Pressemitteilung
Jährlich 70.000 Todesfälle durch Feinstaub und mehr als 28.000 durch Stickstoffdioxid: Deutsche Umwelthilfe fordert Vorziehen der EU-Luftreinhalte-Grenzwerte um zwei Jahre auf 2028 in Deutschland
Berlin, 10.12.2024: Neue Zahlen der Europäischen Umweltagentur (EEA) belegen die gravierenden Folgen der unzureichenden Luftreinhaltung in Deutschland. Insgesamt gab es im Jahr 2022 in Deutschland 69.865 Todesfälle durch Luftverschmutzung aufgrund von Feinstaub (PM2,5) und 28.464 aufgrund des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid (NO2). Durch die Einhaltung der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation hätten davon 32.628 beziehungsweise 9.442 Todesfälle vermieden werden können. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die neue Bundesregierung deswegen auf, die empfohlenen Grenzwerte der WHO von 5 µg/m3 beziehungsweise 10 µg/m3 im Jahresmittel als verbindliche Grenzwerte bis spätestens 2035 in Deutschland umzusetzen.
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Die Vergiftung der Atemluft mit Feinstaub und dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid ist die drängendste Aufgabe, die eine neue Bundesregierung durch die konsequente Umsetzung mutiger Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität ergreifen muss. Daher fordere ich die demokratischen Parteien auf, sich in ihrem Wahlkampf für den Schutz der Umwelt und der Gesundheit der Menschen durch die Einhaltung der strengeren Grenzwerte festzulegen. Die Zahlen der Europäischen Umweltagentur sind ein dringender Auftrag an die neue Regierung, den Schutz der Gesundheit endlich umzusetzen. Wir fordern ein Vorziehen der neuen EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe von 2030 auf 2028. Außerdem müssen in einer zweiten Stufe die noch strengeren Grenzwertvorschläge der Weltgesundheitsorganisation bis spätestens 2035 festgeschrieben werden. Anders als bei der bisherigen Bundesregierung dürfen die Finanzinteressen der Automobilkonzerne nicht länger die Luftreinhaltepolitik bestimmen.“
Laut EEA sind im Jahr 2022 zudem 22.924 Todesfälle auf die Ozon-Belastung in Deutschland zurückzuführen. Um die Belastung der Atemluft mit Ozon zu reduzieren, muss vor allem der Ausstoß von Methan, dem wichtigsten Vorläuferstoff von Ozon, konsequent reduziert werden.Im Oktober wurde eine Neufassung der EU-Luftqualitätsrichtlinie verabschiedet, die am 10. Dezember 2024 in Kraft tritt und bis spätestens 11. Dezember 2026 in die Bundesimmissionsschutzgesetzgebung übertragen werden muss. Die DUH hat ihre dahingehenden Forderungen an die zukünftige Bundesregierung in einem Hintergrundpapier aufgezeigt.
Link:
Das DUH-Hintergrundpapier finden Sie am Ende dieser Seite.
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