Pressemitteilung
Guter Tag für die Saubere Luft in Köln – Deutsche Umwelthilfe gewinnt Berufungsverfahren für die Saubere Luft gegen die NRW-Landesregierung
Diesel-Fahrverbote auf vier Hauptverkehrsstraßen in Köln nach Einschätzung der DUH unvermeidbar – Im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe für die Saubere Luft in Köln hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Berufung des Landes zurückgewiesen – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert Automobilindustrie auf, sich noch während der IAA zu verpflichten, die nun von Fahrverboten bedrohten Diesel-Pkw auf eigene Kosten nachzurüsten
Münster/Berlin, 12.9.2019: Im Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Nordrhein-Westfalen für die Saubere Luft in Köln hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster die Berufungen des Landes Nordrhein-Westfalen und der beigeladenen Stadt Köln zurückgewiesen und die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen dazu verurteilt, schnellstmöglich einen neuen Luftreinhalteplan aufzustellen.
Das Gericht hat deutlich gemacht, dass es nach den vorliegenden Prognosen des Landes zu lange dauern werde, bis der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) im gesamten Stadtgebiet eingehalten wird. Aus diesem Grund werden streckenbezogene Dieselfahrverbote für Fahrzeuge bis einschließlich der Emissionsklasse Euro 5/V auf mindestens vier Hauptverkehrsstraßen bei der erforderlichen neuen Fassung des Luftreinhalteplans aufzunehmen sein. Dies sind der Clevische Ring, die Justinianstraße, die Luxemburger Straße und der Neumarkt. Sofern es zu Umfahrungen dieser Straßen kommt, die zu Grenzwertüberschreitungen auf anderen Straßen führen, müssen diese gegebenenfalls ebenfalls mit Diesel-Fahrverboten belegt werden. Davon kann nur abgesehen werden, wenn sich die Luftwerte schon in 2019 so positiv entwickeln, dass eine NO2-Grenzwerteinhaltung im gesamten Stadtgebiet zu erwarten ist.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Landesregierung sollte nun nach der zweiten Niederlage in den Luftreinhalteverfahren vor dem Berufungsgericht ihren Bürgern reinen Wein einschenken und rechtzeitig mitteilen, dass Diesel-Fahrverbote kommen werden. Nur so gibt man ihnen die Chance, sich rechtzeitig vorzubereiten und gegenüber den Dieselkonzernen eine schnelle Hardware-Nachrüstung durchzusetzen. Da das Land mit diesem zweiten von uns gewonnenen Urteil die Rechtsauffassung des Gerichts auch für die 12 weiteren Städte kennt, freuen wir uns auf die im Oktober terminierten Vergleichsgespräche mit der Landesregierung.“
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, ergänzt: „Ein Rechtszustand, bei dem fixe Grenzwerte seit 10 Jahren überschritten werden, ist eines Rechtsstaats unwürdig. Köln sollte das verstehen, das Land muss das erkennen. Wenn Stadt und Land bis heute über diese vielen Jahre hinweg nicht in der Lage sind, den Grenzwert einzuhalten, müssen sie andere Maßnahmen ergreifen. Wir sind daher sehr erfreut über diese Entscheidung.“
Die internationale Umweltrechtsorganisation ClientEarth unterstützt die Klage für Saubere Luft der DUH. ClientEarth Anwalt Ugo Taddei sagt: „Die Behörden in Deutschland investieren viel Zeit und Geld, um Gerichtsurteile nicht umsetzen zu müssen, wohlwissend, dass solche Versuche niemals erfolgreich sind. Das Gericht hat heute erneut Sofortmaßnahmen zum Schutz der Menschen vor verschmutzter Luft angeordnet. Jeder Versuch, sich dieser Verantwortung zu entziehen, ist eine Verschwendung von Ressourcen, die besser genutzt werden sollten, um die Nachrüstung umweltfreundlicher Fahrzeuge voranzutreiben und die Art und Weise, wie wir uns in unseren Städten bewegen, zu überdenken. Im 21. Jahrhundert sollten die Menschen in städtischen Gebieten keine Angst haben müssen, dass ihre Gesundheit durch die Luft, die sie atmen, gefährdet ist.“
Ziel der Klage der DUH ist die Einhaltung des seit 2010 EU-weit geltenden Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2). Der NO2-Jahresmittelwert von 40 µg/m³ wird an der Verkehrsmessstationen Clevischer Ring (2018: 59 µg/m³) sowie an vielen weiteren verkehrsnahen Messstationen wie z.B. der Justinianstraße (2018: 48 µg/m³), der Aachener Straße (2018: 46 µg/m³) und der Luxemburger Straße (2018: 45 µg/m³) seit Jahren überschritten.
Hintergrund:
Die DUH hat am 17. November 2015 Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen für die Saubere Luft in Köln eingereicht. Am 8. November 2018 wurde die Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt und das Land Nordrhein-Westfalen zur Einführung einer Fahrverbotszone verpflichtet, da es keine andere Maßnahme gibt, die vergleichbar schnell zur Einhaltung des geltenden Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2) führen wird. Das Land hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Für die Verhandlung der Berufung fand im Vorfeld ein Erörterungstermin im Mai 2019 am OVG Münster statt.
Insgesamt führt die DUH in NRW 14 Verfahren für die Saubere Luft. Neben Köln auch in Bielefeld, Paderborn, Dortmund, Hagen, Bochum, Wuppertal, Aachen, Bonn, Düren, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Oberhausen und Essen. Weitere Verhandlungstermine für NRW stehen noch nicht fest. Insgesamt klagt die DUH derzeit in 38 Städten für die Saubere Luft.
Links:
Übersicht über alle laufenden Klageverfahren der DUH: www.duh.de/themen/luftqualitaet/recht-auf-saubere-luft/uebersicht-klagen/
Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Geulen & Klinger Rechtsanwälte, Berlin
0171 2435458, klinger@geulen.com
Ellen Baker, Kommunikationsmanager ClientEarth
+442030305951, ebaker@clientearth.org
klinger@geulen.com
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de