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Pressemitteilung

Getränke-Einzelhandel bereitet sich auf Dosenpfand vor

Montag, 05.08.2002

Der Getränke-Einzelhandel bereitet sich auf Dosenpfand in allen 8.000 Getränke-Märkten ab Januar 2003 vor

Auf einer Sitzung in Frankfurt/Main beschloss der Verband des

deutschen Getränke-Einzelhandels, die Einführung des Pflichtpfandes

für Einweg-Getränke intensiv vorzubereiten. Der Verband vertritt

8.000 Getränke-Märkte, auf die 25 Prozent des bundesdeutschen

Getränke-Absatzes entfällt. "Ab Januar 2003 werden unsere Kunden in

allen unseren Märkten zwischen Mehrweg- und bepfandeten

Einweggetränken wählen können", so Wolfgang Brügel, Vorsitzender des

Verbandes des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V. Damit widersprach

Brügel Aussagen der einwegorientierten Lebensmittelketten. Diese

hatten trotz ihrer Niederlagen vor allen deutschen Gerichten

einschließlich Bundesverfassungsgericht angekündigt, der gesamte

bundesdeutsche Einzelhandel würde das Dosenpfand boykottieren.

"Über drei Viertel der Bundesbürger (76%) sind für das Dosenpfand

- die Getränkemärkte respektieren diesen Kundenwunsch", so Brügel.

Darüber hinaus will der Getränkefachhandel mit dem Aufbau einer

Clearingstelle "Fakten schaffen", so Brügel. Man habe mit der

Pfandabwicklung im Mehrwegbereich eine langjährige Erfahrung.

"Pünktlich zum Januar 2003 werden wir ein funktionierendes System

haben. Wir führen derzeit intensive Verhandlungen mit einem

geeigneten Dienstleister zum Aufbau einer Pfand-Clearingstelle für

alle Beteiligte".

Nicht nachvollziehen können die Getränkeeinzelhändler die von den

Pfandgegnern behaupteten hohen Kosten für die Pfandeinführung. Dass

die laufenden Kosten für die Rücknahme nicht höher als die

derzeitigen DSD-Gebühren sind, zeige sich in den derzeitigen mit

mehreren Entsorgungsbetrieben geführten Gesprächen. Der

Getränkefachhandel rechnet zudem nicht damit, dass die Pfandpflicht

nach der Bundestagswahl am 22. September rückgängig gemacht wird:

"Der Staat hat die Getränkewirtschaft verpflichtet, ein

Rücknahmesystem zum 01. Januar 2003 aufzubauen. Wenn er diese

Entscheidung rückgängig machen will, hätte er auch die

zwischenzeitlich entstandenen Kosten zu tragen", so Rechtsanwalt Dr.

Remo Klinger aus der Kanzlei Geulen & Klinger, Berlin.

Teuer werde das Pflichtpfand allenfalls für diejenigen

Unternehmen, die Gesetze missachten und im Januar 2003

Einweg-Getränke ohne Pfand verkaufen. Verpackungsverordnung und

Kreislaufwirtschaftsgesetz sehen hier Geldstrafen von bis zu 50.000

Euro in jedem Einzelfall vor. "Umwelt- und Verbraucherschutzverbände

werden die Einführung des Pflichtpfandes durch Testkäufe im Januar

2003 kontrollieren und jeden Verstoß zur Anzeige bringen. Für

diejenigen Betriebe, die Recht und Gesetz missachten, wird das dann

richtig teuer", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen

Umwelthilfe e. V.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Jürgen Resch

Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4 ,78315 Radolfzell

Tel.: 0 77 32 / 99 95-0, Fax: 0 77 32 / 99 95-77, Mobil: 01 71 / 3 64 91 70

E-Mail: info@duh.de

Wolfgang Brügel

Verband des Deutschen Getränke-Einzelhandels e.V., Laufamholzstraße 314a ,90482 Nürnberg

Tel.: 0911/502665, Fax: 0911/5048154,

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