Pressemitteilung
Illegale Fischrückwürfe in der EU: Kontrolle durch „Digitale Fischereibeobachter“ rechtlich möglich
Berlin, 19.3.2019: Um illegale Fischrückwürfe zu beenden und eine vollständige Dokumentation der Fänge sicherzustellen, können durch die vorhandenen technischen Möglichkeiten Videoaufnahmen oder elektronische Fernüberwachung (REM) auf Fischereifahrzeugen eingesetzt werden. Gleichzeitig können die Privatsphäre der an Bord Arbeitenden sowie Datenschutzbestimmungen geschützt werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben von der Initiative Our Fish. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Our Fish setzen sich für ein Ende der Überfischung ein. Sie fordern die sofortige Umsetzung der EU-Anlandeverpflichtung mit Hilfe von bereits heute einsetzbarer elektronischer Fernüberwachung. Ohne eine Dokumentation an Bord werden auch zukünftig illegal zu kleine oder ungewollte Fische sterbend zurück ins Meer geworfen.
Die Anlandeverpflichtung – das Verbot, tote oder sterbende Fische nach dem Fang zurück ins Meer zu werfen – wurde 2013 von der Europäischen Union im Rahmen der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik erlassen. Seit Januar 2019 gilt sie vollständig. Dennoch werden noch immer Fische illegal zurück ins Meer geworfen. Der Einsatz elektronischer Fernüberwachung hat das Potenzial, dies zu verhindern.
„Dass noch immer Fische illegal zurück ins Meer geworfen werden, ist ein Skandal und gefährdet die Gesundheit der Meere und das Vertrauen der Verbraucher in die Industrie. Der Bericht von Our Fish zeigt, dass die heutigen technischen Möglichkeiten zur Dokumentation der Fischfänge dem Schutz der Privatsphäre nicht entgegenstehen. Die Aufnahmen können nicht nur der Kontrolle von Gesetzen dienen, sondern sie können auch der Wissenschaft Informationen über Fischbestände liefern, die letztlich ein besseres, nachhaltiges Fischereimanagement ermöglichen", sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Die Bedenken beim Einsatz von Kameras an Bord sind nachvollziehbar, sollten jedoch kein Grund sein, bestehende Handlungsmöglichkeiten von vornherein auszuschließen. Andere Industriezweige setzen bereits technische Mittel zur Dokumentation ein: Beispielsweise in Schlachtbetrieben werden die Produktionsprozesse kontrolliert. „Die Dokumentation von Fischfängen durch Videoaufnahmen an Bord von Fischereifahrzeugen ist schon jetzt unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ohne den Datenschutzanforderungen zu widersprechen. Das ergibt sich aus dem Rechtsgutachten. Die vorhandene Technik muss an Bord zum Einsatz kommen, um die illegalen Fischrückwürfe zu stoppen und unsere Meere und ihre Bewohner zu schützen“, sagt Rebecca Hubbard, Programmdirektorin von Our Fish.
Das Papier von Our Fish empfiehlt Gesetzgebern und Betreibern zum Einsatz von „Digitalen Fischereibeobachtern“:
- Videodokumentation von Risikogruppen: Bei Verdacht auf mangelnde Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften können die Fangtätigkeiten vorübergehend überwacht werden.
- Vermeidung personenbezogener Daten: Begrenzung der Dokumentation auf den technischen Prozess, ohne dass einzelne Personen identifizierbar werden – dann fände die DSGVO keine Anwendung.
- Anonymisierung: Überwachung des gesamten Prozesses, aber Unkenntlichmachung der gefilmten Personen durch Verpixelung.
- Datenminimierung: Begrenzung der Videoüberwachung auf den kleinstmöglichen Zeitraum, z. B. das Anlanden, Sortieren und Verarbeiten des Fangs.
- Dateneigentum und -sichtung: Die Aufnahmen wären in der Regel Eigentum der Schiffsbetreiber, würden von einem Dritten gesichtet und die gewonnenen Daten den zuständigen Behörden zum Zwecke der Überprüfung von Fang- und Anlandungsmengen zur Verfügung gestellt.
Über Our Fish:
Die europäische Initiative Our Fish will sicherstellen, dass die EU-Mitgliedstaaten die Gemeinsame Fischereipolitik umsetzen und für nachhaltige Fischbestände in den europäischen Gewässern sorgen. Die Deutsche Umwelthilfe koordiniert die Our Fish-Kampagne in Deutschland.
Links:
- Die Handlungsempfehlungen von Our Fish und das Rechtsgutachten finden Sie am Ende dieser Seite.
- Zur EU-Kontrollverordnung der Anlandeverpflichtung: https://ec.europa.eu/fisheries/cfp/control_en
- Mehr über Our Fish: our.fish/de
Kontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Rebecca Hubbard, Programmdirektorin Our Fish
+34 657669425, rebecca@our.fish
Katja Hockun, Projektmanagerin Meeresnaturschutz DUH
030 2400867-895, hockun@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de