3. Mai 2023 mit einer Pressemitteilung und warf der DUH die Verbreitung von Falschbehauptungen vor. Die DUH bekräftigte daraufhin alle bisherigen Kritikpunkte als sachlich richtig und forderte Lidl deshalb am 16. Mai 2023 durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung dazu auf, den Vorwurf falscher Behauptungen zurückzuziehen. Da der Discounter dieser Aufforderung nicht nachkam, sieht sich der Umweltverband dazu gezwungen, gerichtlich gegen Lidl vorzugehen und hat am heutigen Tag beim Landgericht Berlin Klage eingereicht.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Uns geht es um eine faktenbasierte Diskussion über die Umweltauswirkungen von Getränkeverpackungen, weshalb es wichtig ist, auf offenkundige Nachteile der als besonders ökologisch beworbenen sogenannten Einweg-Plastikflasche von Lidl aufmerksam zu machen. Dass Lidl von uns kommunizierte Kritikpunkte in der Öffentlichkeit als Falschbehauptungen abtut, ist nicht akzeptabel und diskreditiert unser Bemühen, Transparenz zu schaffen. Deshalb sehen wir uns zu einem rechtlichen Handeln gezwungen. Dennoch sind wir zum Dialog mit dem Discounter bereit und haben bereits mehrfach Einladungen an den Lidl-Vorstand ausgesprochen, der jedoch bislang keine Zusagen gemacht hat. Anstatt auf unser Gesprächsangebot einzugehen, hat Lidl uns wegen zweier grammatikalischer Feinheiten in unseren Veröffentlichungen abgemahnt und scheint an einem Austausch nicht interessiert zu sein. Uns geht es nicht um sprachliche Spitzfindigkeiten, sondern um Abfallvermeidung, Ressourcen- und Klimaschutz. Deshalb erneuern wir trotz der juristischen Retourkutsche des Discounters unser Angebot zu einem Dialog bei einem regionalen Mineralbrunnenbetrieb in Baden-Württemberg.“
Am 17. Mai 2023 hatte der Hard-Discounter Lidl die DUH wegen zwei grammatikalischen Feinheiten abgemahnt, die Lidl oder dessen Anwälte beim Durchkämmen von vier DUH-Pressemitteilungen und zahlreichen öffentlichen Zeitungsartikeln aufspürten, die jedoch nichts an der grundlegenden DUH-Kritik ändern. Einerseits ging es um die Aussage, dass Lidl alte Einweg-Plastikflaschen anderer Marktakteure „beziehe“, wobei der Discounter selbst mitteilte, dass er auch alte Einweg-Plastikflaschen anderer Unternehmen „benutze“. Zum anderen ging es um die Formulierung der Übertragbarkeit des Lidl-Systems auf andere Unternehmen, wobei sich aus dem Gesamtzusammenhang der DUH-Aussagen unzweifelhaft ergibt, dass es dabei um alle anderen Unternehmen beziehungsweise die Gesamtheit des Marktes der Unternehmen geht. Da die DUH kein Interesse an juristischen Streitereien über grammatikalische Spitzfindigkeiten hat, sondern es ihr um die Sache und einen faktenbasierten Dialog über die Umweltauswirkungen von Getränkeverpackungen geht, erklärt sich die DUH bereit, zukünftig angepasste Formulierungen zu den gleichen Inhalten zu verwenden.
Kontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de