Pressemitteilung
Greenwashing bei Adidas: Deutsche Umwelthilfe geht gegen Werbeaussage zu Klimaneutralitätsziel 2050 vor
Berlin, 29.8.2024: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat rechtliche Schritte gegen den Sportartikelhersteller Adidas AG eingeleitet. Anlass ist die Werbeaussage des Unternehmens, bis 2050 klimaneutral zu werden. Die DUH kritisiert, dass Adidas in seiner Werbung für die Zeit nach dem Jahr 2030 keine konkreten Maßnahmen nennt, wie dieses Ziel erreicht werden soll, obwohl nach Unternehmensangaben in diesem Zeitraum 70 Prozent der Gesamtemissionen reduziert oder kompensiert werden müssen.
Die DUH hat Adidas zunächst außergerichtlich aufgefordert, die Werbung zu ändern und zu erklären, dass man diese Art der Werbung nicht fortsetzen wird. Sollte Adidas dem nicht nachkommen, wird die DUH die Sache vor Gericht bringen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Adidas nutzt seine Werbeaussagen zur Klimaneutralität, um sich ein grünes Image zu verleihen, ohne offenzulegen, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Das ist Verbrauchertäuschung und unzulässiges Greenwashing. Es reicht nicht, sich Ziele zu setzen und damit zu werben – Unternehmen müssen auch konkrete Pläne zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes vorlegen, um glaubwürdig zu sein. Die Verbraucherinnen und Verbraucher verdienen klare und nachvollziehbare Informationen darüber, wie die Klimaziele erreicht werden sollen. Wie schon im Fall TUI Cruises werden wir notfalls auch vor Gericht ein Urteil gegen die dadurch entstehende Irreführung von Verbraucherinnen und Verbraucher erwirken.“
Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung: „Adidas verschafft sich durch seine Werbeaussage schon heute ein nachhaltiges, grünes Image. Verbraucherschutzministerin Lemke muss diesem Greenwashing einen Riegel vorschieben: Wir fordern gesetzliche Regelungen, die Zukunftsversprechen glaubwürdig und für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent nachvollziehbar machen. Es bedarf ambitionierter gesetzlicher Vorgaben, wie zum Beispiel die Pflicht zur Veröffentlichung der Maßnahmen, wie diese Versprechen eingehalten werden sollen, die Veröffentlichung von Umsetzungsplänen und nicht zuletzt unabhängige Prüfstellen, die diese Schritte und Maßnahmen verifizieren. Andernfalls bleiben derartige Zusagen Luftnummern.“
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Kontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
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Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Verbraucherberatung und Marktüberwachung
0175 5724833, sauter@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de