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Pressemitteilung

Klage gegen Braunkohletagebau Jänschwalde: Deutsche Umwelthilfe und Grüne Liga wollen Austrocknung von Schutzgebieten stoppen

Freitag, 01.02.2019 Dateien: 1

Grundwasserabsenkung durch Weiterbetrieb gefährdet geschützte Moorgebiete – Genehmigung verstößt gegen geltendes Umweltrecht – Rekultivierung des Tagebaues finanziell nicht gesichert

© fuege01 / Fotolia

Berlin/Cottbus, 1.2.2019: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute in Zusammenarbeit mit der Grünen Liga beim Verwaltungsgericht Cottbus Klage gegen die Genehmigung des Hauptbetriebsplans zur Weiterführung des Braunkohlentagebaues Jänschwalde eingereicht. Ein Weiterbetrieb des Tagebaues droht mehrere geschützte Moorgebiete durch Entwässerung zu zerstören. Zudem kann der Tagebau die Wiedernutzbarmachung der abgebaggerten Landschaft selbst nach Einschätzung der Bergbehörde nicht mehr finanzieren.

„Der Hauptbetriebsplan für den Tagebau Jänschwalde verstößt gegen geltendes europäisches und nationales Umweltrecht. Rund um den Tagebau befinden sich national- und europarechtlich geschützte Feuchtgebiete, die keine weitere Entwässerung verkraften“
, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Der etwa 100 Meter tiefe und vier Kilometer breite Tagebau Jänschwalde senkt das Grundwasser im Umkreis von mehreren Kilometern ab. In diesem Bereich liegen geschützte Moorgebiete, wie das feuchteabhängige FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiet „Pinnower Läuche und Tauersche Eichen“, in dem seit Jahren Austrocknungserscheinungen beobachtet werden. Der Tagebau wurde zuletzt Ende 2015 für drei Jahre genehmigt. Bei der Prüfung des Weiterbetriebes ab 2019 äußerten die Fachbehörden für Wasser und Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des vorgelegten Hauptbetriebsplans. Trotzdem kam es im Dezember 2018 zu einer Genehmigung.

Das Lausitzer Energieunternehmen LEAG plant, den Tagebau noch bis 2023 zu führen. Dabei würden zahlreiche weitere Entwässerungsbrunnen in Betrieb genommen, die Entwässerung der Landschaft würde sich verstärken und auf die geschützten Moore zu bewegen. Ungestörte Moore sind für den Naturschutz von besonderer Bedeutung: Sie gehören zu den am stärksten gefährdeten und streng geschützten Lebensräumen.

Der mit der Führung der Klage beauftragte Rechtsanwalt Dirk Teßmer, der im vergangenen Jahr für den BUND NRW einen Rodungsstopp zugunsten des Hambacher Forstes erwirkt hat, ist zuversichtlich, dass die Vorgaben des Umweltrechts auch gegenüber dem Tagebau Jänschwalde durchgesetzt werden können: „Da es an der behördlichen Verträglichkeitsprüfung fehlt, die bei Beeinträchtigung europäischer Schutzgebiete zwingend erforderlich ist, ist die aktuell für 2019 erteilte Genehmigung zur Weiterführung des Tagebaues Jänschwalde rechtswidrig.“

Aus dem Zulassungsbescheid geht klar hervor, dass der Tagebau nicht mehr genug Geld erwirtschaften kann, um die zur Abbaggerung freigegebene Landschaft wieder nutzbar zu machen. Dafür sei er auf die Erlöse langfristig laufender anderer Tagebaue angewiesen. Dazu sagt René Schuster, Braunkohle-Experte der Grünen Liga: „Es ist unverantwortlich, die Rekultivierung der Landschaft vom Weiterlaufen anderer Tagebaue abhängig zu machen. Letztlich wird hier der Staat erpresst, entweder langfristiger Kohleverstromung zuzustimmen oder auf den Folgekosten sitzenzubleiben.“

Die Kohle aus dem Tagebau Jänschwalde wird in das benachbarte Kraftwerk Jänschwalde geliefert, das als eines der klimaschädlichsten Kraftwerke Europas bekannt ist.

Links:

Die Klageschrift finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:

RA Dirk Tessmer, Rechtsanwälte Philipp-Gerlach & Teßmer
069 400340013; kanzlei@pg-t.de 

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Dr. Cornelia Nicklas, Leiterin Recht DUH
0160 90354509, nicklas@duh.de

René Schuster, Braunkohle-Experte Grüne Liga
0151 14420487, umweltgruppe@kein-tagebau.de

DUH-Pressestelle:

Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de

Die Deutsche Umwelthilfe


Seit über 40 Jahren setzt sich die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen ein. Wie keine andere Organisation in Deutschland verbindet sie dabei den Schutz von Umwelt und Verbrauchern. Die Deutsche Umwelthilfe wurde 1975 gegründet. Sie ist politisch unabhängig, gemeinnützig anerkannt, klageberechtigt und engagiert sich vor allem auf nationaler und europäischer Ebene. Die Deutsche Umwelthilfe setzt sich für nachhaltige Lebensweisen und Wirtschaftsformen ein, die ökologische Belastungsgrenzen respektieren. Gleichzeitig kämpft sie für den Erhalt der biologischen Vielfalt und den Schutz der Naturgüter sowie für den Klimaschutz. Ihre Überzeugung: Nur eine auf Effizienz und regenerativen Energien basierende Energieversorgung, nachhaltige Mobilität, der verantwortungsvolle Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen sowie die Vermeidung von Abfällen können den Erhalt unseres Planeten sichern.

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe 

Die Grüne Liga

Die Grüne Liga ist ein Netzwerk ökologischer Bewegungen 1990 gegründet und vereint zahlreiche zu verschiedenen Themen aktive Umweltgruppen. Sie ist politisch unabhängig, gemeinnützig, und nach Umweltrechtsbehelfsgesetz anerkannt. Seit ihrer Gründungszeit setzt sie sich mit den vom Braunkohleabbau verursachten Problemen vor allem im Lausitzer Revier auseinander. Sie ist mit der 1987 gegründeten Umweltgruppe Cottbus und weiteren Gruppen vor Ort in der Lausitz verankert.

www.grueneliga.de, www.twitter.com/grueneliga

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