Pressemitteilung
Guter Tag für die "Saubere Luft": Landesregierung Nordrhein-Westfalen wird das Urteil zu Diesel-Fahrverboten umsetzen – Deutsche Umwelthilfe zieht Antrag auf Zwangsvollstreckung zurück
Berlin, 15.3.2018: „Warum bedurfte es der Stellung eines Antrags auf Zwangsvollstreckung, um eine rechtswidrige Ankündigung des NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet von vergangenem Freitag zu korrigieren? Mit Genugtuung nehmen wir heute, 24 Stunden nach Stellung des nunmehr zurückgenommenen Antrags auf Zwangsvollstreckung zur Kenntnis, dass sich die Landesregierung rechtskonform verhalten wird und nunmehr auch offenbar Diesel-Fahrverbote nicht mehr ausschliesst", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH).
Nach Stellung des Zwangsvollstreckungsantrags am gestrigen Abend, 14.3.2018, hat die Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Düsseldorf den Rechtsanwalt der DUH, Remo Klinger, darüber informiert, dass bei der Bezirksregierung weder ein Schreiben des Ministerpräsidenten noch ein Schreiben des Umweltministeriums vorliegt, in dem auf das Dieselfahrverbotsurteil hingewiesen wird. Auf Nachfrage des DUH-Rechtsanwalts wurde zudem bestätigt, dass man auch nicht mündlich zu diesem Vorgang Informationen aus der Landesregierung erhalten hat.
Nach unwidersprochen gebliebenen Äußerungen des Ministerpräsidenten vom vergangenen Freitag, Diesel-Fahrverbote seien "unverhältnismäßig und rechtswidrig" und der Mitteilung, diese Haltung habe er auch den für die Luftreinhaltepläne zuständigen Bezirksregierungen als "weisungsgebundene Behörden" mitgeteilt, teilte heute hingegen die Regierungspräsidentin in Düsseldorf der DUH mit, dass es eine solche Information tatsächlich nicht gibt.
Darüber hinaus hat das Umweltministerium erklärt, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vollumfänglich umgesetzt werden wird. Die DUH erwartet daher, dass auch die durch das Bundesverwaltungsgericht als zulässig und verhältnismäßig angesehenen Diesel-Fahrverbote umgesetzt werden, wenn keine anderen Maßnahmen zur Verfügung stehen, mit denen der Grenzwert für Stickstoffdioxid schnellstmöglich eingehalten werden kann. Dies ist die Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts.
"In Anbetracht dieser Klarstellungen des Regierungspräsidiums und des Umweltministeriums haben wir den Zwangsvollstreckungsantrag zurückgenommen. Wir haben erreicht was wir wollten: Regierungspräsidium und Umweltministerium werden das Urteil vollumfänglich umsetzen. Maßnahmen, die das Bundesverwaltungsgericht als rechtmäßig und verhältnismäßig angesehen hat, können nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden“, so Rechtsanwalt Remo Klinger.
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt Kanzlei Geulen und Klinger Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com
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