Pressemitteilung
Immer mehr Plastik im Bioabfall: Deutsche Umwelthilfe fordert deutliche Nachbesserung der Novelle der Bioabfallverordnung
Berlin, 2.3.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den Entwurf zur Novelle der Bioabfallverordnung als ungeeignet, um das größer werdende Problem von Plastikmüll und anderen Störstoffen im Bioabfall zu lösen. Anstatt das Problem bereits zu Beginn bei der Sammlung zu lösen, setzt das Bundesumweltministerium in seinem Gesetzesentwurf hauptsächlich am Ende bei den Abfallbehandlern an. Kostengünstiger, schneller umsetzbar und besser für die Qualität des Kompostes ist eine konsequente Verringerung von Fehlwürfen in der Biotonne. Eine konsequente Bioabfallsammlung schützt das Klima und könnte deutschlandweit etwa 740.000 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen.
„Plastik hat im Bioabfall nichts zu suchen. Für hochwertigen Kompost muss von Anfang an verhindert werden, dass Störstoffe, wie Plastik oder das vermeintlich kompostierbare Bioplastik in der Biotonne landen. Es reicht nicht aus, Grenzwerte für Störstoffe zu verschärfen, wenn nicht gleichzeitig auch die Sammlung und deren Kontrolle verbessert werden. Aus dem Entwurf der Bioabfallverordnung geht nicht hervor, wie sich das Bundesumweltministerium einen verbindlichen Beitrag von Abfallerfassern, Entsorgern und Behörden zur Lösung des Plastikmüllproblems im Biomüll vorstellt. Mit freundlichen Appellen statt verpflichtender Maßnahmen wird man nichts erreichen“, kritisiert die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Die DUH fordert für die Novelle der Bioabfallverordnung ein Maßnahmenbündel entlang der gesamten Prozesskette. Neben einem Eintragsverbot von Biokunststoff in die Bioabfallsammlung, müssen die Aufklärung von Verbrauchern und Gewerbetreibenden verbessert und Nachweispflichten für Abfallbehandler verschärft werden. Außerdem müssen Kontrollen durch Behörden und Kommunen intensiviert sowie Abfallerzeuger bei zu viel Fremdstoffen in der Biotonne sanktioniert werden.
Bei wiederholt auftretenden Überschreitungen von Fremdstoffgehalten im Bioabfall müssen die zuständigen Behörden Maßnahmen ergreifen, welche auch die Erfasser und öffentlich-rechtlichen Entsorger einschließen. Als geeignete Instrumente sollten Nachsortiergebühren erhoben oder die Abholung der Biotonnen ausgesetzt werden. Eine Sensibilisierung der Verbraucherinnen und Verbraucher muss begleitend über eine intensive Abfallberatung erfolgen.
„Biologisch abbaubare Kunststoffe sind mit Umweltrisiken verbunden. In Kompostierungsanlagen bauen sie sich oft nur ungenügend ab, müssen häufig als Störstoffe abgetrennt und entsorgt werden oder verbleiben als Mikroplastik im Kompost. Auch in Vergärungsanlagen bereiten sie Probleme. Deshalb sollten neben biologisch abbaubaren Verpackungen und Produkten auch die Bioplastik-Sammelbeutel im Bioabfall verboten werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher eindeutige Handlungsempfehlungen erhalten“, fordert der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Zusätzlich sollte die Bewerbung von Produkten und Verpackungen als „kompostierbar“ verboten werden, wenn diese tatsächlich gar nicht in der Biotonne entsorgt werden dürfen.
Links:
DUH-Stellungnahme zur Novelle der Bioabfallverordnung: https://www.duh.de/themen/recycling/wertstoffe/bioabfall/
Kontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de
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030 2400867-20, presse@duh.de